Fördermittel des Landes NDS für Krankenhäuser – Zweck, Aufgabe, Zahlen 2003–2018
1. Grundlage : Das Prinzip der dualen Krankenhausfinanzierung
Die Finanzierung von Krankenhäusern steht als öffentliche Aufgabe auf zwei Säulen: . Investitionskosten werden von den Bundesländern getragen, wobei zwischen Einzelförderung und Pauschalförderung unterschieden wird. Die Betriebskosten werden hingegen refinanziert durch die Krankenkassen, und zwar über Fallpauschalen , Pflegesätze und sogenannte “Sonstige Entgelte”.
Investitionsförderung : Bei dieser Förderung geht es um struktuelle und strategische Investitionen in Krankenhäuser zur Sicherung der Versorgung der Bevölkerung
sogenannte “Pauschalförderung”: Diese dient vorrangig zur Anschaffung kurzfristiger Anlagegüter wie z. B. medizinischer Geräte
Der laufende Betrieb müssen die Kliniken dagegen aus den mit den Krankenkassen vereinbarten Pflegesätzen finanzieren
2. Wie kommen Krankenhäuser im Dualen System an Fördermittel des Landes ?
Das (Bundes-) Krankenhausgesetz („KHG“) enthält dazu folgende Vorgaben: „Das Gesetz zur wirtschaftlichen Sicherung der Krankenhäuser und zur Regelung der Krankenhauspflegesätze (Krankenhausfinanzierungsgesetz — KHG) hat die wirtschaftliche Sicherung der Krankenhäuser zum Zweck, um eine qualitativ hochwertige, patienten- und bedarfsgerechte Versorgung der Bevölkerung mit leistungsfähigen, qualitativ hochwertig und eigenverantwortlich wirtschaftenden Krankenhäusern zu gewährleisten und zu sozial tragbaren Pflegesätzen beizutragen. Nach § 6 Abs. 1 KHG haben die Länder zur Verwirklichung dieser Ziele Krankenhauspläne und Investitionsprogramme aufzustellen. Das Investitionsprogramm wird nach § 5 des Niedersächsischen Krankenhausgesetzes (NKHG) für ein Jahr aufgestellt und von der Landesregierung beschlossen…“
„Die Förderung der Krankenhäuser erfolgt nach den nachfolgend genannten Bestimmungen des Krankenhausfinanzierungsgesetzes (KHG):
– § 9 Abs. 1 KHG — Investitionsförderung, einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern,
– § 9 Abs. 2 KHG — Schließungsförderung, zur Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern und Mietförderung, Nutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erfolgt,
– § 9 Abs. 3 KHG – Pauschalförderung, für die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter so-wie kleine bauliche Maßnahmen bis zu einer Wertgrenze von 300 000 Euro.
Hingegen : „Instandhaltungskosten sind entsprechend § 17 KHG im Pflegesatz der Krankenkassen zu berücksichtigen. Auch die Ergänzung von Anlagegütern im Rahmen der üblichen Anpassung an die medizinische und technische Entwicklung ist entsprechend § 3 der Verordnung über die Abgrenzung der im Pflegesatz nicht zu berücksichtigenden Investitionskosten von den pflegesatzfähigen Kosten der Krankenhäuser (Abgrenzungsverordnung — AbgrV) Bestandteil des Pflegesatzes“.
(alle Zitate aus . Drucksache 18/3118, Antwort des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung namens der Landesregierung auf eine Kleine Anfrage der Abgeordneten Meta Janssen-Kucz(Grüne) „Welche Fördermittel hat die UEK Aurich/ Norden erhalten?“ :
https://www.landtag-niedersachsen.de/drucksachen/drucksachen_18_05000/03001–03500/18–03118.pdf
Das KHG kennt die folgenden grundsätzlichen Fördertatbestände (Hervorhebungen von uns — Förderverein)
” § 9 Fördertatbestände
“(1) Die Länder fördern auf Antrag des Krankenhausträgers Investitionskosten, die entstehen insbesondere
- für die Errichtung von Krankenhäusern einschließlich der Erstausstattung mit den für den Krankenhausbetrieb notwendigen Anlagegütern,
- für die Wiederbeschaffung von Anlagegütern mit einer durchschnittlichen Nutzungsdauer von mehr als drei Jahren.
