Eine “Chance für Norden” ? Das RGZ ist keine “Zukunftslösung”

Im Zuge der ange­kün­dig­ten Schlies­sung der Nor­der UEK mit Umwand­lung in ein RGZ wur­de sei­tens des Geschäfts­füh­rers und sei­nes ver­ant­wort­li­chen Chef­arz­tes für die Lei­tung der Zen­tra­le Not­auf­nah­men Aurich, Emden und Nor­den eine neue Lösung für die Not­fall­be­hand­lung ange­kün­digt. Anstel­le der bis­he­ri­gen Zen­tra­len Notaufnahme(n) mit Inten­siv­me­di­zi­nern, Inten­siv­pfle­ge­kräf­ten und einer Inten­siv­sta­ti­on ste­he in Nor­den eine „Not­fall­am­bu­lanz“ zur Verfügung.

Was pas­siert in einer Notfallambulanz ?

Der Leis­tungs­um­fang einer sol­chen Not­fall­am­bu­lanz , sei sie nun werk­tags von 8–18 h erreich­bar oder rund um die Uhr, 7*24, ist auf die Ver­sor­gung  leich­ter Not­fäl­le beschränkt. Der Zugriff auf benö­tig­te Res­sour­cen (Tech­nik und Ärz­te) für eine sta­tio­nä­re Behand­lung ist nur solan­ge gege­ben, wie das Kran­ken­haus (min­des­tens) mit den Abtei­lun­gen ZNA, Inne­re und Chir­ur­gie aus­ge­stat­tet ist. Nur solan­ge die­se Kapa­zi­tä­ten direkt am Ort ver­füg­bar sind, nimmt der Kli­nik­stand­ort auch am Sys­tem der gestuf­ten Not­fall­ver­sor­gung gemäß den Vor­ga­ben des G‑BA teil. Im Rah­men einer „Not­fall­ver­sor­gung“ im RGZ kön­nen aus­schliess­lich Not­fäl­le ver­sorgt wer­den, die klas­si­scher­wei­se in einer gut aus­ge­stat­te­ten Arzt­pra­xis behan­delt wer­den. Für alle ande­ren muß eine Ein­wei­sung in ein “rich­ti­ges” Kran­ken­haus ver­an­lasst wer­den, was nur über einen Trans­port mit dem RTW geht.

Im Zuge der Vor­be­rei­tun­gen der Zen­tral­kli­nik wer­den bereits seit Jah­ren  Leis­tun­gen kon­zen­triert, die an den drei Stand­or­ten par­al­lel ange­bo­ten wur­den oder noch wer­den. Begrün­det wird die­se “Opti­mie­rungs­stra­te­gie” (so der Begriff aus dem Kon­sor­ti­al­ver­trag der bei­den kom­mu­na­len Trä­ger über die Ratio­na­li­sie­rungs­maß­nah­men bei der Vor­be­rei­tung der Zen­tral­kli­nik)  letzt­lich immer mit den Mehr­fach­kos­ten, auch wenn vor­der­grün­dig über feh­len­de Ärz­te, man­geln­de Qua­li­fi­ka­ti­on und man­geln­de Erfah­rung von (teu­ren!) ärzt­li­chen Hono­rar­kräf­ten geklagt wird. Bis vor kur­zem wur­den bestehen­de oder erst noch ange­dach­te Leis­tun­gen in Nor­den als Bau­stei­ne einer „Stand­ort­si­che­rung“ ange­prie­sen. Das wur­de so buch­sta­biert, daß erlös­ver­spre­che­ne Abtei­lun­gen geschaf­fen oder aus­ge­baut wer­den soll­ten, die über ihre Ein­nah­men die  Vor­aus­set­zun­gen dafür bie­ten soll­ten, daß das bestehen­de kli­ni­sche Ange­bot wei­ter­hin betrie­ben wer­den könn­ten.  Bei­spie­le für die­se soge­nann­ten “cash cows”  waren etwa die Schmerz­the­ra­pie, eine Ger­ia­trie, aber auch Auf­for­de­run­gen an die Ärz­te, für „Ihre“ Regel­ab­tei­lun­gen  gefäl­ligst lau­ter die Wer­be­trom­mel zu rüh­ren. Maß­stab war dabei nie ein Bedarf an medi­zi­ni­schen Leis­tun­gen wie Not­fall­be­hand­lung,  ein­fa­che­ren OPs , sog. „Wald- und Wie­sen-Krank­hei­ten“, die men­gen­mä­ßig durch­aus zu den häu­fig benö­tig­ten Behand­lun­gen gehö­ren. Die Pati­en­ten­sicht spiel­te — ent­ge­gen klin­gen­der Namen wie “best­mög­li­che Ver­sor­gung”  bei die­ser Art von “Stand­ort­si­che­rung” kei­ne bestim­men­de Rol­le. Es war ein Mär­chen, daß ver­mit­tels der Umset­zung der „Geschäfts­ideen“ des Herrn E. (die sich oben­drein fast alle als hei­ße Luft ent­pupp­ten) die Grund­ver­sor­gung am Stand­ort gesi­chert wer­den wür­de. Erkenn­bar war und ist das an den fort­schrei­ten­den, kli­nik­über­grei­fend umge­setz­ten Abtei­lungs­schlies­sun­gen und –zusam­men­füh­run­gen : Kin­der­sta­ti­on und Gebur­ten wur­den in Emden bereits geschlos­sen, das Bestehen von drei Chir­ur­gien wur­de im März sei­tens des Geschäfts­füh­rers als unwirt­schaft­li­cher Ana­chro­nis­mus bezeich­net, der drin­gend abzu­schaf­fen sei uvm.

