Im Zuge der angekündigten Schliessung der Norder UEK mit Umwandlung in ein RGZ wurde seitens des Geschäftsführers und seines verantwortlichen Chefarztes für die Leitung der Zentrale Notaufnahmen Aurich, Emden und Norden eine neue Lösung für die Notfallbehandlung angekündigt. Anstelle der bisherigen Zentralen Notaufnahme(n) mit Intensivmedizinern, Intensivpflegekräften und einer Intensivstation stehe in Norden eine „Notfallambulanz“ zur Verfügung.
Was passiert in einer Notfallambulanz ?
Der Leistungsumfang einer solchen Notfallambulanz , sei sie nun werktags von 8–18 h erreichbar oder rund um die Uhr, 7*24, ist auf die Versorgung leichter Notfälle beschränkt. Der Zugriff auf benötigte Ressourcen (Technik und Ärzte) für eine stationäre Behandlung ist nur solange gegeben, wie das Krankenhaus (mindestens) mit den Abteilungen ZNA, Innere und Chirurgie ausgestattet ist. Nur solange diese Kapazitäten direkt am Ort verfügbar sind, nimmt der Klinikstandort auch am System der gestuften Notfallversorgung gemäß den Vorgaben des G‑BA teil. Im Rahmen einer „Notfallversorgung“ im RGZ können ausschliesslich Notfälle versorgt werden, die klassischerweise in einer gut ausgestatteten Arztpraxis behandelt werden. Für alle anderen muß eine Einweisung in ein “richtiges” Krankenhaus veranlasst werden, was nur über einen Transport mit dem RTW geht.
Im Zuge der Vorbereitungen der Zentralklinik werden bereits seit Jahren Leistungen konzentriert, die an den drei Standorten parallel angeboten wurden oder noch werden. Begründet wird diese “Optimierungsstrategie” (so der Begriff aus dem Konsortialvertrag der beiden kommunalen Träger über die Rationalisierungsmaßnahmen bei der Vorbereitung der Zentralklinik) letztlich immer mit den Mehrfachkosten, auch wenn vordergründig über fehlende Ärzte, mangelnde Qualifikation und mangelnde Erfahrung von (teuren!) ärztlichen Honorarkräften geklagt wird. Bis vor kurzem wurden bestehende oder erst noch angedachte Leistungen in Norden als Bausteine einer „Standortsicherung“ angepriesen. Das wurde so buchstabiert, daß erlösversprechene Abteilungen geschaffen oder ausgebaut werden sollten, die über ihre Einnahmen die Voraussetzungen dafür bieten sollten, daß das bestehende klinische Angebot weiterhin betrieben werden könnten. Beispiele für diese sogenannten “cash cows” waren etwa die Schmerztherapie, eine Geriatrie, aber auch Aufforderungen an die Ärzte, für „Ihre“ Regelabteilungen gefälligst lauter die Werbetrommel zu rühren. Maßstab war dabei nie ein Bedarf an medizinischen Leistungen wie Notfallbehandlung, einfacheren OPs , sog. „Wald- und Wiesen-Krankheiten“, die mengenmäßig durchaus zu den häufig benötigten Behandlungen gehören. Die Patientensicht spielte — entgegen klingender Namen wie “bestmögliche Versorgung” bei dieser Art von “Standortsicherung” keine bestimmende Rolle. Es war ein Märchen, daß vermittels der Umsetzung der „Geschäftsideen“ des Herrn E. (die sich obendrein fast alle als heiße Luft entpuppten) die Grundversorgung am Standort gesichert werden würde. Erkennbar war und ist das an den fortschreitenden, klinikübergreifend umgesetzten Abteilungsschliessungen und –zusammenführungen : Kinderstation und Geburten wurden in Emden bereits geschlossen, das Bestehen von drei Chirurgien wurde im März seitens des Geschäftsführers als unwirtschaftlicher Anachronismus bezeichnet, der dringend abzuschaffen sei uvm.
Auch die Notfallversorgung wird unter dieser Prämisse bereits seit einiger Zeit „gebündelt“, mit der Folge, daß Bürgern in Teilen des Einzugsgebiets praktisch die Verfügbarkeit von Klinikleistungen innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Erreichbarkeitszeiten bestritten wird. Und mit der weiteren Folge, daß sie gemeinsam mit allen Bürgern des Einzugsgebiets im Notfall auf einen unzumutbaren Rettungswagentourismus verwiesen sind, der sie in eines der verbliebenen Krankenhäuser bringt (sofern sie dort aufgenommen werden).
Die Notfallpraxis im RGZ sollte nach bisheriger Planung von 8–18 h von Montag bis Samstag verfügbar sein. Die Norder SPD fordert jetzt vom Träger der UEK eine Ausweitung der Zeiten auf 7*24. Letztlich ist es aber in beiden Fällen ein rein ambulantes Praxisangebot. Die Finanzierung und personelle Ausstattung versucht die Trägergesellschaft möglichst an die Kassenärzte abzuwenden. Denn im Rahmen des sog. „Sicherstellungsauftrags“ nach SGB V hat die Kassenärztliche Vereinigung die Verpflichtung, ggf. mit Telemedizin und telefonischer Sprechstunde, eine solche 7*24 Notfallversorgung rund um die Uhr sicherzustellen. Die Verpflichtung zur einer ambulanten Notfallversorgung 7*24 , so wie sie die Norder SPD aktuell fordert, besteht also genau genommen bereits. Auch in der Vergangenheit (zB. vor dem Emder BE 2019) wurde ein solches Modell für die “Altstandorte” vom damaligen GF Eppmann schon angekündigt. Letztlich gab es die von ihm behauptete gemeinsame Lösung mit der KV jedoch noch nie. Auch beim ersten niedersächsischen RGZ in Ankum droht an dieser fehlenden Einigung die als „neue Versorgungsform“ gepriesene Schmalspurversorgung schon beim Start zu scheitern.