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(23.07.23) Im Wortlaut : Das “Eckpunktepapier”  für die Krankenhausreform

Bun­des- und Län­der­ge­sund­heits­mi­nis­ter haben sich am 10. Juli 2023 auf ein “Eck­punk­te­pa­pier”  für die geplan­te Kran­ken­haus­re­form geei­nigt. Auf Basis die­ses  Eck­punk­te­pa­piers wird in den kom­men­den Mona­ten ein Gesetz­ent­wurf aus­ge­ar­bei­tet wer­den. Wie doku­men­tie­ren das Papier hier im Wortlaut.

2023–07-10_BGM_Eckpunktepapier_Krankenhausreform

 

(09.07.23) Im Wortlaut : Stellungnahme von Dr. med. Axel Schoenian zu den Verlautbarungen des Geschäftsführers des Rettungsdienstes des Landkreises Aurich, M. Schäfer im Rahmen des Kreis-Betriebsausschusses Rettungsdienst am 15.06.

Am Frei­tag, 16.06.23 wur­de in Arti­keln in meh­re­ren Zei­tun­gen eine Stel­lung­nah­me des Geschäfts­füh­rers des Ret­tungs­dienst des Land­krei­ses Aurich ver­öf­fent­licht, in der sug­ge­riert wur­de, daß die offen­sicht­lich für den 01.07.2023 geplan­te Strei­chung der Grund­ver­sor­gung am Kran­ken­haus Nor­den durch Ver­bes­se­run­gen im Ret­tungs­dienst kom­pen­siert wer­den könn­ten.Das ist sach­lich falsch!!Der Ret­tungs­dienst ist nicht ein­mal annä­hernd in der Lage, die Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung im Kran­ken­haus Nor­den zu kompensieren!

Ich kann das beur­tei­len, da ich ver­mut­lich mehr Erfah­run­gen habe, als jeder der Ent­schei­dungs­trä­ger in Aurich. Ich ken­ne das Gesund­heits­sys­tem aus vie­len Blickwinkeln:

  • Zivil­dienst im Ret­tungs­dienst (20 Mona­te, Emden und Pews­um, Aus­bil­dung  zumRettungssanitäter)
  • 7,5 Jah­re Arbeit in Kran­ken­häu­sern (Inne­re Abtei­lung, Chir­ur­gie; Fach­arzt für Inne­re Medizin)
  • Tätig­keit als Not­arzt mit meh­re­ren hun­dert Einsätzen
  • Tätig­keit als Haus­arzt seit vie­len Jahren

Eine Stel­lung­nah­me, in der die Pro­ble­ma­tik ver­ständ­lich wird, kann ich nicht kurz hal­ten. Dann wäre der Inhalt unzu­rei­chend nach­voll­zieh­bar.  Die Stel­lung­nah­me von Herrn Mar­cel Schä­fer vom Ord­nungs­amt des Land­krei­ses Aurich soll für die Bevöl­ke­rung wohl vor allem beru­hi­gend wir­ken. Sie geht jedoch nach allem, was ich bei mei­ner täg­li­chen Arbeit seit Jah­ren erle­be, völ­lig an der Rea­li­tät vorbei:

(1)  Zunächst ein­mal ist es bana­le Rea­li­tät, dass Ret­tungs­dienst und Kran­ken­häu­ser zwei völ­lig unter­schied­li­che Orga­ni­sa­tio­nen mit unter­schied­li­chen Auf­ga­ben sind. Bun­des­weit gibt es bei­des flä­chen­de­ckend, Kran­ken­häu­ser und Ret­tungs­dienst – nir­gends über­nimmt die eine Struk­tur die Auf­ga­be der ande­ren, nur von Herrn Schä­fer / dem Land­kreis Aurich wird sug­ge­riert, der Ret­tungs­dienst kön­ne ernst­haft zum Ersatz eines Kran­ken­hau­ses beitragen.

Der Ret­tungs­dienst ist dafür ver­ant­wort­lich, bedroh­li­che Not­fäl­le rasch so erst­zu­be­han­deln, dass kei­ne unmit­tel­ba­ren Fol­gen durch Unter­las­sen ent­ste­hen (z.B. bei Ver­dacht auf Kno­chen­bruch vor­läu­fig schie­nen / z.B. Kreis­lauf­über­wa­chung und ggf. Ein­grei­fen zur Sta­bi­li­sie­rung, z.B. mit Infu­sio­nen) und zum nächs­ten geeig­ne­ten Kran­ken­haus zu trans­por­tie­ren. Eine defi­ni­ti­ve Stel­lung einer Dia­gno­se oder eine defi­ni­ti­ve Behand­lung vor Ort wird zum Bei­spiel vom Ret­tungs­dienst grund­sätz­lich nicht durch­ge­führt. Fäl­le, die kei­ne bedroh­li­chen Not­fäl­le sind, wer­den grund­sätz­lich nicht trans­por­tiert. Der Ret­tungs­dienst über­nimmt also bei wei­tem nicht alle Trans­por­te, die aus gesund­heit­li­chen Grün­den nötig sind.

Das Kran­ken­haus ist für die defi­ni­ti­ve Stel­lung der Dia­gno­se und die Behand­lung zustän­dig. Meist geschieht das im Rah­men eines sta­tio­nä­ren Auf­ent­hal­tes. Es ist jedoch bun­des­weit üblich, dass auch ambu­lan­te Dia­gnos­tik und Behand­lung durch­ge­führt wer­den – ein bekann­tes Bei­spiel dafür sind die Chir­ur­gi­schen Ambu­lan­zen in den Kran­ken­häu­sern, in denen auch ambu­lant unter ande­rem durch Rönt­gen­un­ter­su­chun­gen Kno­chen­brü­che dia­gnos­ti­ziert oder aus­ge­schlos­sen und eine Ver­sor­gung zum Bei­spiel mit Gips­an­la­ge oder Naht einer Wun­de regel­mä­ßig durch­ge­führt werden.

Die­se Struk­tu­ren kön­nen sich nicht gegen­sei­tig erset­zen. Es gibt nur gerin­ge Über­schnei­dun­gen der Tätig­keits­fel­der. Genau­so wenig kön­nen Haus­arzt- oder Fach­arzt­pra­xen oder Pfle­ge­diens­te ein Kran­ken­haus erset­zen. Auch die­se haben ande­re Auf­ga­ben und es gibt nur gerin­ge Überschneidungen.

(2) Die Ret­tungs­dienst- und Not­arzt-Ver­sor­gung ist bereits jetzt in der Umge­bung von Nor­den unzu­rei­chend und muss des­halb auch ohne Schlie­ßung in Nor­den unbe­dingt zeit­nah ver­bes­sert wer­den. Der Ret­tungs­dienst hat aktu­ell selbst zu vie­le Lücken, als dass er dazu bei­tra­gen könn­te, ande­re Lücken zu stopfen:

-Der Not­arzt­wa­gen in Nor­den ist in der letz­ten Zeit öfters nicht besetzt. Das habe ich aus meh­re­ren Quel­len erfah­ren. Der Not­arzt wird in Nor­den – genau­so wie in den meis­ten Städ­ten in Deutsch­land – zu einem gro­ßen Teil durch Kran­ken­haus­ärz­te besetzt. Das Her­un­ter­fah­ren des Kran­ken­hau­ses Nor­den ist der wahr­schein­li­che Grund, war­um die Beset­zung in letz­ter Zeit öfters nicht funk­tio­niert. Die Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung in Nor­den wird die Situa­ti­on vor­aus­sicht­lich noch­mals deut­lich verschärfen.

-Im Juli 2022 haben Mit­ar­bei­te­rIn­nen aus dem Ret­tungs­dienst des Land­kreis Aurich anonym eine Über­las­tungs-Mit­tei­lung an die Pres­se gege­ben, die auch an meh­re­ren Stel­len ver­öf­fent­licht wur­de. Inzwi­schen hat der Land­kreis für Ruhe gesorgt. Es wirkt für mich jedoch nicht so, als sei­en die Pro­ble­me abge­stellt. Genau wie im Juli 2022 wirkt die Lei­tung des Ret­tungs­diens­tes inkom­pe­tent und hat offen­sicht­lich zu viel Ent­fer­nung von den MitarbeiterInnen.

(https://www.on-online.de/artikel/1259817/Schwere-Vorwuerfe-gegen-Rettungsdienst-Leitung ;

https://www.oz-online.de/artikel/1260791/Total-ueberlastet-Vorwuerfe-gegen-Auricher-Rettungsdienst ;

https://www.reddit.com/r/blaulicht/comments/vrdjqc/anonymer_brief_sorgt_f%C3%BCr_aufsehen_total/  )

Zwei Bei­spie­le für die unzu­rei­chen­de Ver­sor­gung aus den letz­ten Wochen aus mei­ner täg­li­chen Arbeit:

(a)  In mei­nem letz­ten haus­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst im Alt­kreis Nor­den im Mai 2023 muss­te ich zu einer knapp 60-jäh­ri­gen, über­ge­wich­ti­gen (> 150 kg) Pati­en­tin mit meh­re­ren chro­ni­schen Krank­hei­ten. Es war ein Sams­tag, ich war um ca. 11 Uhr bei der Pati­en­tin, nach­dem Ange­hö­ri­ge die 116117 ange­ru­fen hat­ten. Die Frau hat­te schon die gan­ze Nacht auf dem Sofa sit­zend ver­bracht, weil sie vor Schmerz nicht auf­ste­hen konn­te, nach­dem sich ihr Zustand in den letz­ten Tagen und Wochen kon­ti­nu­ier­lich ver­schlech­tert hat­te. Ich konn­te die Ursa­che der Beschwer­den nicht sicher vor Ort fest­stel­len. Die Pati­en­tin muss­te zur Dia­gnos­tik und The­ra­pie ins Kran­ken­haus. Des­halb habe ich den Ret­tungs­dienst alar­miert, einen Ret­tungs­wa­gen mit einer aus­rei­chend gro­ßen Tra­ge ange­for­dert, nach Ein­tref­fen des Ret­tungs­wa­gens ein Schmerz­mit­tel gespritzt und dann beim Umla­gern vom Sofa auf die Tra­ge gehol­fen, so dass die Pati­en­tin ins Kran­ken­haus trans­por­tiert wer­den konnte.

In der War­te­zeit auf den Ret­tungs­dienst habe ich von der Pati­en­tin und den Ange­hö­ri­gen erfah­ren, dass sie den Ret­tungs­dienst am sel­ben Tag schon ein­mal ange­ru­fen hat­ten, der Ret­tungs­wa­gen sei um 7:30 bereits dage­we­sen. Das Per­so­nal konn­te die Pati­en­tin jedoch vor Schmerz nicht auf die Tra­ge bekom­men. Ein Not­arzt, der dann nor­ma­ler­wei­se eine Schmerz­sprit­ze ver­ab­rei­chen müss­te, sei nicht ver­füg­bar gewe­sen. Dar­auf­hin sei der Ret­tungs­wa­gen wie­der abge­zo­gen mit dem Hin­weis, die Ange­hö­ri­gen soll­ten die 116117 anru­fen, damit der haus­ärzt­li­che Bereit­schafts­dienst kom­men kön­ne, um der Pati­en­tin eine Schmerz­sprit­ze zu verabreichen.

Auch am Vor­tag hat­te die Pati­en­tin den Ret­tungs­dienst bereits schon ein­mal ange­ru­fen. Da sei sie aber am Tele­fon abge­wim­melt wor­den. Offen­sicht­lich hat­te sie es nicht geschafft, ihre Lage so dra­ma­tisch zu schil­dern, dass die Leit­stel­le einen Ret­tungs­wa­gen zu ihr geschickt hätte.

Die ver­zö­ger­te Dia­gnos­tik und Behand­lung haben für die Pati­en­tin zur Fol­ge gehabt, dass sie Stun­den – eigent­lich sogar einen Tag mit Schmer­zen hilf­los in ihrer Lage blei­ben muss­te. Ob sie dadurch auch dau­er­haf­te gesund­heit­li­che Schä­den behält, ist mir nicht bekannt. Das ist jedoch gut möglich.