(2) Die Länder bewilligen auf Antrag des Krankenhausträgers ferner Fördermittel
- für die Nutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Zustimmung der zuständigen Landesbehörde erfolgt,
- für Anlaufkosten, für Umstellungskosten bei innerbetrieblichen Änderungen sowie für Erwerb, Erschließung,Miete und Pacht von Grundstücken, soweit ohne die Förderung die Aufnahme oder Fortführung desKrankenhausbetriebs gefährdet wäre,
- für Lasten aus Darlehen, die vor der Aufnahme des Krankenhauses in den Krankenhausplan für förderungsfähige Investitionskosten aufgenommen worden sind,
- als Ausgleich für die Abnutzung von Anlagegütern, soweit sie mit Eigenmitteln des Krankenhausträgersbeschafft worden sind und bei Beginn der Förderung nach diesem Gesetz vorhanden waren,
- zur Erleichterung der Schließung von Krankenhäusern,
- zur Umstellung von Krankenhäusern oder Krankenhausabteilungen auf andere Aufgaben, insbesonderezu ihrer Umwidmung in Pflegeeinrichtungen oder selbständige, organisatorisch und wirtschaftlich vomKrankenhaus getrennte Pflegeabteilungen.
(3) Die Länder fördern die Wiederbeschaffung kurzfristiger Anlagegüter sowie kleine bauliche Maßnahmen durch feste jährliche Pauschalbeträge, mit denen das Krankenhaus im Rahmen der Zweckbindung der Fördermittel frei wirtschaften kann … Die Pauschalbeträge sollen nicht ausschließlich nach der Zahl der in den Krankenhausplan aufgenommenen Betten bemessen werden. Sie sind in regelmäßigen Abständen an die Kostenentwicklung anzupassen.
(3a) Der vom Land bewilligte Gesamtbetrag der laufenden und der beiden folgenden Jahrespauschalen nach Absatz 3 steht dem Krankenhaus unabhängig von einer Verringerung der tatsächlichen Bettenzahl zu, soweit die Verringerung auf einer Vereinbarung des Krankenhausträgers mit den Landesverbänden der Krankenkassen und den Ersatzkassen .. beruht und ein Fünftel der Planbetten nicht übersteigt. ..
(4) Wiederbeschaffung im Sinne dieses Gesetzes ist auch die Ergänzung von Anlagegütern, soweit diese nicht über die übliche Anpassung der vorhandenen Anlagegüter an die medizinische und technische Entwicklung wesentlich hinausgeht.
Die beiden erste Gruppen von Fördermitteln müssen also beantragt werden, während unter (3) und (4) eine pauschale Förderung eines jeden Krankenhauses erfolgt, soweit es in den jeweiligen Landeskrankenhausplan aufgenommen ist. Für die konkrete Umsetzung ist entsprechend im Niedersächsischen Krankhausgesetz (NKHG) definiert, wie die Kliniken an Investionsförderung kommen : nämlich über Anträge, in denen sie die wirtschaftlichen Ziele der Maßnahmen begründen und ihre Planungen zur beabsichtigten Veränderungen / Entwicklung vorlegen . Pauschalförderung wird in Niedersachsen gemäß der „NKHG-FörderVO“ gewährt. Die Kliniken müssen dafür keine Anträge stellen. Zweck und Höhe sind dort festgelegt :
(1) „ .. Pauschalmittel für die Wiederbeschaffung von kurzfristigen Anlagegütern einschließlich der medizinisch-technischen Großgeräte sowie für kleine bauliche Maßnahmen … (2) Die Wertgrenze beträgt 300 000 Euro ..“ § 1 NKHG-FörderVO — Grundsatz, Wertgrenze )
Die Krankenhäuser erhalten diese Mittel nach festen Schlüsseln. Die ihnen zustehende Gesamtsummen setzt sich wiederum zusammen aus einer „Grundpauschale“ und einer „Leistungspauschale. Dabei ergibt sich der Anteil Grundpauschale aus ihrer Planbettenanzahl bzw. ihren teilstationären Plätzen und ihren Fachabteilungen. Der Bestandteil der Leistungspauschale hängt ab von den Fallzahlen und Bewertungsrelationen gemäß der DRGs an.
