Wirtschaftlichkeitsbetrachtung überflüssig — neue Termine für die Zentralklinik

Ohne wei­te­re kri­ti­sche Stel­lung­nah­men aus den poli­ti­schen Gre­mi­en und ohne wei­te­re Nach­fra­gen in der Öffent­lich­keit sind in den ver­gan­ge­nen Wochen  zwei lan­ge ange­kün­dig­te Ter­mi­ne für die Zukunft unse­rer Kran­ken­haus­land­schaft (ein­mal mehr) zu Maku­la­tur  erklärt worden. 

Wirt­schaft­lich­keits­be­trach­tung ? Kommt  zwei Jah­re spä­ter – die braucht aber sowie­so nie­mand mehr!

Der Zeit­punkt, an dem end­lich eine „wirk­lich ent­schei­dungs­rei­fe“ ( “belast­ba­re” , “gesi­cher­te”,  nicht “spe­ku­la­ti­ve” ..)  Wirt­schaft­lich­keits­be­trach­tung des Vor­ha­bens „Zen­tral­kli­nik“ vor­lie­gen soll, ist nun Ende 2022. Die­se Berech­nung war schon für 2020 ange­kün­digt wor­den.  Nimmt man die Aus­sa­gen von Land­rat, Gre­mi­en­ver­tre­tern und Trä­ger­ge­sell­schaft ernst, dann hin­ge von die­sem Zah­len­werk nicht weni­ger ab als die fina­le Ent­schei­dung über die Umset­zung des Kli­nik­pro­jekts: „Mach­bar – ja oder nein?“

Am 15.07.2020 berich­te­te die Ost­frie­si­schen Nach­rich­ten dazu:

Noch in die­sem Jahr wird für die geplan­te Zen­tral­kli­nik die Wirt­schaft­lich­keit über­prüft. Das kün­dig­te Claus Epp­mann, Geschäfts­füh­rer der Trä­ger­ge­sell­schaft, in der Sit­zung des Auricher Kreis­tags am Diens­tag an. Dabei wer­de ermit­telt, wie hoch die För­der­quo­te des Lan­des sein muß, um das Pro­jekt rea­li­sie­ren zu kön­nen. „Es wird einen Punkt geben, an dem wir sagen müss­ten, dass es nicht geht“, so Epp­mann. Wür­de das Land z.B. nur 50% als För­der­mit­tel zusa­gen, wäre die Zen­tral­kli­nik geschei­tert. Denn dann könn­ten Zins und Til­gung für die nöti­gen Kre­di­te nicht erwirt­schaf­tet wer­den. „Das Pro­jekt lässt sich nur mit einer sehr hohen För­der­quo­te rea­li­sie­ren“. Das müs­se dem Land immer wie­der ver­deut­licht wer­den(….) „(Es)“ bestehe durch­aus die Mög­lich­keit, dass die Finan­zen es nicht her­gä­ben. Wäre das Ergeb­nis schon klar, könn­te man sich die Wirt­schaft­lich­keits­rech­nung sparen.“

Am 1.8.2020 frag­ten die ON Land­rat Olaf Meinen:

Aber die Pla­nung ist schon rela­tiv weit fort­ge­schrit­ten jetzt. Ein Grund­stück wur­de schon gekauft, bis 2022 wird sehr viel Geld inves­tiert. Bis dahin wird es kei­ne Kos­ten­schät­zung geben ?“ — Der Land­rat ant­wor­te­te : “Es wird noch in die­sem Jahr eine Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung geben. Der bes­te und der schlimms­te Fall sol­len bis zum Novem­ber die­ses Jah­res durch­ge­rech­net sein. Und die Wirt­schaft­lich­keit ist der ent­schei­den­de Punkt.“