Auch die Not­fall­ver­sor­gung wird unter die­ser Prä­mis­se bereits seit eini­ger Zeit „gebün­delt“, mit der Fol­ge, daß Bür­gern in Tei­len des Ein­zugs­ge­biets prak­tisch die  Ver­füg­bar­keit von Kli­ni­k­leis­tun­gen inner­halb der  gesetz­lich vor­ge­ge­be­nen Erreich­bar­keits­zei­ten bestrit­ten wird. Und mit der wei­te­ren Fol­ge, daß sie gemein­sam mit allen Bür­gern des Ein­zugs­ge­biets im Not­fall auf einen unzu­mut­ba­ren Ret­tungs­wa­gen­tou­ris­mus ver­wie­sen sind, der sie in eines der ver­blie­be­nen Kran­ken­häu­ser bringt (sofern sie dort auf­ge­nom­men werden).

Die Not­fall­pra­xis im RGZ soll­te nach bis­he­ri­ger Pla­nung von 8–18 h von Mon­tag bis Sams­tag ver­füg­bar sein. Die Nor­der SPD for­dert jetzt vom Trä­ger der UEK eine Aus­wei­tung der Zei­ten auf 7*24. Letzt­lich ist es aber in bei­den Fäl­len ein rein ambu­lan­tes Pra­xis­an­ge­bot. Die Finan­zie­rung und per­so­nel­le Aus­stat­tung ver­sucht  die Trä­ger­ge­sell­schaft mög­lichst an die Kas­sen­ärz­te abzu­wen­den. Denn im Rah­men des sog. „Sicher­stel­lungs­auf­trags“ nach SGB V hat die Kas­sen­ärzt­li­che Ver­ei­ni­gung die Ver­pflich­tung, ggf. mit Tele­me­di­zin und tele­fo­ni­scher Sprech­stun­de, eine sol­che 7*24 Not­fall­ver­sor­gung rund um die Uhr sicher­zu­stel­len.  Die Ver­pflich­tung zur einer ambu­lan­ten  Not­fall­ver­sor­gung 7*24 , so wie sie die Nor­der SPD aktu­ell for­dert, besteht also genau genom­men bereits. Auch in der Ver­gan­gen­heit (zB. vor dem Emder BE 2019) wur­de ein sol­ches Modell für die “Alt­stand­or­te” vom dama­li­gen GF Epp­mann schon ange­kün­digt. Letzt­lich gab es die von ihm behaup­te­te gemein­sa­me Lösung mit der KV jedoch noch nie. Auch   beim ers­ten nie­der­säch­si­schen RGZ in Ankum droht an die­ser feh­len­den Eini­gung die als „neue Ver­sor­gungs­form“ geprie­se­ne Schmal­spur­ver­sor­gung schon beim Start zu scheitern.

 

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