(b)     Einer mei­ner Pati­en­ten, des­sen Ehe­frau im Juni 2023 ver­stor­ben ist, berich­tet mir: um ca. 18 Uhr sei sei­ne ohne­hin kran­ke Frau abends im Bett plötz­lich nicht mehr ansprech­bar gewe­sen, war im Bett zusam­men­ge­sackt, hat­te dabei frag­lich auch etwas gekrampft. Er hat die 112 ange­ru­fen. Nach gut ½ Stun­de – evtl. sei­en es sogar 45 Minu­ten gewe­sen – sei ein Ret­tungs­wa­gen gekom­men, ein Not­arzt sei nicht dabei gewe­sen. Sei­ne Frau wur­de in den Ret­tungs­wa­gen gela­den. Der Blut­druck sei bei 80/40 gewe­sen. Dann wur­de aus dem Ret­tungs­wa­gen tele­fo­niert und offen­sicht­lich zunächst kein frei­es Kran­ken­haus­bett in akzep­ta­bler Ent­fer­nung gefun­den. Des­halb sei der Ret­tungs­wa­gen zunächst nach Nor­den gefah­ren. Um 20 Uhr habe er einen Anruf aus Nor­den bekom­men, sei­ne Frau sei halb­wegs wach und wür­de jetzt nach Aurich ver­legt, weil woan­ders kein Platz sei. Der nächs­te Anruf kam aus der Not­auf­nah­me Aurich, dort wür­de sei­ne Frau wegen Herz­still­stand gera­de reani­miert, es bestün­de wenig Hoff­nung. Nach einer wei­te­ren hal­ben Stun­de kam dann die tele­fo­ni­sche Nach­richt, dass sei­ne Ehe­frau ver­stor­ben sei.

An den Bei­spie­len lässt sich erken­nen, dass

  • der Ret­tungs­dienst nicht jeden Pati­en­ten, der sich in Not fühlt, ins Kran­ken­haus bringt – auch wenn sich im Ver­lauf her­aus­stellt, dass es ein Not­fall ist
  • ch auch in den letz­ten Wochen Fäl­le erlebt habe, in denen das Ret­tungs­dienst- und Not­arzt­sys­tem über­for­dert waren
  • feh­len­de Kran­ken­haus­ka­pa­zi­tä­ten vom Ret­tungs­dienst nicht aus­ge­gli­chen wer­den können.

Der Ret­tungs­dienst und das Not­arzt­sys­tem müs­sen ver­bes­sert wer­den, dar­in stim­me ich mit der Lei­tung des Ret­tungs­diens­tes über­ein. Der Land­kreis hat drin­gend dar­an zu arbei­ten, dass der Ret­tungs­dienst sei­ne Auf­ga­ben in einer aus­rei­chen­den Qua­li­tät wahr­neh­men kann – das kann mit einer Grund­ver­sor­gung im Kran­ken­haus Nor­den wahr­schein­lich bes­ser gewähr­leis­tet wer­den, als nach einer Zer­stö­rung der Grund­ver­sor­gung. Der Ret­tungs­dienst hat aktu­ell offen­sicht­lich sel­ber Pro­ble­me und ist nicht in der Lage, zu einer Kom­pen­sa­ti­on der Defi­zi­te in der Grund­ver­sor­gung durch Kran­ken­häu­ser beizutragen.

 

(3)  Der Ret­tungs­dienst ersetzt nicht ein Krankenhaus:

Regel­mä­ßig vor­kom­men­de Bei­spie­le für „klei­ne Not­fäl­le“, die jedoch auch wich­tig sind:

  • Schnitt­wun­de beim Gril­len am Abend oder bei der Gar­ten­ar­beit am Sams­tag, wenn also kei­ne chir­ur­gi­sche Pra­xis geöff­net ist – das ist kein Fall für den Ret­tungs­dienst. Vor­aus­sicht­lich wird das in Nor­den kei­ner mehr nähen, wenn die Grund­ver­sor­gung vom Land­kreis Aurich zer­stört wor­den ist. Für den Trans­port nicht bedroh­li­cher Not­fäl­le ist der Ret­tungs­dienst nicht zustän­dig.                                                                              Ein Taxi nach Aurich oder Emden kos­tet inclu­si­ve Rück­fahrt von Nor­den aus sicher­lich 150,-€. Die­ses Geld hat nicht jeder Mit­bür­ger ein­fach so in der Geld­bör­se, eini­ge haben die­ses Geld wirk­lich nicht übrig. Bei ambu­lan­ten Behand­lun­gen über­neh­men die Kran­ken­kas­sen die­se Kos­ten regel­mä­ßig nicht (nur ab Pfle­ge­grad 3 bzw. Behin­der­ten­aus­weis mit Merk­zei­chen aG, H oder Bl, das ist bei der über­wie­gen­den Mehr­zahl der Pati­en­ten nicht der Fall)
  • Ein Bewoh­ner eines der vie­len Hei­me in Nor­den und Umge­bung stürzt abends aus dem Bett – die nächs­te Gele­gen­heit für Rönt­gen und Aus­schluss oder Bestä­ti­gung eines Kno­chen­bru­ches wird dann vor­aus­sicht­lich in Aurich oder Emden sein.
  • Tou­rist stürzt im Hafen in Nord­deich, hat eine Schwel­lung am Hand­ge­lenk – auch für ihn wird bei Strei­chung der Grund­ver­sor­gung in Nor­den gel­ten: Rönt­gen und ggf. Behand­lung vor­aus­sicht­lich nicht näher als in Emden oder Aurich, zumin­dest außer­halb der Praxisöffnungszeiten

Bis­her fin­den die Ver­sor­gung von Wun­den, das Rönt­gen zum Aus­schluss oder zur Bestä­ti­gung von Kno­chen­brü­chen und die Behand­lung einer Frak­tur mit Gips oder Ope­ra­ti­on durch­ge­hend Tag und Nacht im Kran­ken­haus in Nor­den statt. Die Wege zur Dia­gnos­tik und The­ra­pie sol­cher „klei­ner Not­fäl­le“ wer­den für zehn­tau­sen­de Ein­woh­ner unver­hält­nis­mä­ßig weit (51 000, die dann mehr als 30 Auto­mi­nu­ten vom nächs­ten Kran­ken­haus der Grund­ver­sor­gung ent­fernt leben, ca. 70 000 Ein­woh­ner im Ein­zugs­be­reich von Nor­den, dabei nicht mit­ge­zählt sind Tou­ris­ten mit allein in der Stadt Nor­den ca. 2 000 000 (2 Mil­lio­nen) Über­nach­tun­gen im Jahr).

(4)  Oft ist es schwer, einen Not­fall als sol­chen zu erken­nen. Bei unkla­ren Sym­pto­men ist eine kom­pe­ten­te, nie­der­schwel­li­ge und orts­na­he Abklä­rung unbe­dingt nötig. Also ein Kran­ken­haus mit Grund­ver­sor­gung vor Ort:

  • Dass der Ret­tungs­dienst sicher die Schlag­an­fäl­le nach Emden und die Herz­in­fark­te nach Aurich bringt ist sach­lich falsch. Oft ist weder dem Pati­en­ten selbst noch Ange­hö­ri­gen oder dem Ret­tungs­dienst klar, wel­che Erkran­kung ein Mensch mit Beschwer­den letzt­lich hat. Die­se müs­sen zunächst dia­gnos­tisch ein­ge­ord­net wer­den. Dafür sind regel­mä­ßig Kran­ken­haus­struk­tu­ren der Grund­ver­sor­gung nötig und aus­rei­chend. Die­se Beschwer­den kann der Ret­tungs­dienst oder ein Not­arzt in vie­len Fäl­len nicht defi­ni­tiv vor einer Dia­gnos­tik im Kran­ken­haus abklä­ren. Zudem sind die ent­spre­chen­den Fach­ab­tei­lun­gen wie zum Bei­spiel Kar­dio­lo­gie in Aurich oder die „Stro­ke unit“ in Emden öfters abge­mel­det und kön­nen nicht auf­neh­men.                                                                       Ein Bei­spiel: wenn man z.B. Was­ser im Bein oder Luft­not bei Belas­tung hat. Hin­ter die­sen Beschwer­den kön­nen Herz­schwä­che / Throm­bo­se / Lun­gen­em­bo­lie / Herz­in­farkt, aber auch ganz harm­lo­se Din­ge ste­cken. Dafür mit dem Taxi nach Emden oder Aurich zu fah­ren, da stun­den­lang in der Auf­nah­me zu sit­zen und hin­ter­her auf den Taxi­kos­ten sit­zen­zu­blei­ben, dürf­te in Zukunft regel­mä­ßig Mit­bür­ger aus der Umge­gend von Nor­den davon abhal­ten, unkla­re, aber poten­ti­ell lebens­be­droh­li­che Beschwer­den orts- und zeit­nah kom­pe­tent abklä­ren zu lassen.

  •  Eine mei­ner ers­ten Leh­ren als Assis­tenz­arzt in einer inter­nis­ti­schen Kran­ken­haus-Abtei­lung bereits 1996 war: ein Pati­ent, der mit Not­arzt und Alarm ins Kran­ken­haus kommt, hat häu­fig kei­nen Herz­in­farkt. Der Pati­ent, der zu Fuß auf Drän­gen der Ehe­frau kommt, weil er stän­dig Luft­not hat, der aber eigent­lich gar nicht ins Kran­ken­haus will, muss ernst genom­men wer­den: der hat oft wirk­lich etwas Erns­tes – zum Bei­spiel einen Infarkt.
  • Ein kon­kre­tes Bei­spiel aus mei­ner Fami­lie vor eini­gen Jah­ren:  Eine Ange­hö­ri­ge von mir hat mich ange­ru­fen (ich habe damals 250 km ent­fernt gewohnt) und mein­te, dass es ihrem 60-jäh­ri­gen Ehe­mann nicht so gut gehe. Der mein­te, er hät­te „Kit­zeln in der Brust“. Er über­setzt das platt­deut­sche „Kel­len“ (wie bei Kuus­kel­len) offen­sicht­lich etwas unge­nau mit Kit­zeln („kitz­li­ges Gefühl beim Zahn­arzt“). Ich habe dem Ehe­paar des­halb emp­foh­len, nach Nor­den ins Kran­ken­haus zu fah­ren. Dort wur­de ein Hin­ter­wand­in­farkt dia­gnos­ti­ziert, danach Herz­ka­the­ter in Leer und Stent in Olden­burg. Der Ret­tungs­dienst hät­te ihn mit „Kit­zeln in der Brust“ wahr­schein­lich nicht ins Kran­ken­haus mit­ge­nom­men. Sol­che unkla­ren und etwas kniff­li­gen Situa­tio­nen sind bedeu­tend häu­fi­ger, als Situa­tio­nen, in denen von vorn­her­ein alles klar ist – wie uns die Ver­ant­wort­li­chen des Land­krei­ses weis­ma­chen wollen.

(5) Die  Ver­ant­wort­li­chen und Ent­schei­dungs­trä­ger redu­zie­ren in ihrer Argu­men­ta­ti­on regel­mä­ßig die Not­fall­ver­sor­gung auf die Ver­sor­gung von Herz­in­fark­ten (mit Ret­tungs­dienst zur Kar­dio­lo­gie im Kran­ken­haus Aurich) und Schlag­an­fäl­len (mit Ret­tungs­dienst zur Schlag­an­fall-Ein­heit = Stro­ke-Unit im Kran­ken­haus Emden). Das ent­spricht bei wei­tem nicht der Realität:

  • Die meis­ten medi­zi­ni­schen Fäl­le / Kran­ken­haus­fäl­le / Not­fäl­le sind eben nicht die­se bei­den Erkran­kun­gen. Das kann man zum Bei­spiel dar­an sehen, dass im Kran­ken­haus Emden die Stro­ke unit ledig­lich 10 von 350 Bet­ten aus­macht, das sind knapp 3% der Betten.
  • Tat­säch­lich sind vie­le Fäl­le kniff­li­ger: die Dia­gno­se wird erst im Kran­ken­haus gestellt, die Ein­lie­fe­rung erfolgt allen­falls mit einer Ver­dachts­dia­gno­se, oft auch nur wegen unspe­zi­fi­scher Sym­pto­me („unkla­res Fie­ber“, „unkla­re Bauch­schmer­zen“ usw.). Bei der Frau unter Punkt 2), 1. Bei­spiel habe ich übri­gens eine Nie­ren­be­cken­ent­zün­dung, evtl. mit Uro­sep­sis (also Blut­ver­gif­tung) bei vor­be­stehen­dem Dia­be­tes mel­li­tus und sicher­lich auch Ver­schleiß an eini­gen Gelen­ken, z.B. den Hüft­ge­len­ken, für eine wahr­schein­li­che Dia­gno­se gehalten.

