Notfalltriagepraxen — weder Sicherung der Notfallversorgung noch des Standorts Norden

In den ver­gan­ge­nen Tagen rausch­te ein wah­re Wel­le an Erfolgs­mel­dun­gen unse­res Kli­nik­ma­nage­ments durch die Pres­se. Die Eröff­nung der ers­ten Not­fall­tria­ge­pra­xis in Nor­den wur­de als Bei­trag zur Sicher­stel­lung der Ver­sor­gung in Nor­den und auch als ers­ter Schritt zur Sicher­stel­lung der “künf­ti­gen” Not­fall­ver­sor­gung ange­kün­digt. Wir erlau­ben uns einen Faktencheck.

 

 

Not­fall­tria­ge­pra­xen“  in den Kli­nik­ge­bäu­den in Nor­den, Aurich, Emden : Wird das 24*7‑Versprechen zur Not­fall­be­hand­lung eingelöst?

Not­fall­kon­zept der Trä­ger­ge­sell­schaft 2019

In der Fra­ge­stel­lung des  zwei­ten Emder Bür­ger­ent­scheids im Mai 2019 wur­de den Bür­gern bekannt­lich für den Fall eines  „JA“ zur Schlie­ßung des Emder Kli­ni­kums eine Rund-um-die-Uhr-Not­fall­ver­sor­gung vor Ort in Emden ver­spro­chen. Die­se poli­ti­sche Zusa­ge soll­te eben­so für die bei­den ande­ren der­zei­ti­gen Kli­nik­stand­or­te Aurich und Nor­den gel­ten. Wie die Not­fall­ver­sor­gung zukünf­tig aus­se­hen soll­te, stell­te die Trä­ger­ge­sell­schaft den poli­ti­schen Gre­mi­en im April 2019 in einem  „Not­fall­kon­zept“ vor. Dar­in wur­de zu einen beschrie­ben, wie eine 24*7‑stündige Not­fall­ver­sor­gung wäh­rend des Über­gangs­zeit­raum bis zur Fer­tig­stel­lung der Zen­tral­kli­nik geplant war – und auch, wie sie im Anschluß, also nach der Schlie­ßung der 3 Kli­ni­ken aus­se­hen sollte.

Das Not­fall­kon­zept

Pha­se 1 – bis zur Zen­tral­kli­nik : Ab 2020 soll­te die bestehen­de (24*7) Not­fall­ver­sor­gung an den Zen­tra­len Not­auf­nah­men der Kli­ni­ken eben­so wei­ter­ge­führt wer­den wie die in den drei Städ­ten bestehen­den kas­sen­ärzt­li­chen Bereit­schafts­dienst­pra­xen, die räum­lich direkt an den Kli­ni­ken ange­sie­delt sind. (Mo-Fr 20–21h, Sa, So und Fei­er­tags 9–13 und 18–20 h) . Hin­zu­kom­men soll­te ein Pilot­pro­jekt zur Not­fall­ver­sor­gung an den  Stand­or­ten, die soge­nann­ten „Not­fall­tria­ge­pra­xen“.

In die­sem „Pilot­pro­jekt“ woll­ten Kli­nik-Trä­ger­ge­sell­schaft und Kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung an den drei Kran­ken­häu­sern  einen gemein­sa­men „Tre­sen“ für Not­fall­pa­ti­en­ten auf­bau­en, an dem eine  Vor­be­wer­tung der Schwe­re und des Behand­lungs­be­darfs der Pati­en­ten (Not­fall-Tria­ge) statt­fin­det. Inner­halb der Not­auf­nah­men der Kli­ni­ken gibt es bereits jetzt  eine Klas­si­fi­zie­rung der Pati­en­ten in fünf Dring­lich­keits­stu­fen für die Behand­lung. Die Pati­en­ten, deren Beschwer­den dabei als weni­ger kri­tisch bewer­tet wur­den und  deren Behand­lungs­be­darf auch im Rah­men einer fach- oder  all­ge­mein­me­di­zi­ni­schen Arzt­pra­xis abge­deckt wer­den kann, woll­te man aber mög­lichst nicht in den Not­auf­nah­men haben, son­dern sie in Rich­tung Kas­sen­ärz­te abge­ben.  Als Zweck der neu­en Ein­rich­tung wur­de die Sicher­stel­lung einer bes­se­re Zuwei­sung von Pati­en­ten auf die ange­mes­se­nen Behand­lungs­we­ge benannt – aus Sicht der Kran­ken­häu­ser sol­len damit die Not­auf­nah­men per­so­nell und wirt­schaft­lich ent­las­tet werden *

Pha­se 2 – Nach Schlie­ßung der Krankenhäuser

Im 2019 vor­ge­stell­ten „Not­fall­kon­zept“ wie auch in der öffent­li­che Dar­stel­lung der in Emden, Aurich und Nor­den zukünf­tig ver­blei­ben­den „Anlauf­stel­len“ wur­de den Not­fall­tria­ge­pra­xen – die ja im Wesent­li­chen der effek­ti­ve­ren Pati­en­ten­steue­rung und nicht pri­mär der Behand­lung an Ort und Stel­le die­nen sol­len, Leis­tun­gen zuge­schrie­ben, die sie rea­lis­ti­scher­wei­se nie­mals erfül­len kön­nen und auch nicht sol­len. Im Rah­men des Pro­jekts „Nach­nut­zung der Klinikgebäude“wurden sie kürz­lich (Okto­ber 2021) sogar als ele­men­ta­rer Bau­stein von „Gesund­heits­cam­pus­sen“  erträumt, die NACH Schlie­ßung der Kli­ni­ken in den Städ­ten für eine  gesi­cher­te 24*7‑Notfallversorgung sor­gen sol­len. Wir emp­feh­len statt­des­sen , dem gern und oft geäu­ßer­ten Appell unse­res Kli­nik­ma­na­gers zu fol­gen : „Wir wol­len doch nicht spe­ku­lie­ren“ ! (Und erin­nern neben­bei an die War­nun­gen des  Pro­jekt­lei­ters „Nach­nut­zung“ : Erst ein­mal die Bau­sub­stanz prü­fen — nicht das wir da noch einen show­stop­per finden!)