Die­se für Ende 2020 von Epp­mann und Mei­nen auch in einer Kreis­tags­sit­zung voll­mun­dig ange­kün­dig­te Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung („best case / worst case-Sze­na­rio“) , von der nichts weni­ger als die „Umsetz­bar­keit der ZK“ abhän­gen soll, hat es bis heu­te nicht gege­ben.  Wenig über­ra­schend, denn es gibt es vom Land bis zur end­gül­ti­gen Bewil­li­gung nur Aus­sa­gen zur mög­li­chen Höhe der Betei­li­gung an den Kos­ten. Uth­wer­dum steht aktu­ell mit vie­len ande­ren Kli­nik­pro­jek­ten im Land NDS auf einer mehr­fach über­zeich­ne­ten Lis­te von Kran­ken­haus­in­ves­ti­ti­ons­vor­ha­ben für die kom­men­den Jah­re. Der Finanz­mi­nis­ter hat die sta­tio­nä­re Ver­sor­gung als einen TOP-Kan­di­da­ten für (als unum­gäng­lich ange­se­he­ne) Spar­maß­nah­men in den bevor­ste­hen­den Jah­ren bezeich­net. Gre­mi­en­ver­tre­ter in Aurich und Emden haben sich der­weil im Wahl­jahr wer­be­wirk­sam, aber immer wei­ter abseits jeder Rea­li­tät, in ein “Wünsch­dir­was“ zur För­der­quo­te hoch­ge­stei­gert : 75%? 90%? Wer glaubt am Höchs­ten? Es ist nur fol­ge­rich­tig, wenn im Okto­ber 2021 ein wei­te­res Jahr Pla­nung und Vor­lauf zum “ent­schei­den­den” Zah­len­werk ange­kün­digt wird. „Ent­schei­dungs­fä­hig“ will man Ende 2022 sein — an dem Tag, an dem das Land sei­nen kon­kre­ten Anteil an der För­der­sum­me bekannt gibt.

Land­rat und auch Ver­tre­ter der gro­ßen Kreis­tags­par­tei­en haben sich offen­bar von dem Gedan­ken ver­ab­schie­det, die Umset­zung des Pro­jekts über­haupt noch an irgend­wel­chen – auch nur als Sze­na­ri­en durch­ge­spiel­ten — finan­zi­el­len Vor­aus­set­zun­gen mes­sen zu wol­len. Der bedin­gungs­lo­se  Wil­le , das Pro­jekt um jeden Preis wei­ter­zu­füh­ren, auch ange­sichts immer höhe­rer Kos­ten­schät­zun­gen („Es kos­tet, was es kos­tet“ ) wur­de immer unver­hoh­le­ner zum offi­zi­el­len Kurs. Dazu gehört auch, die mitt­ler­wei­le auf die 40 Mil­lio­nen zulau­fen­den rei­nen Pla­nungs­kos­ten (öffent­lich kom­mu­ni­zier­te Zahl von Trä­ger­ge­sell­schaft und Poli­tik!)  durch das Nach­schie­ßen immer wei­te­rer Liqui­di­tät für die Trä­ger­ge­sell­schaft abzu­si­chern. Am 24.11. wer­den die Abge­ord­ne­ten des  Auricher Kreis­tag dazu erneut als Abni­cker wei­te­rer 6,5 Mil­lio­nen € (nur für den LK Aurich, und nur für das ers­te Halb­jahr 2022)  gefragt sein. SPD-Frak­ti­ons­ver­sit­zen­der Kleen bekennt sich in sei­nem zustim­men­den state­ment zur Kre­dit­be­wil­li­gung ent­waff­nend offen dazu, daß alle Vor­be­hal­te in punc­to Finan­zie­rung „erle­digt“ sind:  „Dass die Zen­tral­kli­nik gebaut wird, ste­he eben fest. Der Drobs ist gelutscht“.