  • Für vie­le die­ser Fäl­le und für vie­le nicht ein­deu­tig lebens­be­droh­li­che Not­fäl­le (wie eine Schnitt­wun­de an der Hand) ist der Ret­tungs­dienst nicht zustän­dig. Somit kann der Ret­tungs­dienst viel­leicht ein wenig zur Kom­pen­sa­ti­on einer Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung bei­tra­gen. In der Öffent­lich­keits­ar­beit wer­den die­se Mög­lich­kei­ten des Ret­tungs­diens­tes jedoch dra­ma­tisch überbewertet.

 

(6)  Der lang­jäh­ri­ge Trä­ger des Kran­ken­hau­ses in Nor­den, der Land­kreis Aurich bzw. jetzt die Trä­ger­ge­sell­schaft agie­ren seit Jahrzehnten

  • intrans­pa­rent
  • mit Ver­spre­chun­gen, die nicht ein­ge­hal­ten werden
  • mit einer Ver­schlech­te­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung ent­ge­gen anders­lau­ten­der Zusagen
  • fach­lich und hand­werk­lich inkompetent
  • mit unzu­rei­chen­der Abstim­mung mit den ande­ren Leis­tungs­er­brin­gern im
  • Gesund­heits­we­sen

Ver­mut­lich ist die Stel­lung­nah­me von Herrn Schä­fer am ehes­ten in die­sem Zusam­men­hang zu sehen. Aktu­el­le Bei­spie­le dazu:

  • Mei­ne haus­ärzt­li­che Pra­xis, die im Ein­zugs­be­reich des Kran­ken­hau­ses Nor­den liegt,ist offi­zi­ell noch nicht über die Ände­run­gen in der Ver­sor­gung durch das Nor­der Kran­ken­haus infor­miert wor­den. Mei­ne Infor­ma­tio­nen bezie­he ich aus der Zei­tung, von mei­nen Pati­en­ten und über mei­ne infor­mel­len Kon­tak­te mit ande­ren nie­der­ge­las­se­nen Ärz­tIn­nen und Krankenhaus-MitarbeiterInnen.Diese „nicht-Infor­ma­ti­on“ ist beim Kran­ken­haus­trä­ger seit vie­len Jah­ren üblich: bei posi­ti­ven Ver­än­de­run­gen wird offen­siv infor­miert, Strei­chun­gen wer­den nicht mit­ge­teilt. So wur­de vor eini­gen Wochen in einem Brief an jede Arzt­pra­xis sowie in der hie­si­gen Tages­zei­tung ange­kün­digt, dass ein kar­dio­lo­gi­scher Ober­arzt aus Aurich 2 Vor­mit­ta­ge in der Woche eine zusätz­li­che Sprech­stun­de in Nor­den abhal­ten wer­de. Dass das jetzt tat­säch­lich nicht pas­siert – wahr­schein­lich aus abrech­nungs­tech­ni­schen Grün­den – habe ich nur über infor­mel­le Quel­len erfahren.
  • In sei­ner Stel­lung­nah­me sagt Herr Schä­fer zu, dass der Ret­tungs­dienst sich auf die­ver­än­der­te Situa­ti­on mit der Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung am Kran­ken­haus Nor­den ein­stel­len wer­de. Das wirkt, als sei der Ret­tungs­dienst selbst durch die Ent­wick­lung über­rascht wor­den – was ich für recht wahr­schein­lich hal­te. Eine nach­hal­ti­ge Pla­nung funk­tio­niert anders.
  • In einer Kreis­tags­sit­zung, in der es um die Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung am Kran­ken­h­aus­stand­ort Nor­den ging, kün­dig­te Herr Schä­fer an, dass es ein­fach sei, kurz­fris­tig zusätz­li­che Ret­tungs­fahr­zeu­ge und Per­so­nal zu akqui­rie­ren. Bei den grund­sätz­li­chen Lie­fer­schwie­rig­kei­ten für Kraft­fahr­zeu­ge in den letz­ten Mona­ten hal­te ich die­se Bewer­tung zumin­dest bei den Fahr­zeu­gen für wenig rea­lis­tisch. Bei einer funk­tio­nie­ren­den Zusam­men­ar­beit der die Gesund­heits­ver­sor­gung pla­nen­den Stel­len wäre ein Auf­sto­cken des Ret­tungs­diens­tes bereits im Vor­feld selbst­ver­ständ­lich gewesen.
  • Das Her­un­ter­fah­ren der Grund­ver­sor­gung mit Strei­chung der ärzt­li­chen Not­fall­ver­sor­gung am Wochen­en­de und nachts im Kran­ken­haus Nor­den geschieht zeit­gleich mit der tou­ris­ti­schen Hoch­sai­son (Som­mer­fe­ri­en in Nord­rhein-West­fa­len 22.06.–04.08) und Stra­ßen­bau­ar­bei­ten mit Voll­sper­rung der B72 von Osteel nach Mari­en­ha­fe („der“ Haupt­stra­ße von der Stadt Nor­den Rich­tung Süden und zu qua­si jeder ande­ren Stadt; Sper­rung ab 12.06. bis aktu­ell vor­aus­sicht­lich 13.7.) und somit einer dras­ti­schen Ver­schlech­te­rung der Erreich­bar­keit der Alter­na­tiv-Kran­ken­häu­ser in Emden und Aurich. Auf den Umlei­tungs­stre­cken kommt es regel­mä­ßig zu Staus. Auch das ist ein dras­ti­sches Bei­spiel für die hand­werk­lich schlech­te Umset­zung. Wenn über­haupt hät­te die Strei­chung der Grund­ver­sor­gung außer­halb der tou­ris­ti­schen Sai­son und ohne zeit­glei­che Voll­sper­rung der Ver­bin­dung zu den Alter­na­tiv­kran­ken­häu­sern erfol­gen müssen.
  • Ein dras­ti­sches Bei­spiel für nicht ein­ge­hal­te­ne Ver­spre­chen ist die regel­mä­ßig­wie­der­hol­te Zusa­ge aller betei­lig­ter Poli­ti­ker und der Ver­wal­tung, dass die Grund­ver­sor­gung an allen drei Kran­ken­h­aus­stand­or­ten (Nor­den, Emden, Aurich) erhal­ten wer­de, bis die Zen­tral­kli­nik arbei­tet und es eine geord­ne­te Über­füh­rung in die Zen­tral­kli­nik geben wer­de. Dies ist eine Zusa­ge, die in ekla­tan­ter Wei­se jetzt nicht ein­ge­hal­ten wird: Die Kran­ken­haus-Grund­ver­sor­gung wird aktu­ell auf das Niveau eines regio­na­len Gesund­heits­zen­trums redu­ziert. Aktu­ell heißt es, der Bau­be­ginn der Zen­tral­kli­nik sol­le 2024 sein – Eröff­nung nicht vor 2028.

Die­se Bei­spie­le bele­gen die Unzu­ver­läs­sig­keit der Pla­ner im Land­kreis Aurich und in der Trä­ger­ge­sell­schaft. Mir ist nicht klar, ob die­ses Ver­hal­ten allein durch Inkom­pe­tenz zu erklä­ren ist oder ob hier Schä­den an der Gesund­heit der Bür­ger und Tou­ris­ten im Alt­kreis Nor­den bil­li­gend in Kauf genom­men werden.

Ich bin ent­täuscht davon, dass der Land­kreis Aurich stän­dig ver­sucht, die Bevöl­ke­rung ledig­lich zu beru­hi­gen, anstatt sich um die medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung zu küm­mern, wie es sei­ne Auf­ga­be ist.

(7) Der Ret­tungs­dienst wird ist im Land­kreis Aurich als Eigen­be­trieb des Land­krei­ses orga­ni­siert. Er ist also kei­ne for­mal unab­hän­gi­ge Orga­ni­sa­ti­on wie der Ret­tungs­dienst in Emden (Trä­ger: DRK) oder in den meis­ten nord­rhein-west­fä­li­schen Kom­mu­nen (Trä­ger: Feu­er­wehr). Der kreis­ei­ge­ne Ret­tungs­dienst ist also nicht nur an einer qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Not­fall­ver­sor­gung inter­es­siert – er ist auch in den Struk­tu­ren und Hier­ar­chien des Land­krei­ses Aurich gefan­gen. Es ist sehr wahr­schein­lich, dass in einer Situa­ti­on, in der sich grö­ße­re Antei­le der Bevöl­ke­rung gegen die vom Land­kreis initi­ier­ten Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung weh­ren, die Stel­lung­nah­me gera­de zu die­sem Zeit­punkt nicht aus eige­nem Antrieb, son­dern auf Wei­sung des Land­krei­ses in sei­ner Funk­ti­on als Kran­ken­haus­trä­ger erfolgt.

Die Stel­lung­nah­me von Herrn Schä­fer ist somit am ehes­ten als Beru­hi­gungs­pil­le für die Bevöl­ke­rung zu deu­ten – inhalt­lich bewegt sie sich weit­ab der Rea­li­tät. Der Ret­tungs­dienst kann nicht den Weg­fall der Kran­ken­haus-Grund­ver­sor­gung in Nor­den kom­pen­sie­ren. Viel­mehr hält es der Land­kreis Aurich sicher­lich für unbe­dingt nötig, alle Regis­ter zu zie­hen, um die auf­ge­brach­te Bevöl­ke­rung zu beruhigen.

(8) Situa­ti­on 

Eine Strei­chung der Grund­ver­sor­gung am Stand­ort des Kran­ken­hau­ses Nor­den ist nach mei­nen Erfah­run­gen gesund­heits- und lebens­ge­fähr­dend. Damit hät­ten mehr als 50 000 Ein­woh­ner + vie­le Tou­ris­ten eine Ent­fer­nung von mehr als 30 Auto­fahr­mi­nu­ten zum nächst­ge­le­ge­nen Kran­ken­haus mit einer Grund­ver­sor­gung. Dadurch wer­den vor­aus­sicht­lich in Zukunft regel­mä­ßig lebens­ge­fähr­li­che Erkran­kun­gen gar nicht oder zu spät erkannt. Der Ret­tungs­dienst ist nicht in der Lage, die Strei­chung der Grund­ver­sor­gung zu kompensieren.