3. Die Krankenhausinvestitionsförderung in Niedersachsen : Jahressummen, Töpfe, Sondertöpfe Voraussetzungen
Auf der Website des Sozialministeriums Niedersachsen finden sich für jedes Jahr detaillierte Nachweise der vom Land für die Kliniken bereitgestellten Investitionsfördermittel. Sie sind aufgeschlüsselt nach Kliniken und den dort umgesetzten und geförderten Maßnahmen. In diesen Jahresinvestitionsprogrammen (dort bis 2016 veröffentlicht) sind pro Jahr rund 120 Mio € Investitionsmittel ausgewiesen.(2014 bis 2016 : 120 Mio, , 2013 : 107 Mio, , 2012 : 128 Mio , 2011 : 125 Mio ) .
Zweck und Voraussetzungen dieser Art von Förderung werden hier wie folgt beschrieben:
„Krankenhäuser müssen nicht nur aktuellen Erkenntnissen in der Medizin gerecht werden, sondern auch ihre Untersuchungs- und Behandlungseinrichtungen den veränderten Strukturen und Rahmenbedingungen im Gesundheitswesen anpassen. Denn es gilt, eine leistungsfähige , akutstationäre Versorgung zu gewährleisten und Betriebsstrukturen wirtschaftlich zu gestalten.
Für die hierzu erforderlichen baulichen Vorhaben (Neubau und Umbau) haben die Krankenhäuser nach den Vorgaben des Niedersächsischen Krankenhaus-finanzierungsgesetzes und nach Maßgabe der verfügbaren öffentlich Mittel Anspruch auf staatliche Förderung aus dem Krankenhausinvestitionsprogramm (Jahreskrankenhausprogramm). Förderungsfähig sind alle Krankenhäuser, die in den Niedersächsischen Krankenhausplan aufgenommen sind, unabhängig von der Trägerschaft. Ausgenommen von der Förderung sind ambulante Leistungen und Rehabilitationseinrichtungen sowie der universitäre Bereich wie Hochschulkliniken, für die andere Finanzierungsregelungen gelten.
Bei der Auswahl der Projekte für das Krankenhausbauprogramm werden nicht reine Sanierungsmaßnahmen gefördert, sondern es wird vor allem in zukunftsfähige Versorgungsstrukturen der Krankenhäuser investiert. Denn nur so ist es möglich, den Bürgerinnen und Bürgern ein modernes medizinisches Angebot zu sichern. Maßstab dafür ist eine unbürokratische Rahmenplanung des Landes mit hoher Transparenz.“
In Abgrenzung zu diesen Fördermaßnahmen stehen für die Pauschalförderung für alle 171 Kliniken im Land NDS nochmals rund 120 Mio jährlich bereit:
„Neben den Investitionsmitteln für bauliche Maßnahmen erhalten die Krankenhäuser jedes Jahr so genannte Pauschalmittel in Höhe von 120 Millionen Euro für die Beschaffung kurzfristiger Anlagegüter. Damit werden unter anderem die Erneuerung medizinischer Geräte oder eine verbesserte infrastrukturelle Ausstattung finanziert.“
Zusätzlich zu diesen beiden aus den Vorjahren bekannten Förderquellen wurden ab 2017 zwei weitere „Sonder-Fördertöpfe“ speziell für Investitionen aufgesetzt. Dieser Beschluß, der nach der Kommunalwahl 2017 in modifizierter Form bestätigt worden ist, hat seinen Hintergrund im sogenannte „Investitionsstau” : Bekanntlich wird von den Krankenhausgesellschaften im Bund und in den Ländern seit Jahren darauf hingewiesen, daß mit den bereitgestellen Landesmitteln die erforderlichen Modernisierungsinvestitionen nicht mehr abzudecken sind, Kliniken sind daher immer häufiger gezwungen, erforderliche Investitionen aus ihren laufenden Erlösen von den Krankenkassen zu bestreiten. Das widerspricht dem Grundprinzip der dualen Finanzierung (s.o.) und ist eine wesentliche Ursache dafür, daß immer mehr Kliniken in rote Zahlen rutschen.
Bei den zeitlich befristeten Sonderförderungen geht es um
1) Mittel aus dem sog. Sonder-Investitionsprogramm zur Sicherung der Krankenhausstruktur, laut Sozialministerium 2017 in Summe „610 Mio. Euro + X in 4 Jahren“ (für 2017–2020). (vom Land initiiert, sog. „Sondervermögen“). Diese Förderung taucht in jüngeren Quellen auch unter dem Titel „Strukturfonds II“ auf und wird dort auf 630 Mio € beziffert.
