Was wäre wenn… die UEK in Norden tatsächlich ab dem 1.7.2023 in ein “Regionales Gesundheitszentrum” umgewandelt würde ?
2. Was bedeutet die vorgesehene Schließung der UEK Norden für Notfallbehandlung ?
„Auch in Zukunft wird der ambulante Notfallpatient (im RGZ) versorgt werden“ ‚so kündigten es diese Woche der Ärztl. Direktor Dinse-Lambracht und GF Balster im Pressegespräch an. Über den gravierenden Verlust, den eine solche “Notfallpraxis” am Standort des ehemaligen Krankenhauses gegenüber der noch bestehenden klinischen Notaufnahme bedeuten würde, sollen solche Beschwichtigungen hinwegtäuschen. In der Tat geht es aber um etwas ganz Anderes als um die Einschränkung von Öffnungszeiten. Deshalb für alle, die sich (und andere) immer mit dem tröstenden Gedanken beruhigen wollen „Alles nicht so wild, da bleibt doch was!“ die folgenden Fakten zur Erinnerung :
Was bedeutet eigentlich „Notfallversorgung“ in einem Krankenhaus ?
Deutsche Krankenhäuser, die an der Notfallversorgung teilnehmen, müssen gemäß einer gesetzlichen Regelung bestimmte Voraussetzungen aufweisen. Die Notfallversorgung unterscheidet sich hinsichtlich der Art und des Umfangs der verschiedenen Notfallvorhaltungen und ist in drei Stufen gegliedert: die Basisnotfallversorgung , die Erweiterte Notfallversorgung und die Umfassende Notfallversorgung . Die UEK in Norden nimmt als Krankenhaus der Grundversorgung an der Basisnotfallversorgung teil.
Damit erfüllte sie die folgenden Voraussetzungen der Regelungen des Gemeinsamen Bundesausschusses zu einem gestuften System von Notfallstrukturen in Krankenhäusern gemäß § 136c Absatz 4 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) (dkgev.de) (s. dort Abschnitt III, §§ 8–12):
Sie verfügt über die Fachabteilungen Chirurgie oder Unfallchirurgie und Innere Medizin am Standort.
Sie verfügt über einen für die Notfallversorgung verantwortlicher Klinische Notfall- und Akutmediziner sowie eine qualifizierte Notfallpflegekraft. Beide sind speziell für die Versorgung von Notfällen zuständig und im Bedarfsfall in der Zentralen Notaufnahme verfügbar. Ferner ist sichergestellt, daß ein Facharzt im Bereich Innere Medizin, Chirurgie und Anästhesie innerhalb von maximal 30 Minuten am Patienten verfügbar ist. Das genannte Personal kann regelmäßige Fortbildungen für Notfallmedizin aufweisen.
Sie verfügt über eine Intensivstation mit (mindestens) sechs Betten,von denen mindestens drei zur Versorgung beatmeter Patienten ausgestattet sind.
Sie verfügt über die gesamte medizinisch-technische Ausstattung für die Durchführung von Diagnostik und Therapie . Dazu gehört in jedem Fall ein Schockraum und 24-stündig verfügbare computertomographische Bildgebung. Sie bietet die technischen Möglichkeit der Weiterverlegung eines Notfallpatienten in ein Krankenhaus einer höheren Notfallstufe (Hubschrauber und Rettungstransportfahrzeuge für Zwischentransport).
Sie verfügt über folgende Strukturen für die Notfallbehandlung : 1. eine Zentrale Notaufnahme, 2.ein System zur Behandlungspriorisierung bei der Erstaufnahme von Notfallpatienten mit einer Einschätzung der Behandlungspriorität innerhalb der ersten 10 Minuten nach Eintreffen in der Notaufnahme, sowie 3. eine aussagekräftig dokumentierte Patientenversorgung gemäß Minimalstandards.
Und eine „Notfallambulanz“ ?
Im „RGZ“ wird es keine Zentrale Notaufnahme mehr geben. Die hier beschriebenen Voraussetzungen sind mit der Schliessung des Krankenhauses nicht mehr gegeben. Stattdessen wurde eine „ Notfallambulanz“ angekündigt. Das kann im besten Fall eine technisch und personell gut aufgestellte Arztpraxis werden. Diese Praxis soll zu bestimmten Sprechzeiten (bislang ist die Rede von 8–18 h von Montag bis Samstag) verfügbar sein. In einem gravierenden Notfall wird von dort aus eine Einweisung in ein echtes Krankenhaus veranlasst, so,wie man es von seiner haus- oder fachärztlichen Behandlung kennt. Das “echte Krankenhaus” wäre ab Sommer 2023 entweder eines der (dann deutlich stärker in Anspruch genommenen) Krankenhäuser in Aurich oder in Emden – oder gleich eine weiter entfernte spezialisierte Klinik. Alle Fahrten selbstverständlich mit einem der reichlich vorhanden Rettungswagen. Außerhalb der Praxisöffnungszeiten bleibt als Anlaufstelle wie bisher schon die Notfallpraxis der Kassenärztlichen Vereinigung am alten Klinikstandort. Deren ebenfalls begrenzte Sprechzeiten sind Mo – Fr 20–21 h, Sa 9–13h und So 8–20h. Während der Abend und Nachtstunden (19 h bis 7 h) bleibt dem Notfallpatienten ansonsten nur der Griff zum Telefon über die bekannte Notfallrufnummer der KV 116117 – und bei dringenden Notfälle die 112.
Wie schnell ein “dringender Notfall” da ist, zu dessen Behandlung ein wohnortnahes Krankenhaus benötigt wird, dazu hier noch einige Praxisbeispiele:
Beispiele-fuer-Notfaelle-bei-fehlender-wohnortnaher-Krankenhausversorgung
Beispiele-fuer-Notfaelle-bei-fehlender-wohnortnaher-Krankenhausversorgung