Im Ein­zel­nen zusammengefasst:

  •  der Ret­tungs­dienst /Notarztdienst funk­tio­niert aktu­ell nicht aus­rei­chend gut
  • mit Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung in Nor­den wird die Beset­zung des Not­arzt­wa­gens noch­mals schwie­ri­ger werden
  • -auch ein per­fek­ter Ret­tungs­dienst mit Not­arzt kön­nen die Schlie­ßung einer Grund­ver­sor­gung bei wei­tem nicht ersetzen
  • ein RGZ statt einer Grund­ver­sor­gung mit so wenig medi­zi­ni­scher Infra­struk­tur, wie aktu­ell in Nor­den, erhöht das Risi­ko für Gesund­heits­schä­den erhö­hen und kann lebens­be­droh­lich sein
  • Wie soll man glau­ben, dass der Land­kreis beim Ret­tungs­dienst irgend­wel­che Zusa­gen ein­hält, wenn er das Ver­spre­chen, eine Grund­ver­sor­gung zu erhal­ten, bis die Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil den Betrieb auf­nimmt, nicht einhält?
  • Der Land­kreis und die Trä­ger­ge­sell­schaft agie­ren wie­der­holt und auf vie­len Ebe­nen unsen­si­bel (Schlie­ßung der Grund­ver­sor­gung bei Unzu­läng­lich­kei­ten im RD /NA), zeit­gleich mit Bau­stel­le der B 72 in Osteel /Marienhafe, zeit­gleich mit tou­ris­ti­scher Hoch­sai­son), intrans­pa­rent (bis­her kei­ne Infos an Nie­der­ge­las­se­ne zur Abstim­mung), kei­ne Koope­ra­ti­on mit der Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung im Vorfeld.
  • Auch intern kei­ne Abstim­mung: der Ret­tungs­dienst ist nicht vor­be­rei­tet, die jetzt von­Herrn Schä­fer ver­spro­che­nen zusätz­li­chen Fahr­zeu­ge hät­ten längst bestellt wer­den können
  • Fach­li­che Inkom­pe­tenz :   Lei­tung schafft es so schon nicht, RD / NA auf Stand zu halten-

Ich bin ent­setzt über die Lei­tung seit Jah­ren:  Stän­dig erle­be ich unse­riö­ses Ver­hal­ten, aktu­ell stellt Herr Schä­fer die Rea­li­tät grob ver­ein­fa­chend dar. Er hat das Ziel, die Bevöl­ke­rung zu beru­hi­gen. Die Annah­men sind völ­lig unrea­lis­tisch.  Eine Pla­nung der Gesund­heits­ver­sor­gung ist seit Jah­ren nicht wirk­lich vor­han­den – nur Pla­nung von Kür­zun­gen von allem, was nicht in der Stadt Aurich ist.

(9) For­de­run­gen

Es ist zu for­dern, das Kran­ken­haus Nor­den in der Inne­ren Medi­zin und der Chir­ur­gie wie­der auf­zu­bau­en, min­des­tens auf den Stand von vor 2020. Also mit vol­ler Wei­ter­bil­dungs­er­mäch­ti­gung Inne­re Medi­zin und Gas­tro­en­te­ro­lo­gie sowie einer Chir­ur­gie, die gute Kom­pe­ten­zen in Unfall­chir­ur­gie und All­ge­mein-/ Bauch­chir­ur­gie hat. Ein Ver­blei­ben auf dem Stand von Anfang 2023 ist wirt­schaft­lich und medi­zi­nisch unzu­rei­chend und ris­kant – das ist das ein­zi­ge, wor­in ich dem Geschäfts­füh­rer der Trä­ger­ge­sell­schaft, Herrn Bals­ter zustimme.

Ich for­de­re den Land­kreis Aurich dazu auf, kei­ne neu­en Ver­spre­chun­gen zu machen, die er dann wahr­schein­lich auch nicht hal­ten wird. Zunächst muss er das Ver­spre­chen ein­lö­sen, die Grund­ver­sor­gung an allen 3 Stand­or­ten (Nor­den, Emden und Aurich) auf­recht­zu­er­hal­ten, bis die Zen­tral­kli­nik arbeitet.

Benö­tigt wer­den Struk­tu­ren in Norden

  • vor Ort
  • nie­der­schwel­lig erreichbar
  • durch­ge­hend (24/7) geöffnet
  • mit kom­pe­ten­ter Dia­gnos­tik (mit Fach­wis­sen und Infra­struk­tur, u.a. Labor, Rönt­gen, CT, Sono­gra­fie, Echo­kar­dio­gra­fie, Dopplersonografie)
  • Behand­lung (z.B. Gips, Naht)

Am ein­fachs­ten ist das sicher­lich mit einem Kran­ken­haus der Grund­ver­sor­gung zu rea­li­sie­ren. Genau das wur­de von den ver­ant­wort­li­chen Stel­len auch immer zuge­sagt – bis zum Betrieb einer Zentralklink.

Eine Kür­zung auf das Niveau eines RGZ ist nicht in der Lage, die­se Leis­tun­gen zu erbringen.

Um Wirt­schaft­lich­keit mit einer guten medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung zu ver­bin­den, ist es wahr­schein­lich am sinn­volls­ten, bis zur Eröff­nung der Zen­tral­kli­nik im Sin­ne der Emp­feh­lun­gen des Bre­de­horst-Gut­ach­tens zu han­deln: mit einer Grund­ver­sor­gung in Nor­den, Emden und Aurich sowie einer medi­zi­nisch sinn­vol­len und eini­ger­ma­ßen gleich­mä­ßi­ge Ver­tei­lung von Schwer­punk­ten wie zum Bei­spiel ortho­pä­di­sche Chir­ur­gie / Bauch­chir­ur­gie / Tho­ra­x­chir­ur­gie auf die 3 Stand­or­te, so dass jeder Stand­ort funk­ti­ons- und lebens­fä­hig ist.

 

 

 

(14.6.23)  Krankenhausreform : Auswirkungen auf die flächendeckende Grundversorgung : Zahlen, Daten, Fakten aus Bayern

Wie sich die bun­des­wei­te Öko­no­mi­sie­rung der Kran­ken­häu­ser und die  bevor­ste­hen­de Kli­nik­re­form  kon­kret auf Kran­ken­häu­ser der länd­li­che Grund- und Regel­ver­sor­gung aus­wirkt, hat das Bünd­nis Kli­ni­k­ret­tung in einer Zei­tungs­bei­la­ge für Bay­ern doku­men­tiert. Unter dem Titel    “Kran­ken­haus­re­form — Bay­ern droht Kahl­schlag ” wer­den Ursa­chen und Aus­wir­kun­gen beschrie­ben. Vie­les ist iden­tisch mit der Situa­ti­on in unse­rer Regi­on. Aus die­sem Grund emp­fiehlt der För­der­ver­ein die Lektüre !

(1.4.2023) Erstes niedersächsisches Regionales Gesundheitszentrum (RGZ)  in Ankum gestartet : Wie man das Eliminieren eines Landkrankenhauses zugunsten von Arztpraxen schönredet

Ein länd­li­ches Kran­ken­haus mit allen Grund­ver­sor­ungs­ab­tei­lun­gen wird geschlos­sen. Über die Namens­ge­bung(!) wird sug­ge­riert, es hand­le sich auch nach der Schlie­ßung noch um das „Mari­enhos­pi­tal“. Jedoch : In die­sem „Hos­pi­tal“ wird ab jetzt etwas gänz­lich ande­res ange­bo­ten : näm­lich ärzt­li­che Ver­sor­gung in drei Fach­arzt­pra­xen mit ins­ge­samt fünf Kas­sen­ärz­ten, dazu zukünf­tig einer gas­tro­en­te­ro­lo­gi­schen Arzt­pra­xis. Statt der weg­fal­len­den Gynä­ko­lo­gie soll es ein  „Pra­xis­team am Stand­ort“ geben (zu einem spä­te­ren Zeit­punkt – bis­lang Absichts­er­klä­rung), dazu sol­len zwei neue sta­tio­nä­re Pfle­ge­an­ge­bo­te für län­ger pfle­ge­be­dürf­ti­ge Pati­en­ten kom­men, die nicht mehr in einem Kran­ken­haus blei­ben kön­nen oder kei­ne Pfle­ge zuhau­se haben.

Zum Start ste­hen fünf Fach­ärz­te in der Inne­ren Medi­zin, der Chir­ur­gie und der Ortho­pä­die zur Ver­fü­gung: Dr. Ulrich Mar­tin (MVZ Inne­re Medi­zin), Dr. Chris­toph Bartsch (MVZ Chir­ur­gie), Rach­id Ben Kar­bach (Diplo­me de Doc­to­rat en Mede­ci­ne / Univ. Mar­rak­ech)  im MVZ Chir­ur­gie, Jan­nis Kan­tis (MVZ Ortho­pä­die) und Nid­hin Kiz­h­ak­kumtha­la (MVZ Ortho­pä­die). Ein sechs­ter Kas­sen­sitz für die Fach­rich­tung Gas­tro­en­te­ro­lo­gie wird in Kür­ze besetzt. Bis dahin wer­den gas­tro­en­te­ro­lo­gi­sche Unter­su­chun­gen wie zum Bei­spiel Darm- oder Magen­spie­ge­lun­gen über Fach­ärz­te des Geschwis­ter­kran­ken­hau­ses, Fran­zis­kus-Hos­pi­tal Har­der­berg gewährleistet.“ 

Die Beleg­kli­nik der Gynä­ko­lo­gie und Geburts­hil­fe ist bis zum Wech­sel nach Qua­ken­brück (vor­aus­sicht­lich im Juli) rund um die Uhr geöff­net. Dazu gehört auch eine durch­ge­hen­de Bereit­schaft der Anäs­the­sie für mög­li­che Kai­ser­schnit­te sowie eine stän­di­ge Bereit­schaft der Inten­siv­me­di­zin. Auch nach dem Wech­sel der Kli­nik nach Qua­ken­brück wird ein gynä­ko­lo­gi­sches Pra­xis­team am Stand­ort Ankum aktiv sein.“

Neu auf­ge­baut wer­den aktu­ell zwei Pfle­ge­an­ge­bo­te: Im Mai star­tet eine Lang­zeit­in­ten­siv­pfle­ge im Mari­en­hos­pi­tal Ankum-Ber­sen­brück. Die Mit­ar­bei­ten­den wer­den dann die Pfle­ge von zum Bei­spiel beatmungs­pflich­ti­gen Per­so­nen über­neh­men: 17 Bewoh­ner kön­nen rund um die Uhr voll­sta­tio­när pfle­ge­risch im Regio­na­len Gesund­heits­zen­trum ver­sorgt wer­den. In einer wei­te­ren geplan­ten Pfle­ge­ein­rich­tung kön­nen ab Juli Pfle­ge­be­dürf­ti­ge bis maxi­mal acht Wochen eine voll­sta­tio­nä­re Betreu­ung in Anspruch neh­men. Das Kurz­zeit­pfle­ge­an­ge­bot rich­tet sich an Pati­en­ten, die sich nach einem Kran­ken­haus­auf­ent­halt noch nicht zu Hau­se ver­sor­gen kön­nen oder an Pati­en­ten, bei denen eine Pfle­ge zu Hau­se zeit­wei­se über­brückt wer­den muss.“

Der nie­der­säch­si­sche Gesund­heits­mi­nis­ter  Phil­ip­pi wird wie folgt zitiert : „Für die Bür­ge­rin­nen und Bür­ger Ank­ums und Umge­bung ist das RGZ ein wohn­ort­na­hes und gleich­zei­tig qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Zen­trum moderns­ter medi­zi­ni­scher Grundversorgung“.