2) Förderungen über einen gemeinsamen Strukturfonds des Landes NDS und den Bundes. Die Mittel daraus werden hälftig von Bund und Land finanziert . Stand 2016 sollten das 94 mio € sein, wobei die Laufzeit des Strukturfonds ebenfalls über die Jahre 2017 bis 2020 angegeben war.
4. Die Zahlen zur Investitionsförderung seit 2003 bis 2018
2003–2016
siehe Tabellen “Krankenhausfinanzierung” ( PDF-Dateien) auf der Seite des Sozialministeriums : Jahresinvestitionspläne 2003–2016
2017
Zusätzlich zu den bislang regelmäßig bereitgestellten 120 Mio € gab es nun erstmals Fördergelder für Investitionen aus dem Sonder-Investitionsprogramm. Dazu heißt es auf der Seite des Sozialministeriums :
„Die Landesregierung hat das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2017 beschlossen und erste Krankenhausprojekte ausgewählt, die im Rahmen des Sonder-Investitionsprogramms für Niedersachsens Kliniken gefördert werden sollen. Die Investitionen im Umfang von rund 630 Millionen Euro werden für 38 Krankenhaus-Maßnahmen in ganz Niedersachsen eingesetzt. Auf die entsprechenden Vorschläge hatte sich zuvor der Krankenhaus-Planungsausschuss des Landes geeinigt, dem unter anderem die Kommunalen Spitzenverbände, die Krankenkassen und die Krankenhausgesellschaft angehören. Nach der positiven Entscheidung des Kabinetts wird das Krankenhaus-Investitionsprogramm nun dem Landtag vorgestellt. ..
Das Land wird mit seinem Krankenhaus-Investitionsprogramm 2017 insgesamt 19 große Baumaßnahmen niedersächsischer Kliniken sowie diverse kleine Baumaßnahmen und den Neuerwerb von medizinisch-technischen Großgeräten mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 120 Millionen Euro fördern.
Das Krankenhaus-Investitionsprogramm 2017 und das Sonder-Investitionsprogramm zur Sicherung der Krankenhausstruktur sowie die Förderung über den sogenannten Strukturfonds sind Bausteine eines Gesamtpaktes, .. Gesundheitsministerin Cornelia Rundt: „Ich freue mich, dass wir in einer gewaltigen Kraftanstrengung gemeinsam mit den Kommunen einen Weg gefunden haben, die Krankenhäuser in Niedersachsen zukunftsfest zu machen. Mit gezielten Investitionen in die Krankenhäuser stärken wir die Versorgung der Bürgerinnen und Bürger — gerade auch auf dem Land.” Dem Vorschlag, kleine Kliniken flächendeckend zu schließen, erteilte die Ministerin eine Absage: Für eine flächendeckende Versorgung seien bisweilen auch kleine Kliniken unverzichtbar. Wichtig sei, dass das Versorgungsangebot benachbarter Kliniken aufeinander abgestimmt werde. Dazu initiiere die Landesregierung Regionalgespräche, so dass gemeinsam mit den örtlichen Akteuren die regionale Krankenhauslandschaft weiterentwickelt werde. Flächendeckende Überkapazitäten gebe es in Niedersachsen dank einer vorausschauenden Krankenhauspolitik nicht – „Niedersachsen hat zusammen mit Baden-Württemberg die geringste Bettendichte in Deutschland“, so Ministerin Rundt.
…Zudem hat das Land bislang aus dem Strukturfonds des Bundes und des Landes insgesamt 75,4 Millionen Euro bewilligt für die Baumaßnahmen in Delmenhorst (70 Millionen), Dinklage (0,5 Millionen) und GM-Hütte (4,9 Millionen).
