Vorerst keine Folgenabschätzung einer möglichen UEK-Schließung

Förderverein verwundert über Ablehnung des Antrags auf Folgenabschätzung einer UEK-Schließung

Der Förderverein zum Erhalt  der UEK am Standort Norden bedauert die mehrheitliche Ablehnung seines  Antrags an die Stadt Norden durch SPD und FDP.  In dem Antrag sollten die Auswirkungen einer möglichen  Schließung der UEK Norden auf  Stadt und Region begutachtet werden.

Wie in der Begründung des Antrags beschrieben, sind bei einer Schließung  auf Grund der medizinischen und wirtschaftlichen Bedeutung der Klinik für die Region erhebliche soziale  und wirtschaftliche Folgen zu befürchten. Im Rahmen der Konzepterstellung für eine zukünftige Lösung für die drei Kliniken durch die Trägergesellschaft werden solche Auswirkungen nicht betrachtet. Nach Einschätzung des Fördervereins  wurde nach  dem Ausgang des Bürgerentscheides bisher zu wenig unternommen, um Klarheit über mögliche Folgen für Norden und sein Umland  zu gewinnen.

Der Förderverein wird sich  auch zukünftig aktiv dafür einsetzen, daß  entsprechende Vorstöße aus der Norder Bürgerschaft ernstgenommen und verfolgt werden und daß das Thema „Zukunft der stationären Gesundheitsversorgung“  in den politischen Gremien vor Ort gebührend behandelt wird.

Zum  nächsten öffentlichen  Treffen lädt der Förderverein für Di, den 06.03., 19.30 ins Mittelhaus Norden  ein.

Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte

Berlin (hib/PK) – Der unlängst im Bundestag beschlossene Verzicht auf die Sozialversicherungspflicht von Honorarnotärzten trägt nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherstellung der Rettungsdienste insbesondere in ländlichen Räumen bei. Es habe sich gezeigt, dass im Rettungsdienst die Versorgung nicht mehr ausreichend über festangestellte Ärzte erbracht werden könne, sodass viele Träger auf Honorarärzte zurückgriffen, heißt es in Antwort (18/11142) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Träger hätten zugleich beklagt, dass die Rentenversicherung davon ausgehe, dass die Honorarnotärzte sozialversicherungspflichtig seien. Die meisten Honorarnotärzte lehnten es jedoch ab, die bisher auf selbstständiger Basis erbrachten Rettungsdienste in einer Festanstellung zu leisten, denn die meisten dieser Ärzte seien hauptberuflich bereits anderweitig beschäftigt, entweder sozialversicherungspflichtig in einem Krankenhaus oder freiberuflich als niedergelassener Arzt.

Nur wenige Notärzte seien ausschließlich als Honorarärzte im Einsatz. Die Honorarnotärzte lehnten die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab, weil dies mehr Aufwand und weniger Flexibilität mit sich bringe, heißt es in der Antwort weiter. Dies habe zu der Ausnahmeregelung geführt, die mit der Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (18/11205) beschlossen wurde. Die jetzt gefundene Lösung sehe vor, dass Einnahmen aus einer notärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen seien, wenn die Mediziner daneben noch als Beschäftigte oder niedergelassene Ärzte tätig sind.

Missverständlicher Leserbrief ?

Nachgefragt

Ende Januar sorgte ein Leserbrief der Tageszeitung „Ostfriesischer Kurier“ für Aufregung in Norden. Der Vater eines sechsjährigen Kindes beschwerte sich darin, dass die Notfallaufnahme des Norder Krankenhauses nicht in der Lage war, das Kind zu behandeln. Erforderlich wäre eine Infusion gewesen, die allerdings nur in Aurich hätte gegeben werden können. „Wir fragen uns“, so der Vater in dem Leserbrief, „wie ein Krankenhaus noch eine Daseinsberechtigung haben will und ständig darauf pocht, so wichtig für die Versorgung vor Ort zu sein, wenn einem Patienten nicht einmal eine Infusion gelegt werden kann, sondern er weggeschickt wird. Zudem mussten wir im Nachgang erfahren, dass in Norden nach 20 Uhr gar keine Patienten mehr aufgenommen werden.

Norder Notaufnahme in vollem Umfang funktionsfähig

Angelike Stockinger-Sürth, Vorstandmitglied des UEK-Fördervereins, hatte sich Ende Januar persönlich dieses Falles angenommen und beim Norder Krankenhaus nachgefragt. Wie Geschäftsführer Claus Eppmann erklärte, sei die Sorge, dass die Notfallversorgung der Bevölkerung bei der UEK in Norden nach 20 Uhr nicht gewährleistet ist, nach „diesem missverständlichen Leserbrief“ zwar nachvollziehbar, aber nicht zutreffend. Tatsächlich werden Patienten ohne Wenn und Aber rund um die Uhr im Krankenhaus Norden versorgt, betonte Eppmann. Die Notaufnahme der Klinik ist in vollem Umfang funktionsfähig und Anlaufstelle für unsere Patienten. Selbstverständlich sind 24 Stunden am Tag ärztliche Behandlungen möglich, werden Patienten bei Bedarf stationär aufgenommen.

Alles richtig gemacht und doch war es wohl falsch

In dem Antwortschreiben der UEK-Geschäftsführung, welches auch von Dr. Astrid Gesang unterzeichnet wurde, heißt es weiter: Der in dem Leserbrief beschriebene Vorgang habe sich nicht in der Notfallambulanz der UEK ereignet, sondern in der Bereitschaftsdienstpraxis der niedergelassenen Ärzte, die sich auf dem Gelände der UEK Norden befindet. Genau dieser Weg sei in solchen Fällen auch der richtige. Der Bereitschaftsdienst habe dann – vollkommen nachvollziehbar – den Patienten in die Kinderklinik nach Aurich geschickt. Anders als in Aurich, sei die Kinderstation in Norden eine Abteilung, die von niedergelassenen Belegärzten geführt wird und deshalb auch nur zu bestimmten Zeiten aufnahmebereit ist.

Soweit alles nachvollziehbar und richtig dargestellt. Dennoch sei die Frage erlaubt, was wohl geschehen wäre, wenn nicht das Kind, sondern der Vater die Infusion benötigt hätte. Dieser hätte wohl eher nicht zur Kinderstation nach Aurich geschickt werden können und man darf annehmen, dass es im Norder Krankenhaus selbstverständlich einen Arzt gegeben hat, der fähig und auch berechtigt ist, eine Infusion zu legen.