Was der Minis­ter hier sagt, erfüllt den Tat­be­stand reins­ter Schön­fär­be­rei. Er lobt das RGZ als „genau pas­sen­de“ Lösung für alle mög­li­chen schlag­wort­ar­tig ange­ris­se­nen „Pro­ble­me“. Hin­ter den hoh­len Wer­be­text­bau­stei­nen mit ver­rä­te­ri­schen Super­la­ti­ven las­sen sich kei­ne greif­ba­ren, klar umris­se­nen rea­len Leis­tun­gen aus­ma­chen. Es sind Appel­le an die Bür­ger, sich etwas Gutes dar­un­ter vor­zu­stel­len. “Wohn­ort­nah“, klingt gut, aber wel­che Leis­tun­gen fin­det in der Nähe des Wohn­orts denn noch statt ? Ein „qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ges Zen­trum“ soll das RGZ sein. Klingt nach drei Plus­punk­ten- aber wel­che Vor­tei­le durch die­se die­se Zen­tra­li­sie­rung zu erwar­ten? Wie und wodurch wird die Qua­li­tät der Medi­zin ver­bes­sert, und inwie­fern wird sie damit „hochwertig(er)“? Noch ein  Super­la­tiv : es wird „moderns­te“ Grund­ver­sor­gung  gebo­ten. Die „Grund­ver­sor­gung“ ist bekannt­lich ein „ent­lehn­ter“ Begriff aus der Beschrei­bung bzw, einer Taxo­no­mie von Kli­ni­ken. War­um reicht nicht eine “moder­ne”, oder den Behand­lungs­fäl­len ein­fach ange­mes­sen Grund­ver­sor­gung? Hin­ter die­sem hoh­len Wer­be­sprech steht eine hand­fes­te Umdeu­tung des­sen, was bis­her unter “Grund­ver­sor­gung” ver­stan­den wird. Die “moderns­te” Grund­ver­sor­ung kommt — anders als bis­her — ohne klas­si­sche sta­tio­nä­re Leis­tun­gen wie Notall­be­hand­lung, Chir­ur­gie und Inne­re Med­zin aus. Die Arzt­pra­xen mit Beleg­bet­ten und  Pfle­ge­sta­ti­on, die hier in Zukunft bereit­ge­hal­ten wer­den, sol­len laut Wort des Sozi­al­mi­nis­ters ab sofort als das Non­plus­ul­tra des­sen gelten,was der Bür­ger unter „Grund­ver­sor­gung“ erwar­ten darf.

Hin­ter dem Schlag­wort vom Mega­trend “Ambu­lan­ti­sie­rung”  steht dabei ein ganz simp­les wirt­schaft­li­ches Inter­es­se an einer radi­ka­len Kos­ten­sen­kung durch das Ein­schrän­ken von Ange­bo­ten der Sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung. Die Ange­bo­te der klei­nen Kli­ni­ken  wer­den als “wirt­schaft­lich nicht (mehr) betreib­bar” gebrand­markt, die Abtei­lun­gen sol­len an gro­ßen zen­tra­len Kran­ken­häu­sern kon­zen­triert wer­den. Am Stand­ort der ehe­ma­li­gen Kli­ni­ken ver­blei­ben dann im Wesent­li­chen nur noch Ange­bo­te, die eben­so­gut von nie­der­ge­las­se­nen Arzt­pra­xen bzw. Ver­bün­den sol­cher Pra­xen erbracht wer­den können.

Was wird im RGZ  einem Not­fall­pa­ti­en­ten angeboten ?

Was tun bei einem Not­fall? Die Not­auf­nah­me des Mari­en­hos­pi­tals Ankum-Ber­sen­brück wird am Frei­tag, den 31. März um 16 Uhr schlie­ßen. Die Fach­arzt­pra­xen des Mari­en­hos­pi­tals behan­deln wäh­rend der Öff­nungs­zei­ten auch künf­tig ambu­lan­te Not­fäl­le.Bei einem lebens­be­droh­li­chen Not­fall gilt es, unmit­tel­bar die112 zu wäh­len. Der Ret­tungs­dienst ent­schei­det wie bis­her je nach Krank­heits­bild und Ver­füg­bar­keit, wel­ches Kran­ken­haus ange­fah­ren wird. Unter 116117 bekom­men Men­schen außer­halb der Sprech­stun­den­zei­ten Hil­fe bei Erkran­kun­gen, mit denen sie sonst in eine Pra­xis gehen wür­den und deren Behand­lung nicht bis zum nächs­ten Tag war­ten kann.“

Fazit : Ein Not­fall­pa­ti­ent hat aus­ser­halb der Fach­arzt­pra­xis­zei­ten  zwi­schen einem Anruf der 112 und der  116117 zu wäh­len. Das ist das “Ange­bot” des RGZ.

Alle hier zitier­ten Aus­sa­gen aus : https://www.niels-stensen-kliniken.de/marienhospital-ankum-bersenbrueck/aktuelles/pressemitteilungen/artikel/ab-3-april-erstes-regionales-gesundheitszentrum-niedersachsens-oeffnet.html

(19.03.2023) aktuelle Pressemitteilung des Fördervereins

Abbau am Kran­ken­haus Nor­den geht weiter

För­der­ver­ein besorgt über aktu­el­le schlech­te Gesundheitsversorgung

Die Situa­ti­on in den Kran­ken­häu­sern in Nor­den, Emden und Aurich ver­schärft sich. Uns sind inzwi­schen Fäl­le bekannt, in denen die Gesund­heit der Pati­en­ten gefähr­det wird, in denen die Arbeits­be­din­gun­gen das Per­so­nal krank machen und in denen Mit­ar­bei­ter das Kran­ken­haus ver­las­sen und sich Arbeit­ge­ber suchen, die mit ihnen bes­ser umge­hen. Die Fäl­le betref­fen alle 3 Stand­or­te.“ sag­te Dr. Axel Schö­ni­an. Beson­ders betrof­fen sei dabei der Stand­ort Nor­den, an dem der Land­kreis Aurich und die Trä­ger­ge­sell­schaft bei wei­tem am Meis­ten gekürzt hät­ten. Die­se Ver­än­de­run­gen waren nicht unaus­weich­lich, son­dern sei­en gezielt vor­ge­nom­men wor­den. Zum Bei­spiel sei­en die Fol­gen der Ver­set­zung des Chef­arz­tes Dr. Ray­ta­row­ski von Nor­den nach Aurich im Jahr 2020 erst jetzt dras­tisch zu spüren.

Die Inter­nis­ti­schen und Chir­ur­gi­schen Sta­tio­nen in Nor­den sei­en inzwi­schen in einem Maße redu­ziert wor­den, dass es immer wie­der zu Über­las­tungs­si­tua­tio­nen kom­me. Dann müs­sen Pati­en­ten in der ZNA (zen­tra­le Not­fall­auf­nah­me) über­nach­ten, obwohl die­se nur für die Auf­nah­me bzw. ambu­lan­te Betreu­ung aus­ge­legt sei. Es gebe zum Bei­spiel kei­ne Zim­mer mit Sani­tär­an­la­gen dort. Bis zu 10 Pati­en­ten sei­en davon in einer Nacht betrof­fen. Zusätz­lich müss­ten Pati­en­ten auf den Sta­tio­nen auf dem Flur über­nach­ten, so voll sei es zeit­wei­se. Die Kran­ken­häu­ser in Emden und Aurich könn­ten nicht über­neh­men, weil sie selbst über­las­tet sei­en. Das Per­so­nal traue sich nicht, etwas zu sagen aus Angst um den Arbeitsplatz.

Auf der ande­ren Sei­te ste­hen im Kran­ken­haus Nor­den Sta­tio­nen leer als Fol­ge der Strei­chun­gen der letz­ten Jahre.

Die geplan­te Instal­la­ti­on einer „halb­sta­tio­nä­ren“ Ver­sor­gung mit dem Sta­tA­Med-Modell­ver­such am Stand­ort Nor­den sei vor­aus­sicht­lich kei­ne Lösung, son­dern nur ein Schritt zu einer wei­te­ren Ver­schlech­te­rung der Gesund­heits­ver­sor­gung vor Ort. Damit wer­de die bereits jetzt unzu­rei­chen­de  Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung in Nor­den und Umge­bung nur noch wei­ter zusam­men­ge­stri­chen. Die Ein­füh­rung des Sta­tA­Med-Pro­gramms wer­de zu einer Umwand­lung des Kran­ken­hau­ses in eine bes­se­re Pfle­ge­sta­ti­on und zur Schlie­ßung der Not­fall­am­bu­lanz führen.

Der För­der­ver­ein beklagt die Intrans­pa­renz und Heim­lich­tue­rei der Ent­schei­dungs­trä­ger eben­so wie deren Inkom­pe­tenz: die Ver­ant­wort­li­chen Poli­ti­ker pla­nen offen­sicht­lich schon seit knapp 1 Jahr, dass das Sta­tA­Med-Pro­jekt in Nor­den aus­pro­biert wer­den soll.

Offen­sicht­lich wür­den sich die Ent­schei­dungs­trä­ger nicht mit der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung beschäftigen.

In sei­ner ers­ten Pres­se­er­klä­rung habe der neue Geschäfts­füh­rer, Herr Bals­ter, ins­be­son­de­re von der pre­kä­ren finan­zi­el­len Situa­ti­on berich­tet. In sei­ner Ein­ar­bei­tung sei­en von der Ver­wal­tung und der Poli­tik offen­sicht­lich nur Vor­ga­ben zu Finan­zen, aber kei­ne Vor­ga­ben zur Sicher­stel­lung der Qua­li­tät der medi­zi­ni­schen Ver­sor­gung für die nächs­ten Jah­re gemacht wor­den. Im Gegen­teil for­dern Kreis­po­li­ti­ker regel­mä­ßig wei­te­re Ein­schnit­te. Dafür hat der För­der­ver­ein kein Verständnis.

 

(09.05.2022) Regelmäßige Termine des Fördervereins im Mittelhaus finden wieder statt

Unse­re öffent­li­chen Tref­fen im Mit­tel­haus in Nor­den (Run­der Tisch) fin­den nach pan­de­mie­be­ding­ter Unter­brech­nung nun wie­der regel­mä­ßig statt! Die kom­men­den Ter­mi­ne ver­öf­fent­li­chen wir auf der Sei­te  Unse­re nächs­ten Termine 

(05.10.2021) Zentralklinik kommt ein Jahr später – hält der Landkreis eine „Wirtschaftlichkeitsbetrachtung“ mittlerweile für überflüssig ?

sie­he den über­ar­bei­te­ten Bei­trag Wirt­schaft­lich­keits­be­trach­tung über­flüs­sig ? neue Ter­mi­ne für die Zentralklinik

(09.09.2021)  Niedersachsens Finanzminister macht Kliniken als Kandidaten für harten Sparkurs in den kommenden Jahren aus

NOZ : Hil­bers will har­ten Spar­kurs fahren 

Die­ses Inter­view der NOZ  mit Nie­der­sach­sens Finanz­mi­nis­ter erschien die­se Woche so auch in unse­rer Lokalpresse.Unter der Über­schrift “Gür­tel muss enger geschnallt wer­den — Nie­der­sach­sens Finanz­mi­nis­ter Hil­bers will har­ten Spar­kurs fah­ren, um Schul­den nach der Kri­se abzu­bau­en” äußert sich Hil­bers zum Finanz­haus­halt nach der Coro­na-Kri­se, benennt aber auch Flut­hil­fe­fonds und “struk­tu­rel­le Min­der­ein­nah­men” als Ursa­chen eines aus sei­ner Sicht gestiegenen“Konsolidierungsdrucks”. Auf die Fra­ge der NOZ  “Wo kon­kret wer­den die Bür­ger spü­ren, dass die Zei­ten gut gefüll­ter Kas­sen in Nie­der­sach­sen vor­bei sind?” , nennt Hil­bers die Kran­ken­haus­in­ves­ti­tio­nen als “bei­spiel­haf­ten Bereich” neben KITAs und Ganz­tags­be­treu­ung : “Wir haben .. pro Jahr 25 Pro­zent mehr in den Kran­ken­haus­be­reich inves­tiert.” Auch wenn hier weder die tat­säch­li­chen Zah­len zur Ent­wick­lung der Inves­ti­ti­ons­fi­nan­zie­rung noch deren genaue Ver­än­de­run­gen ange­spro­chen wer­den : Man darf aus die­sen Bemer­kun­gen schlie­ßen, daß es ers­tens bei der chro­ni­schen Unter­fi­nan­zie­rung der Inves­ti­ti­ons­kos­ten für Kran­ken­häu­ser im Rah­men der dua­len Finan­zie­rung blei­ben wird, und daß zwei­tens die Lan­des­mit­tel für kos­ten­in­ten­si­ve Kli­nik­mo­der­ni­sie­run­gen zurück­ge­fah­ren wer­den sollen.