Folgende Projekte sollen eine Förderung im Rahmen des Investitionsprogramms 2017 erhalten:
- Wolfsburg, Städt. Klinikum, Neustrukturierung der Kinder- und Jugendmedizin, 5 Mio. Euro
- Hannover, Diakoniekrankenhaus Henriettenstift, Zentrale Sterilgutversorgung am Standort Marienstraße, 2 Millionen Euro
- Hannover, Kinderkrankenhaus auf der Bult, Sanierung der Pflegestationen, 5 Millionen Euro
- Bassum, Alexianer LK Diepholz, Umstrukturierung medizinisches Konzept, 1,5 Mio. Euro
- Holzminden, Ev. Krankenhaus, Neustrukturierung Funktions- und Pflegebereich, 7,5 Millionen Euro
- Bad Bevensen Herz-Kreislaufklinik, Zusammenlegung der Intensivmedizin, 9 Millionen Euro
- Lingen, St. Bonifatius Hospital, Sanierung Funktionsbereich Nukleardiagnostik-Strahlentherapie und Neubau Pflegebereich (3. Bauabschnitt, 1. Fachabteilung), 8 Millionen Euro
- Meppen, Krankenhaus Ludmillenstift, Neubau Bettenhaus und Umbau Zentrale Notaufnahme und OP, 5 Millionen Euro
- Leer, Klinikum Leer, Neubau einer Klinik für Psychosomatische Medizin am Klinikum Leer, 3,5 Millionen Euro
- Lüneburg, Städt. Klinikum, Schaffung Interdisziplinäre Notaufnahme und IMC, Konzentration Radiologie, Neubau Intensiv, 11,4 Millionen Euro
- Oldenburg, Pius-Hospital, Umstrukturierung OP/Ersatz F‑Flügel, 8,7 Millionen Euro
- Oldenburg, Evangelisches Krankenhaus, Neubau Funktionstrakt 1. BA, 10,5 Millionen Euro
- Cloppenburg, St.-Josefs-Hospital, Sanierung und Erweiterung St.-Josefs-Hospital 1. BA 1. und 2. TA, 7 Millionen Euro
- Sande, Nordwestkrankenhaus, Reorganisation Pflege, 8 Millionen Euro
- Walsrode, Heidekreisklinikum, Teilverlagerung der Fachabteilung Chirurgie von Soltau nach Walsrode, Vorabmaßnahme Zentrale Notaufnahme, 1 Millionen Euro
- Bad Zwischenahn, K.-Jaspers-Kl., Neubau und Erweiterung Psychiatrie (Kapazitätserhöhung um 39 Betten), 4,8 Millionen Euro
- Haselünne, St. Vinzenz Hospital, Erweiterung einer Abteilung für Psychosomatik und Erneuerung der Elektrozentrale, 4,5 Millionen Euro
- Lohne, St. Franziskushospital, Etablierung Demenzbereich, 2,9 Millionen Euro
- Vechta, St. Marienhospital, Umstrukturierung Kinderklinik, 5,7 Millionen Euro
Zudem investiert das Land 9 Millionen Euro in kleinere Bauvorhaben, die Erstanschaffung medizinisch-technischer Großgeräte sowie in die Abwicklung von vergangenen Darlehnsfinanzierungen.
Ergänzend zu dem Krankenhausinvestitionsprogramm 2017 hat die Niedersächsische Landesregierung auch eine erste Tranche aus dem Sonderinvestitionsprogramm (Stichwort Sondervermögen) zur Sicherung der Krankenhausstruktur in Niedersachsen beschlossen. Nach dem Beschluss der Landesregierung haben folgende Krankenhäuser die Gelegenheit, sich mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von rund 510 Millionen Euro für eine Förderung aus dem Sondervermögen zu bewerben:
- Göttingen-Weende, Evangelisches Krankenhaus 26,6 Millionen Euro
- Wolfenbüttel, Städt. Klinikum 9,8 Millionen Euro
- Hannover, Diakovere Friederikenstift 35 Millionen Euro
- Sehnde-Ilten, Klinikum Wahrendorff 48 Millionen Euro
- Wunstorf, Psychiatrie KRH 6,9 Millionen Euro
- Coppenbrügge, Krankenhaus Lindenbrunn 14 Millionen Euro
- Celle, Allgemeines Krankenhaus 26 Millionen Euro
- Rosengarten, Krankenhaus Ginsterhof 9 Millionen Euro
- Buxtehude, Elbeklinikum 14,5 Millionen Euro
- Stade, Elbeklinikum 60 Millionen Euro
