Das KHSG (Krankenhausstrukturgesetz)

Was regelt eigent­lich das Kran­ken­haus­struk­tur­ge­setz (KHSG)  ?

in einem Glos­sar des Bun­des­mi­nis­te­ri­ums für Gesund­heit sind die Kern­be­rei­che des  KHSG (Kran­ken­haus­struk­tur­ge­setz) beschrie­ben.

Im Wesent­li­chen ent­hält es Rege­lun­gen  zu fol­gen­den Themen

  • Qua­li­tät als Kri­te­ri­um der Krankenhausplanung
  • Stär­kung der Pfle­ge / Pfle­ge­stel­len-För­der­pro­gramm
  • Neu­ge­le­gun­gen zur Krankenhausfinanzierung
  • Men­gen­steue­rung in der sta­tio­nä­ren Versorgung 
  • Struk­tur­fonds zur Ver­bes­se­rung der Versorgungsstrukturen
  • Unter­stüt­zung der ambu­lan­ten Not­fall­ver­sor­gung in den Kran­ken­häu­sern   (Not­dienst­pra­xen der KV (sog. Por­t­al­pra­xen) in oder an Kran­ken­häu­sern , Ein­bin­dung von Not­fall­am­bu­lan­zen der Kran­ken­häu­ser in den Notdienst
  • Zustän­dig­kei­ten : Bun­des­län­der haben die Pla­nung von Kran­ken­häu­sern im Rah­men der Daseins­vor­sor­ge auch wei­ter­hin durch­füh­ren und die not­wen­di­gen Mit­tel zur Finan­zie­rung der Inves­ti­tio­nen für die Kran­ken­häu­ser bereitzustellen
  • Eva­lu­ie­rung der Vergütungssysteme
  • Hygie­ne­för­der­pro­gramm
  • Kurz­zeit­pfle­ge als neue Leis­tung der gesetz­li­chen Krankenkassen

 

 

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