Zum The­ma Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rung in Nie­der­sach­sen sie­he auch Kran­ken­haus­för­de­rung in Niedersachsen 

 

(06.07.2021)  Entwurf von SPD und CDU zur zukünftigen Krankenhausplanung  im Landtag angenommen

 

Unter dem Titel “Qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­ge und wohn­ort­na­he Kran­ken­haus­ver­sor­gung auch in Zukunft sicher­stel­len — nie­der­säch­si­sche Kran­ken­haus­land­schaft wei­ter­ent­wi­ckeln” haben SPD und CDU im Land­tag Nie­der­sach­sen im Juni 2021 einen  Ent­schlies­sungs­ent­wurf vor­ge­legt, in dem sie von der Lan­des­re­gie­rung geän­der­te Zie­le und Vor­ga­ben der Kran­ken­haus­pla­nung for­dern. Eine ent­spre­chen­de Ent­schlies­sung an die Lan­des­re­gie­rung  wur­de am 6.7.2021 in der hier doku­men­tier­ten Fas­sung  ange­nom­men.

 

 

(02.07.2020)  Förderverein fragt nach : Wie soll die Notfallversorgung künftig organisiert werden ?

Der För­der­ver­ein hat­te im Mai 2019 hier über  Ideen der Kli­nik-Trä­ger­ge­sell­schaft zur Gestal­tung der Not­fall­ver­sor­gung berich­tet. Dabei ging es  sowohl um den Zeit­raum bis zur beab­sich­tig­ten Ablö­sung der drei bestehen­den Kran­ken­häu­ser durch eine Zen­tral­kli­nik als auch um die Zeit nach dem Weg­fall der bestehen­den Kran­ken­häu­ser. Die Ideen waren vor dem zwei­ten Emder Bür­ger­ent­scheid vor­ge­stellt wor­den, in dem den Emdern eine in der hier doku­men­tier­ten Fas­sung vor Ort auch bei Weg­fall des Kran­ken­hau­ses ver­spro­chen wur­de. Für Nor­den und Aurich war eine  ent­spre­chen­de Siche­rung der Not­fall­ver­sor­gung ange­dacht wor­den. 2020 soll­te es los­ge­hen, eine Art Modell­pro­jekt wur­de ange­kün­digt für eine inte­grier­te Not­fall­ver­sor­gung (also als gemein­sa­mes Ange­bot der KV mit ihren Bereit­schafts­diens­ten und den drei Kli­ni­ken mit ihren Zen­tra­len Notaufnahmen ) .

In den ver­gan­ge­nen 14 Mona­ten sind jedoch weder von Sei­ten der kom­mu­na­len Trä­ger noch von den Kli­nik­ver­ant­wort­li­chen wei­te­re öffent­li­che Pla­nun­gen oder Maß­nah­men ein­ge­lei­tet wor­den, um die Not­fall­ver­sor­gung anzu­pas­sen und sicher­zu­stel­len. Daß bedingt durch die Coro­na-Pan­de­mie seit März 2020 geän­der­te Prio­ri­tä­ten gesetzt wur­den, ist bekannt und bewußt. Nichts­des­to­we­ni­ger hält der För­der­ver­ein es aber nach wie vor für drin­gend gebo­ten, zur Sicher­stel­lung einer inte­grier­ten Not­fall­ver­sor­gung prak­ti­ka­ble Lösun­gen auf den Weg zu brin­gen. Vor die­sem Hin­ter­grund hat Dr. Axel Schoe­ni­an den Mit­glie­dern des Kran­ken­haus- und Heim­aus­schus­ses, der am 30.06. in Hage tag­te, die fol­gen­den Fra­gen mit­ge­ge­ben – mit der Bit­te um eine Beant­wor­tung im Rah­men des nächs­ten Ausschußtermins.

Moin,

mein Name ist Axel Schö­ni­an, ich bin Haus­arzt hier in Hage.

Ich habe 4 Fra­gen zur Not­fall­ver­sor­gung zu Zei­ten der Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil, also wenn die Kran­ken­häu­ser in Nor­den, Aurich und Emden nicht mehr existieren.

Die Fra­gen rich­ten sich aus­schließ­lich an die Abge­ord­ne­ten der SPD- und der CDU-Frak­ti­on, weil die­se bei­den Par­tei­en im Kreis­tag die poli­tisch Haupt­ver­ant­wort­li­chen für die geplan­te  Zen­tral­kli­nik sind.

1.Frage – um auf einen gemein­sa­men Aus­gangs­punkt zu kom­men: Wie funk­tio­niert die Not­fall­ver­sor­gung jetzt überhaupt?

2.Frage: Wie ist Ihr Kon­zept für eine Not­fall­ver­sor­gung, wenn in Georgs­heil eine Zen­tral­kli­nik steht und die Kran­ken­häu­ser in Nor­den, Aurich und Emden nicht mehr existieren?

3.Frage: Wel­ches Per­so­nal soll die Not­fall­ver­sor­gung übernehmen?

4.Frage: Wer finan­ziert das – ins­be­son­de­re das Personal?

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

(30.04.2019)  Landtagskommission in Brandenburg : flächendeckende Grund- und Regelversorgung muß erhalten bleiben

In Bran­den­burg hat eine par­tei­über­grei­fen­de Land­tags­kom­mis­si­on zur lang­fris­ti­gen Sicher­stel­lung von wich­ti­gen Infra­struk­tur­an­ge­bo­ten im länd­li­chen Raum nach mehr­jäh­ri­ger Tätig­keit ihren Abschluß­be­richt vor­ge­stellt. Er ent­hält kla­re Aus­sa­gen zur Not­wen­dig­keit der Ver­sor­gung mit wohn­ort­na­hen Kran­ken­häu­sern und mit Ärz­ten und Heb­am­men. An dem Report haben Ver­tre­ter der fünf Frak­tio­nen von SPD, CDU, Lin­ke, Grü­nen, AfD sowie der Städ­te- und Gemein­de­bund und der Land­kreis­tag Branden­burg mitgewirkt.

Ärz­te­blatt : Kom­mis­si­on will Kli­ni­ken in Bran­den­burg erhalten

(14.02.2019)  Im Wortlaut —  Norder Grüne zu Harm-Uwe Weber

Zu den Äuße­run­gen des amtie­ren­den Land­rats Harm Uwe Weber zu der von ihm favo­ri­sier­ten Vor­ge­hens­wei­se für den Fall einer erneu­ten Ableh­nung der Zen­tral­kli­nik­plä­ne durch die Emder Bür­ger beim bevor­ste­hen­den Bür­ger­ent­scheid in Emden  haben sich die Nor­der Grü­nen mit der nach­fol­gend doku­men­tier­ten Pres­se­mel­dung geäußert.

” Nor­der Grü­ne for­dern ein Ende des hal­ben Weges von Land­rat Weber
Land­rat Harm Weber hat sich anläss­lich sei­ner Auf­stel­lung als Land­rats­kan­di­dat der SPD ver­gan­ge­nes Wochen­en­de auf den Bau der Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil auch ohne Emden mit der Begrün­dung fest­ge­legt, nicht auf hal­ben Wege ste­hen blei­ben zu wol­len — “kos­te es was es wol­le” hät­te er noch hin­zu­fü­gen müs­sen, so
Wal­ter Zuber, Spre­cher der Nor­der Grü­nen: “Hal­ber Weg wür­de nicht nur min­des­tens fer­ti­ge Not­fall­ver­sor­gungs­pla­nun­gen in den Städ­ten Aurich, Emden und Nor­den bedeu­ten, son­dern wür­de auch kla­re Verkehrs‑, Nach­nut­zungs- und Wirt­schafts­ent­wick­lungs­kon­zep­te auf der Grund­la­ge belast­ba­rer Unter­su­chun­gen über die Fol­gen des Schlie­ßens von drei Kran­ken­häu­sern mit zusam­men über 1000 Beschäf­ti­gen vor­zu­wei­sen haben. Nichts davon gibt es, auch kei­ne Mit­tel­zu­sa­gen des Lan­des, ohne die kei­ne Zen­tral­kli­nik für bis zu 300 Mio Euro auf der grü­nen Wie­se Georg­heils gebaut wer­den kann. Der vom Land­rat behaup­te­te hal­be Weg gehört in Herrn Webers Wahl­kampf­kis­te der tan­zen­den Ske­let­te, die den Steu­er­zah­le­rIn­nen aller­dings schon viel Geld gekos­tet hat. Die zwei Mio Euro für das Bre­de­horst-Geschäfts­kon­zept eines Ver­bund­kran­ken­hau­ses mit den Stand­or­ten Aurich und Nor­den sind eben­so ver­brannt wor­den, wie die rund 20 Mil­lio­nen Euro teu­ren Defi­zit­über­nah­men durch den Land­kreis, die nur des­halb ent­stan­den sind, weil Land­rat Weber mit sei­ner SPD nicht den Mut hat­te, das betriebs­wirt­schaft­lich und medi­zi­nisch sinn­vol­le Bre­de­horst-Kon­zept umzu­set­zen, wonach die Ubbo-Emmi­us-Kli­ni­ken bereits ab 2017 schwar­ze Zah­len geschrie­ben hät­ten. Dazu zu rech­nen sind auch noch rund 5 Mio € je Jahr, die Land­rat Weber in den letz­ten 15 Jah­ren an Kran­ken­haus­för­der­mit­teln beim Land nicht abge­ru­fen hat, Mit­tel, die den Kran­ken­häu­sern für die Erhal­tung und Moder­ni­sie­rung gesetz­lich zuste­hen. Die Land­kreis­ge­mein­den wer­den mit der hohen Kreis­um­la­ge zum Bezah­len der Zeche her­an­ge­zo­gen. Land­rat Webers hal­ber Weg hat für den Land­kreis und sei­ne Kom­mu­nen einen erheb­li­chen Ver­mö­genscha­den zur Fol­ge gehabt, was wei­ter aus­ufern wird. Des­halb muss so schnell wie mög­lich mit dem Irr­weg Schluss gemacht werden.”

(06.01.2019)   Bundesgesundheitsminister plant 2019 weitreichende Änderungen der Notfallversorgung

Kurz vor der Weih­nachts­pau­se hat Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Spahn noch (s)eine Agen­da von Maß­nah­men für den Bereich der Not­fall­ver­sor­gung für 2019 ange­kün­digt. Die Umset­zung wür­de zu erheb­li­chen Ein­schrän­kun­gen für Not­fall­pa­ti­en­ten füh­ren. Für unse­re Regi­on wür­de eine Umset­zung die­ser Plä­ne – ins­be­son­de­re bei wei­te­rem Fest­hal­ten an den Zen­tral­kli­nik­plä­nen  – die Qua­li­tät der Not­fall­ver­sor­gung in den Mit­tel­zen­tren klar ver­schlech­tern. Auch wenn es sich bis­lang eine poli­ti­sche Absichts­er­klä­rung han­delt,  deren Umset­zung sogar noch Ände­run­gen am Grund­ge­setz erfor­dern wür­de : Spahns Agen­da deckt sich mit Emp­feh­lun­gen, die auch gesund­heits­po­li­ti­sche Exper­ten­gre­mi­en in jüngs­ter Zeit so oder ähn­lich gege­ben haben. Es han­delt sich also lei­der nicht um einen der „Spahn­schen Papier­ti­ger“. Fazit :Er will den Zugang zu den Not­fall­diens­ten  und die Inan­spruch­nah­me   für alle erschwe­ren – die­ses Spar­pro­gramm stellt er als Qua­li­täts­si­che­rung der Not­fall­ver­sor­gung und Schutz für die  „wirk­lich Betrof­fe­nen“ vor.

Eine aus­führ­li­che Ana­ly­se und Bewer­tung auf unse­rer Sei­te Wis­sen­wer­tes / Hintergrund:

Spahns Agen­da 2019 für die Reform der Notfallversorgung

(15.09.2018)  Neuregelung der stationären Notfallversorgung — G‑BA Beschlüsse gefährden die  flächendeckende Notfallversorgung

Der G‑BA —  das obers­te Beschluss­gre­mi­um der gemein­sa­men Selbst­ver­wal­tung der Ärz­te, Zahn­ärz­te, Psy­cho­the­ra­peu­ten, Kran­ken­häu­ser und Kran­ken­kas­sen in Deutsch­land- hat am im April 2018 für die sta­tio­nä­re Not­fall­ver­sor­gung  ein gestuf­tes Sys­tem beschlos­sen, das die Vor­aus­set­zun­gen für die Teil­nah­me  aller deut­schen  Kran­ken­häu­ser  an der Not­fall­ver­sor­gung  sowie die Ver­gü­tung  ihrer Not­fall­ver­sor­gungs­leis­tun­gen in wesent­li­chen Zügen neu regelt.