- Verden, Aller-Weser-Klinik 30 Millionen Euro
- Osnabrück, Klinikum 35 Millionen Euro
- Osnabrück, Marienhospital 14,7 Millionen Euro
- Wilhelmshaven, Reinhard-Nieter Krankenhaus 99 Millionen Euro
- Lingen, Hedon-Klinik 20 Millionen Euro
- Papenburg-Aschendorf, Marienhospital 6,3 Millionen Euro
- Leer, Borromäus-Hospital 17,95 Millionen Euro
- Bad Rothenfelde, Schüchtermann-Klinik 24,4 Millionen Euro
- Bramsche, Niels-Stensen-Kliniken 15,5 Millionen Euro
Für 2018 erfährt man ebenfalls auf der Seite des NDS Sozialministeriums :
„Das Land hat die Investitionsförderung für Niedersachsens Kliniken stark ausgeweitet, seit vergangenem Jahr laufen ergänzend zu den Investitionsmitteln“ (wie bisher 120 Mio €) „auch noch Krankenhausförderprogramme über den Strukturfonds, der zu gleichen Teilen gemeinsam von Land und Bund finanziert wird, sowie über ein eigens eingerichtetes Sonderinvestitionsprogramm für Niedersachsen (Stichwort „Sondervermögen). „Es wird jetzt gezielt in Krankenhausprojekte investiert, mit denen eine qualitativ hochwertige und weiterhin gut erreichbare medizinische Versorgung der Bevölkerung sichergestellt wird“, sagte Gesundheitsministerin Reimann. „Wir sind mit großem Einsatz dabei, den Sanierungsstau an Niedersachsens Kliniken nachhaltig abzubauen“, so Dr. Carola Reimann: „Von modernen Kliniken und der besseren Qualität der Versorgung profitieren die Beschäftigten ebenso wie die Patientinnen und Patienten.“
Die Pauschalförderung 2018 liegt etwas unter den Zahlen der Vorjahre :“ Zusätzlich stellt das Land in 2018 eine Pauschalförderung für Niedersachsens Kliniken im Umfang von 105 Millionen Euro bereit“.
In den 120 Mio € laufende Investitionsförderung für 2018 sind gemäß Info der Sozialminsterin Reimann von Juni 2018 folgende Fördermaßnahmen enthalten:
1.) Ausfinanzierung laufender Baumaßnahmen
Lüneburg, Städtisches Klinikum Walsrode, Heidekreisklinikum |
Oldenburg, Evangelisches Krankenhaus
Neubau des Funktionstraktes, erster Bauabschnitt: 3,5 Mio. Euro
Sande, Nordwestkrankenhaus:
Reorganisation der Pflege: 6 Mio. Euro
2.) Weiterfinanzierung laufender Baumaßnahmen |
Braunschweig, Städtisches Klinikum
Betriebsstellenzusammenführung von drei auf zwei Standorte, zweiter Bauabschnitt: 20 Mio. Euro
Celle, Allgemeines Krankenhaus
Neustrukturierung des Funktions- und Pflegebereiches, erster Bauabschnitt: 2,6 Mio. Euro
Oldenburg, Pius-Hospital
Umstrukturierung des OP/Ersatz des Gebäudeflügels F: 3,5 Mio. Euro
3.) Neue Maßnahmen
Salzgitter, St.-Elisabeth-Krankenhaus
Ersatzneubau, erster von zwei Finanzierungsabschnitten: 13,1 Mio. Euro
Hannover, Kinderkrankenhaus auf der Bult
Umbaumaßnahmen für den Neubau der DIAKOVERE Frauenkliniken Henriettenstift und Friederikenstift am Kinderkrankenhaus auf der Bult: 14,3 Mio. Euro
Buchholz, Krankenhäuser Buchholz und Winsen
Aufstockung und Reorganisation des Pflegebereiches des Bettenhauses West: 5 Mio. Euro
Winsen, Krankenhäuser Buchholz und Winsen
Reorganisation des Pflegebereiches, Anbau des Bettenhauses A mit Errichtung einer IMC, erster von zwei Finanzierungsabschnitten: 9 Mio. Euro
Jesteburg, Waldklinik
Neubau des Bettenhauses: 11 Mio. Euro
Oldenburg, Klinikum
Neustrukturierung der Urologie: 5,5 Mio. Euro
Ganderkesee, Kinder- und Jugendpsychiatrie Wichernstift:
Ersatzneubau, erster von zwei Finanzierungsabschnitten: 14,2 Mio. Euro