Der Land­kreis leis­tet sich damit auch im kom­men­den Jahr einen teu­ren und hoch­ris­kan­ten Blind­flug. Immer tie­fer manö­vriert er sich und sei­ne Bür­ger in  eine unum­kehr­ba­re Situa­ti­on. Für das Manage­ment eines Wirt­schafts­un­ter­neh­mens wäre ein sol­ches Vor­ge­hen völ­lig undenk­bar und bei­spiel­los. Eine wohl eher abschre­cken­de Per­spek­ti­ve für den gesuch­ten, aber augen­schein­lich schwer zu fin­den­den kauf­män­ni­schen Geschäfts­füh­rer. Das erneu­te Her­aus­schie­ben der Wirt­schaft­lich­keits­be­rech­nung ist nur so zu ver­ste­hen, daß sie als ernst­haf­tes Ent­schei­dungs­kri­te­ri­um kei­ne Rol­le (mehr?) spielt und durch das Prin­zip Hoff­nung ersetzt wor­den ist – ein poli­ti­scher Offen­ba­rungs­eid. Denn abge­se­hen von den schon jetzt ein­ge­tre­te­nen direk­ten medi­zi­ni­schen und ver­sor­gungs­mä­ßi­gen Ver­schlech­te­run­gen die­ses „alter­na­tiv­lo­sen“ Pro­jekts: Es sind auch mas­si­ve finan­zi­el­le und sozia­le Fol­gen für die Bür­ger in den Kom­mu­nen vor­pro­gram­miert.  Augen zu und durch ?

Inbe­trieb­nah­me ?  Jetzt erst Ende 2028 

Ganz neben­bei wur­de Anfang Okto­ber von  der Trä­ger­ge­sell­schaft auch ein neu­er Soll­ter­min für die Inbe­trieb­nah­me einer Zen­tral­kli­nik kom­mu­ni­ziert : der liegt jetzt statt bei Ende 2027 bei Ende 2028. Begrün­dun­gen für die­se Ver­schie­bung gab es nicht — es frag­te aber auch nie­mand danach. Wir erlau­ben uns, dar­an zu erin­nern, daß von die­sem Ter­min selbst­ver­ständ­lich die erfor­der­li­che Min­dest­ver­füg­bar­keit der bestehen­den Kran­ken­häu­ser direkt abhängt. Die war in den Ver­laut­ba­run­gen lei­der kein Thema.

Die medi­zi­ni­sche Geschäfts­füh­re­rin, Frau Dr. Gesang, ver­mel­de­te Ende 2020 bei der Vor­stel­lung des soge­nann­ten „Stand­ort­ent­wick­lungs­kon­zept“ noch die fol­gen­den Ter­mi­ne (sinn­ge­mäß so auch auf www.anevita.de in den Wer­be­aus­sa­gen zum The­ma Zentralklinik)

Bis zur geplan­ten Inbe­trieb­nah­me der Zen­tral­kli­nik Ende 2027 gilt es, die medi­zi­ni­sche Leis­tungs­fä­hig­keit der Kli­ni­ken in Aurich, Emden und Nor­den vor dem Hin­ter­grund der sich wei­ter ver­schär­fen­den gesetz­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen sicherzustellen“.

Am 5.10.2021 berich­te­te hin­ge­gen die Lokal­pres­se (wie­der­um ON)

Die geplan­te Zen­tral­kli­nik geht Ende 2028 in Betrieb. Davon geht jeden­falls die Trä­ger­ge­sell­schaft aus, wie aus einer Mit­tei­lung von Mon­tag her­vor­geht. Dem­nach soll Anfang kom­men­den Jahrs der För­der­an­trag beim Land Nie­der­sach­sen gestellt wer­den. Mit einem För­der­be­scheid rech­net die Trä­ger­ge­sell­schaft Ende 2022. Im Jahr dar­auf soll mit dem Bau ..begon­nen werden…(..)“

Wird hier nach dem Mot­to : “Ist der Ruf erst rui­niert,.. ” gehan­delt, daß man sich erlaubt, ein­fach mal 12 Mona­te oben­drauf zu packen?

Für jeden, der bereit ist, es wahr­zu­neh­men, ist erkenn­bar, daß die prak­ti­zier­te „Stand­ort­ent­wick­lung“ nichts ande­res ist als die Vor­weg­nah­me der Kon­zen­tra­ti­on der Ange­bo­te der drei Kli­ni­ken ist. Die Palet­te der noch vor­han­de­nen Grund- und Regel­ver­sor­gung an den Stand­or­ten zu sichern, ist nicht Ziel der Maß­nah­men — im Gegen­teil. Damit ist – spe­zi­ell für Nor­den – die Exis­tenz der Kli­nik bereits deut­lich vor der Ver­füg­bar­keit des Neu­baus in Uth­wer­dum auf dem Spiel steht. Und dann ?

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