Die­se Rege­lun­gen sind seit dem 19.05.2018 in Kraft getre­ten und haben auch für unse­re Kli­ni­ken erheb­li­che Aus­wir­kun­gen. Aus die­sem Grund stel­len wir  auf unse­rer Sei­te Wissenswertes/Hintergrund die Anfor­de­run­gen und ihre Aus­wir­kun­gen detail­liert dar.

(01.09.2018)  Modell Schaumburg ? Ernüchternde Fakten aus der Zentralklinik

Das neue Zen­tral­kli­ni­kum in Schaum­burg wird von Befür­wor­tern einer Zen­tral­kli­nik in Georgs­heil  gern als Refenz­ob­jekt bemüht. Lei­der “glänzt” die­ses “Modell” immer wie­der mit Nega­tiv­schlag­zei­len — sei es zur Qua­li­tät der Not­fall­ver­sor­gung, sei es zur offen­sicht­li­chen per­so­nel­len Unter­be­set­zung mit Pfle­ge­kräf­ten, sei es zu den jah­re­lan­gen Ver­zö­ge­run­gen bei der Fer­tig­stel­lung und Inbe­trieb­nah­me. Ein aktu­el­ler Bericht der Schaum­bur­ger Nach­rich­ten zur finan­zi­el­len Schief­la­ge der dor­ti­gen Zen­tral­kli­nik wirft nun auch ein Licht auf die Frag­wür­dig­keit der wirt­schaft­li­chen Plan­zah­len des Klinikmanagements.

In Schaum­burg lau­fen danach Mil­lio­nen­de­fi­zi­te durch das Nicht-Errei­chen des geplan­ten Case Mix Index sowie nicht erwar­te­ter hoher Kos­ten für frei­be­ruf­lich täti­ge Hono­rar­ärz­te auf, die man auf­grund feh­len­der fest­an­ge­stell­ter Medi­zi­ner auf­brin­gen muß.

Auch hier­zu­lan­de wird  immer wie­der die Zweck­pro­pa­gan­da ver­brei­tet,  daß man mit einer grö­ße­ren, zen­tra­li­sier­ten Kli­nik über das Gesamt­spek­trum der  durch­ge­führ­ten Behand­lun­gen  qua­si “auto­ma­tisch” zu bes­se­ren Erlö­sen kom­men wer­de als mit den bestehen­den Krankenhäusern.

Auch hier­zu­lan­de  wird immer wie­der ver­si­chert, daß eine Zen­tral­kli­nik schon allein auf­grund ihrer Grö­ße Sicher­heit bie­te, daß genü­gend fest­an­ge­stell­te Ärz­te ver­füg­bar sein wür­den ( von aus­rei­chend Pfle­ge­kräf­ten in Zei­ten des Pfle­ge­not­stands ganz zu schweigen).

Die Fak­ten aus Schaum­burg spre­chen eine ande­re Spra­che. Unter der Über­schrift “Gesamt­kli­ni­kum in finan­zi­el­ler Schief­la­ge” berich­ten die Schaum­bur­ger Nach­rich­ten am 24.08.2018 :

Das neue Gesamt­kli­ni­kum Schaum­burg in Veh­len hat erheb­li­che finan­zi­el­le Pro­ble­me. Laut einem inter­nen Geschäfts­be­richt, der der Redak­ti­on vor­liegt, ist zum Ende des Jah­res mit einem Minus von 3,9 Mil­lio­nen Euro zu rech­nen. Zwar hat­te das Kran­ken­haus auch im Vor­jahr mas­si­ve Ver­lus­te ver­zeich­nen müs­sen – ins­ge­samt 8,7 Mil­lio­nen Euro – der Grund lag mit den Ver­zö­ge­run­gen beim Neu­bau und den Betrieb von drei Stand­or­ten aller­dings auf der Hand. Nun ist der Neu­bau bereits seit mehr als einem hal­ben Jahr bezo­gen – aber die Schwar­ze Null bleibt uner­reich­bar. Nach einem inter­nen Halb­jah­res­be­richt der Geschäfts­füh­rung, wel­cher der Redak­ti­on vor­liegt, ist am Ende des Jah­res 2018 mit einem Minus von 3,9 Mil­lio­nen Euro zu rechnen…

In den ers­ten sechs Mona­ten das Kran­ken­haus in Veh­len bereits 2,5 Mil­lio­nen Euro Ver­lust ver­zeich­net – geplant hat­te die Geschäfts­füh­rung ledig­lich mit einem Minus von 420.000 Euro. Der Grund dafür liegt im Wesent­li­chen dar­in, dass der ange­peil­te „Case-Mix-Index“ (CMI) weit ver­fehlt wur­de. Die­ser Wert stellt im Wesent­li­chen dar, wie vie­le Pati­en­ten mit wel­chen Beschwer­den behan­delt wur­den. Dar­an bemisst sich die Finan­zie­rung durch die Kran­ken­kas­se. Ange­peilt hat­te die Geschäfts­füh­rung 20.000 Case-Mix-Punk­te. Damit hät­te man zwar auch rote Zah­len geschrie­ben, die­se wären aber nicht so ver­hee­rend gewe­sen. Man sei aber opti­mis­tisch, sogar 22.000 Case-Mix-Punk­te errei­chen zu kön­nen, hieß es lan­ge. Gewor­den sind es nun etwa 18.000 Punk­te. Jeder Punkt ent­spricht etwa 3500 Euro. Das Ziel um 2000 Punk­te zu ver­feh­len, bedeu­tet also feh­len­de Ein­nah­men in Millionenhöhe.

Außer­dem explo­dier­ten die Kos­ten für Hono­rar­ärz­te laut dem Halb­jah­res­be­richt. 868.000 Euro statt der ange­peil­ten 200.000 Euro wur­den für nicht ange­stell­te Ärz­te aus­ge­ge­ben. Der Grund liegt dar­in, dass es dem Kli­ni­kum wei­ter­hin schwer fällt, genü­gend qua­li­fi­zier­te Ärz­te ein­zu­stel­len und sie auf sehr teu­re Leih­ar­bei­ter zurück­grei­fen müssen.

Nun muss das Kli­ni­kum den dicken Rot­stift anset­zen. Der Tag der offe­nen Tür wur­de bereits auf 2019 ver­scho­ben. Zahl­rei­che Inves­ti­tio­nen sol­len ver­scho­ben wer­den. Doch es ist anzu­neh­men, dass auch beim Per­so­nal gespart wird. Per­so­nal­kos­ten machen mit gut 47 Mil­lio­nen Euro einen wesent­li­chen Teil der Aus­ga­ben aus.Eine Stel­lung­nah­me der Geschäfts­füh­rung steht noch aus.”

Zu Fak­ten und Leh­ren aus Schaum­burg sei hier auch  an unse­ren Bei­trag  aus Mai 2018 erinnert :

Zen­tra­li­sie­rung — Leh­ren aus Schaumburg 

(05.04.2018)  Emden kämpft……und Norden?

(ein Leser­brief von Johann Tad­digs, Norden)

Im Emden ste­hen in zwei Werft­be­trie­ben ca. 300 Arbeits­plät­ze vor dem Aus bzw. sind akut gefähr­det. In der Emder Öffent­lich­keit wird die­ser Situa­ti­on mit gro­ßem Unver­ständ­nis begeg­net. Quer über alle Par­tei­gren­zen, Gewerk­schaf­ten, Wirt­schafts­ver­bän­den und Bür­ger­ver­ei­ni­gun­gen hin­weg soli­da­ri­siert sich Emden mit den Werft­ar­bei­tern und kämpft für den Erhalt der Arbeitsplätze.

Und in Norden:

Wenn es nach den Plä­nen von Herrn Epp­mann, dem Geschäfts­füh­rer der Kli­nik­trä­ger­ge­sell­schaft, der auch die Ubbo-Emmi­us-Kli­nik ange­hört, geht, soll das Nor­der Kran­ken­haus im Jahr 2025 geschlos­sen wer­den. Damit gehen dann ein Mehr­fa­ches der Arbeits­plät­ze in Nor­den ver­lo­ren, für die in Emden so vehe­ment gekämpft wird.

Mit Recht weist der Nor­der Bür­ger­meis­ter Schmelz­le dar­auf­hin hin, wel­che nega­ti­ven Aus­wir­kun­gen eine Kli­nik­schlie­ßung für die Ein­woh­ner Nor­dens und sei­ner Umge­bung hat.  Bei der Regel- und Not­fall­ver­sor­gung ent­steht ein immenses Vaku­um, zumal die durch die nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te zu leis­ten­den Not­diens­te schon jetzt kaum dar­ge­stellt wer­den kön­nen und für den Fall der Kli­nik­schlie­ßung kei­nes­falls gere­gelt sind und beim der­zei­ti­gen Ärz­te­not­stand auch wohl nicht gere­gelt wer­den können!

Die Aus­wir­kun­gen sind sehr gut zu erken­nen, wenn man sich den vom Bun­des­ver­band der Gesetz­li­chen Kran­ken­kas­sen (ins­be­son­de­re für Ent­schei­dungs­trä­ger) bereit­ge­stell­ten Kli­nik­si­mu­la­tor (www.gkv-kliniksimulator.de) ein­mal anschaut und das Nor­der Kran­ken­haus weg­schal­tet. Plötz­lich sind mehr als 50.000 Ein­woh­ner und in der Urlaubs­sai­son sicher­lich noch eini­ge Zehn­tau­send mehr wei­ter als 30, die meis­ten sogar wei­ter als 40 Minu­ten vom nächs­ten Kran­ken­haus der Grund‑, Regel und Not­fall­ver­sor­gung ent­fernt. Und die­ses ent­spricht nicht den vom Gesetz­ge­ber vor­ge­schrie­be­nen Maß­stä­ben für eine Grund­ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung. Alles nach­zu­le­sen in den Fuß­no­ten des Kliniksimulators.

Die Fol­gen der Schlie­ßung der Kli­nik Nor­den wer­den sowohl für die Gesund­heits­ver­sor­gung der Bewoh­ner Nor­dens und des Umlan­des als auch unse­rer Urlaubs­gäs­te, aber sehr wohl auch für die wirt­schaft­li­che Ent­wick­lung unse­rer Stadt von enor­mer Bedeu­tung sein.

Die Ent­schei­dun­gen wer­den bald im Auricher Kreis­tag getroffen!

Also wer­den Sie aktiv:

Wen­den Sie sich an die von Ihnen gewähl­ten Mit­glie­der des Stadt­ra­tes, Ihres Gemein­de­ra­tes und die des Kreis­ta­ges und for­dern Sie den Ein­satz für den Erhalt des Kran­ken­hau­ses oder wen­den Sie sich an Ihren Orts­vor­ste­her, damit der Ihre For­de­rung weitergibt.

Mit­glie­der des Wirt­schafts­fo­rums, for­dern auch Sie den Erhalt des Kran­ken­hau­ses, es droht der Weg­fall eines der größ­ten Arbeit- und Auf­trag­ge­bers und der davon aus­ge­hen­den Wertschöpfung.

Gast‑, Hotel­le­rie- und Ver­mie­tungs­be­trie­be, DEHOGA und Ver­mie­ter­ver­ei­ne, for­dern auch Sie den Erhalt des Kran­ken­hau­ses, es droht der Ver­lust eines wesent­li­chen Ent­schei­dungs­kri­te­ri­ums für den Urlaub in unse­rer Küstenregion.

In die­ser wich­ti­gen Fra­ge soll­te es doch gelin­gen, dass Nor­den und Umzu mit einer Stim­me spricht und sich für den Erhalt der Kli­nik in Nor­den einsetzt.

Mein Appell an die Poli­tik, sor­gen Sie bit­te dafür, dass das Nor­der Kran­ken­haus im Rah­men einer ver­nünf­ti­gen Ver­bund­lö­sung erhal­ten wird, das sind Sie ihren Wäh­le­rin­nen und Wäh­lern schuldig!

(19.03.2018)   Pressemitteilung des Fördervereins zur FDP Norden

UEK-För­der­ver­ein weist sach­lich fal­sche Kri­tik der FDP zurück

Die FDP Nor­den hat den För­der­ver­ein der UEK am Stand­ort Nor­den im Ost­frie­si­schen Kurier vom 14.03.2018 „scharf kri­ti­siert“ und ihm „Stim­mungs­ma­che“ vorgeworfen.

Ein Haupt­ar­gu­ment der FDP ist dabei, dass im Kran­ken­haus Nor­den zu wenig Knie­ope­ra­tio­nen durch­ge­führt wür­den. Der GBA (Gemein­sa­mer Bun­des­aus­schuss) for­de­re eine Min­dest­zahl von 50 Knie-Ope­ra­tio­nen, tat­säch­lich sei­en in Nor­den ledig­lich 17 Ope­ra­tio­nen durch­ge­führt worden.

Die­se Argu­men­ta­ti­on ist noch nicht ein­mal die hal­be Wahr­heit – letzt­lich han­delt es sich durch Ver­ein­fa­chung und Ver­fäl­schung um eine Falschmeldung.

Der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss hat für 8 hoch­spe­zia­li­sier­te Kran­ken­haus­leis­tun­gen jähr­li­che Min­dest­men­gen fest­ge­legt, unter ande­rem Nie­ren­trans­plan­ta­ti­on und Leber­trans­plan­ta­ti­on. Die rele­van­tes­te die­ser Leis­tun­gen für Ost­fries­land ist die Min­dest­men­ge für Gelenk­pro­the­sen am Knie mit 50 Stk./Jahr in dem betref­fen­den Kran­ken­haus (s. Min­dest­men­gen­re­ge­lung des G‑BA ).  Außer Knie­pro­the­sen gibt es jedoch vie­le wei­te­re Knie-Ope­ra­tio­nen, die an jedem Kran­ken­haus und auch in Pra­xen ohne Min­dest­men­gen-Vor­ga­ben durch­ge­führt wer­den kön­nen, z.B. Gelenk­spie­ge­lun­gen, Ein­grif­fe am Menis­kus, Kreuz­ban­der­satz oder Ope­ra­ti­on einer Knie­schei­ben­frak­tur. Die­se Ope­ra­tio­nen sind also selbst­ver­ständ­lich auch in Nor­den möglich.

Falls es auf Dau­er einen Kli­nik­ver­bund der Kran­ken­häu­ser Nor­den, Emden und Aurich gibt, soll­ten sicher nur an einem die­ser Stand­or­te Knie­ge­lenk­pro­the­sen implan­tiert wer­den. Das Bre­de­horst-Gut­ach­ten, in dem es 2013 um die Kran­ken­häu­ser Nor­den und Aurich ging, hat­te übri­gens emp­foh­len, die Endo­pro­the­tik – also auch die Knie­ge­lenk-Pro­the­sen-Implan­ta­ti­on — in das Nor­der Kran­ken­haus zu ver­la­gern. Das ist lei­der vom Land­kreis Aurich bzw. der Geschäfts­füh­rung nie umge­setzt worden.

Im Kran­ken­haus Nor­den gibt es der­zeit noch zwei Ope­ra­teu­re (also Ärz­te, die eigen­ver­ant­wort­lich ope­rie­ren, in der Regel Chef- oder Ober­ärz­te), die bis heu­te her­vor­ra­gen­de Leis­tun­gen erbrin­gen. Eine wei­te­re Plan­stel­le wird von der Ver­wal­tung seit Jah­ren nicht besetzt. Der letz­te Arzt auf die­ser 3. Stel­le hat übri­gens aus­schließ­lich Kno­chen- und Gelenk­ein­grif­fe gemacht!

Im Gegen­satz dazu gibt es in der UEK Aurich 10 Ope­ra­teu­re — sie­he  Web­site der UEK!!

Seit Jah­ren wer­den dras­ti­sche Kür­zun­gen im Kran­ken­haus Nor­den durch­ge­führt, Struk­tu­ren im Kran­ken­haus Aurich wer­den deut­lich weni­ger beschnit­ten und im Zwei­fels­fall aufgebaut.

Als Bei­spie­le für die letz­ten Kür­zun­gen in Nor­den sei angeführt:

In den letz­ten Wochen wur­den in Nor­den trotz guter Bele­gung 2 Sta­tio­nen geschlos­sen (die Auf­nah­me­sta­ti­on 9 und die Kin­der­sta­ti­on). Dies heißt ins­be­son­de­re, dass das Per­so­nal redu­ziert wird, der Platz ist natür­lich noch vor­han­den. Der Druck auf das Per­so­nal nimmt also wei­ter zu. Das Labor im Kran­ken­haus Nor­den ist seit kur­zem nachts nicht mehr per­so­nell besetzt – ein ein­ge­schränk­tes Labor kann dann an Auto­ma­ten durch­ge­führt werden.

Die FDP über­nimmt mit der unrich­ti­gen Dar­stel­lung über Knie­ope­ra­tio­nen im Prin­zip die Stra­te­gie der Geschäfts­füh­rung der Trä­ger­ge­sell­schaft, also ins­be­son­de­re von Herrn Claus Eppmann:

Zum einen wird das Kran­ken­haus Nor­den schlecht gere­det, es wer­den ihm Kom­pe­ten­zen abge­spro­chen, die tat­säch­lich vor­han­den sind. Posi­ti­ve Infor­ma­tio­nen über das Kran­ken­haus Nor­den wer­den auch von der Geschäfts­füh­rung seit Jah­ren nicht ver­öf­fent­licht. Die Bevöl­ke­rung soll offen­sicht­lich von dem eige­nen Kran­ken­haus ent­frem­det werden.

Zum ande­ren wird ver­sucht, die Akteu­re, die sich für den Erhalt des Nor­der Kran­ken­hau­ses ein­set­zen, mund­tot zu machen und ihnen die Qua­li­fi­ka­ti­on abzusprechen.

Aus Sicht des För­der­ver­eins soll­ten die poli­ti­schen Par­tei­en im Alt­kreis Nor­den sich gemein­sam für das Nor­der Kran­ken­haus ein­set­zen — gera­de in der jet­zi­gen Situa­ti­on, in der offen­sicht­lich kein Kran­ken­haus nach Georgs­heil kommt und die Geschäfts­füh­rung der Trä­ger­ge­sell­schaft eine Schlie­ßung des Kran­ken­hau­ses Nor­den in 2025 plant. Vom Zaun gebro­che­ne Strei­te­rei­en unter den poli­ti­schen Par­tei­en, die ins­be­son­de­re der eige­nen Pro­fi­lie­rung die­nen, hält der För­der­ver­ein für unangemessen.

(07.03.2018) Pressemitteilung des Fördervereins zur drohenden Schließung des UEK-Standorts Norden

Bür­ger sehen Lokal­po­li­ti­ker in der Pflicht —  För­der­ver­ein erwar­tet, daß ange­sichts der abseh­ba­ren Fol­gen einer Schlie­ßung alle Par­tei­en für das Nor­der Kran­ken­haus aktiv werden

Das jüngs­te Tref­fen des För­der­ver­eins zum Erhalt der UEK am Stand­ort Nor­den am 06.03. fand erneut unter reger öffent­li­cher Betei­li­gung  statt. Auf gro­ßes Unver­ständ­nis ist die Ableh­nung des Antrags an den Nor­der Rat gesto­ßen, eine Abschät­zung der sozia­len und wirt­schaft­li­chen  Fol­gen einer mög­li­chen Schlie­ßung der UEK durch­füh­ren zu las­sen. Zwei­fel­los sei mit erheb­li­chen Fol­gen für Nor­den und die Regi­on zu rech­nen, wenn bei etwas über 10.000 sozi­al­ver­si­che­rungs­pflich­ti­gen  Beschäf­tig­ten in Nor­den bis zu  3.000 im Gesund­heits­sek­tor oder direkt damit ver­bun­de­nen Berei­chen tätig sind. Mit Sei­ten­blick auf die in Emden dro­hen­den Arbeits­platz­ver­lus­te im Schiff­bau bei TKMS und die  vie­len Akti­vi­tä­ten der dor­ti­gen Poli­tik zu die­sem The­ma wur­de die Erwar­tung geäu­ßert, daß auch in Nor­den die Poli­tik ihre Zurück­hal­tung in einer so bedeu­ten­den Fra­ge wie dem dro­hen­den Ver­lust des Kran­ken­hau­ses auf­gibt . Der För­der­ver­ein bat den Bür­ger­meis­ter, hier­zu einen Dia­log mit allen Nor­der Par­tei­en auf­zu­neh­men mit der Ziel­set­zung, eine vali­de Fol­ge­ab­schät­zung auf den Weg zu brin­gen und Wege zu suchen, den Kran­ken­h­aus­stand­ort Nor­den zu erhalten.

Sehr kri­tisch bewer­tet wur­de außer­dem die Online­be­fra­gung der Trä­ger­ge­sell­schaft zu Erwar­tun­gen der Bür­ger an die Gesund­heits­ver­sor­gung. Weder sei sie reprä­sen­ta­tiv noch gebe sie den Befrag­ten tat­säch­lich ein ernst­haf­tes Forum,  ihren Bedarf und ihre Wün­sche zu äußern. Statt­des­sen wur­den die Fra­gen als sug­ges­tiv und – durch die dem Teil­neh­mer abver­lang­te Bil­dung einer Rang­fol­ge – auch als irre­füh­rend bewer­tet. So müs­se man sich bei­spiels­wei­se zwi­schen „Qua­li­tät“ und „Wohn­ort­nä­he“ ent­schei­den – was zu sehr frag­li­chen Aus­wer­tun­gen füh­ren kann-  und ver­mut­lich auch soll. Ander­seits sei­en etli­che der abge­frag­ten Kri­te­ri­en extrem all­ge­mein for­mu­liert und für eige­ne inhalt­li­che Aus­sa­gen des Umfra­ge­teil­neh­mers feh­le wei­test­ge­hend die Möglichkeit.

Des­wei­te­ren wur­de vom För­der­ver­ein dar­ge­stellt, daß die von der Kli­nik­trä­ger­ge­sell­schaft bis­her vor­ge­stell­ten Plä­ne für eine „Ver­bund­lö­sung“ mit Schlie­ßen der sta­tio­nä­ren Ver­sor­gung in Nor­den mit Vor­ga­ben der Bun­des­ge­sund­heits­po­li­tik unver­ein­bar wäre. Dies zeig­te der För­der­ver­ein anhand der gül­ti­gen recht­li­chen Kri­te­ri­en für die flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung der Bevöl­ke­rung in Rand­re­gio­nen auf. Danach muß sicher­ge­stellt sein, daß eine 30-Minu­ten-Erreich­bar­keit eines Kran­ken­hau­ses per PKW für alle Bür­ger der Regi­on gewähr­leis­tet ist. Ein soge­nann­ter „Kli­nik­si­mu­la­tor“ der Kran­ken­kas­sen  (“GKV-Kli­nik­si­mu­la­tor”)  weist auf­tre­ten­de Ver­sor­gungs­lü­cken im Fal­le von mög­li­chen Kran­ken­haus­schlie­ßun­gen anhand aktu­el­ler Bevöl­ke­rungs­da­ten aus. Für Nor­den ergibt die­se  Simu­la­ti­on eine Sum­me von über 50.000 Men­schen, die bei einer Schlie­ßung die­se 30-Minu­ten-Vor­ga­be nicht errei­chen würden.

 

 

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