Der Stand der Umset­zung und die geplan­te Aufgabe:

Das Pro­jekt ist nicht im beab­sich­tig­ten Tem­po zustan­de gekom­men, eine ers­te Not­fall­tria­ge­pra­xis wird aber nun, im Novem­ber 2021 in Nor­den eröff­net. Unter der Über­schrift „Nor­den- neu­er Arzt soll fal­sche Not­fäl­le auf­fan­gen“ berich­tet die OZ über den Start in Nor­den: An zwei Arbeits­ta­gen in der Woche, ins­ge­samt 8 Stun­den, soll – auf Bud­get der Kli­nik —  ein aus dem Ruhe­stand reak­ti­vier­ter Kas­sen­arzt sol­che Pati­en­ten begut­ach­ten, deren Behand­lungs­schwe­re nach einer Erst­ein­schät­zung durch die Not­auf­nah­me der UEK in den bei­den Stu­fen gerin­ger bzw. gerings­ter Dring­lich­keit gese­hen wird. (Stu­fen 4 und 5 von ins­ge­samt 5). Aus­drück­lich wird betont, daß die­ser Arzt nicht die Auf­ga­be hat, Behand­lun­gen der Pati­en­ten durch­zu­füh­ren. Er soll und wird nicht als zusätz­li­cher Haus­arzt in Nor­den aktiv. Pri­mär geht es um Dia­gnos­tik, es „kön­ne (!) auch (!)  vor­kom­men, daß er Pati­en­ten ohne Behand­lung wie­der weg­schickt“.  Ange­sichts sei­ner defi­nier­ten Auf­ga­be wird exakt das der Nor­mal­fall sei­ner Tätig­keit sein : Das Wei­ter­lei­ten an Pra­xen der nie­der­ge­las­se­nen Fach- und All­ge­mein­ärz­te. Hilf­reich ist ein sol­cher „Ser­vice“, aber nicht für die­je­ni­gen, die gekom­men sind, weil sie Hil­fe in einer ver­meint­li­chen Not­fall­si­tua­ti­on gesucht haben. Er hilft allein, trotz per­so­nel­ler Unter­be­set­zung die Not­auf­nah­men betrei­ben zu kön­nen. Weder für die Pati­en­ten noch für die Kräf­te in den Not­auf­nah­men ist es eine Ver­bes­se­rung , wenn zukünf­tig eine geschätz­ten Quo­te von bis zu 25%  Not­fall­pa­ti­en­ten aus­ge­siebt wird.

In einer Stel­len­an­zei­ge such­te die TG aktu­ell Medi­zi­ner für die drei Not­fall­tria­ge­pra­xen : „Wir bau­en in Zusam­men­ar­beit mit der kas­sen­ärzt­li­chen Ver­ei­ni­gung Not­fall­tria­ge­pra­xen auf, die an der Schnitt­stel­le von ambu­lan­tem und sta­tio­nä­rem Sek­tor eine Erst­ver­sor­gung und Zuwei­sung von Pati­en­ten auf die Ver­sor­gungs­be­rei­che schaf­fen sol­len. Die Not­fall­tria­ge­pra­xen wer­den an den Not­auf­nah­men auf­ge­baut und medi­zi­nisch-inhalt­lich durch die­se beglei­tet und gestützt, so dass erfor­der­li­che Eska­la­tio­nen der Behand­lungs­in­ten­si­tät und Zugriff auf Res­sour­cen des Kran­ken­hau­ses jeder­zeit mög­lich sind. (…) Die Not­fall­tria­ge­pra­xen wer­den zunächst tags­über mit etwa 17 Stunden/Woche besetzt…“

Die­se Auf­ga­ben­be­schrei­bung bestä­tigt , daß für das Spek­trum einer Not­fallver­sor­gung neben einer ambu­lan­ten Erst­ver­sor­gung der Zugriff auf Kli­nik­res­sour­cen im Hin­ter­grund zwin­gend erfor­der­lich sind. Bei allen Kon­zep­ten, die in den poli­ti­schen Dis­kus­sio­nen zur Reform der Not­fall­ver­sor­gung mit einer bes­se­ren Ver­zah­nun­gen zwi­schen Kli­ni­ken und Kas­sen­ärz­ten („sek­toren­über­grei­fen­de Not­fall­ver­sor­gung“ in den letz­ten Jah­ren vor­ge­stellt wur­den, war die­ser Umstand unstrittig.

 Nur solan­ge es um rei­ne Dia­gno­se und anschlies­send  tat­säch­li­che Erst­ver­sor­gung im Umfang der bis­he­ri­gen KV-Bereit­schafts­diens­te geht ( oder ggf. ein Rück­ver­wei­sen an Haus- oder Fach­arzt) , könn­te eine sol­che „Not­fall­pra­xis“  auch ohne die Kli­ni­ken „dahin­ter“ betrie­ben wer­den. Damit wird aber gera­de nicht das gesam­te Spek­trum von Not­fäl­len abdeckt. Besteht nicht die Mög­lich­keit einer direk­ten Über­ga­be des Not­fall­pa­ti­en­ten an ein Kran­ken­haus, mit ent­spre­chen­der Aus­stat­tung, so  ist  das Vor­ha­ben eine rei­ne Ver­dopp­lung des­sen, was die KV ‑Bereit­schaft­dienst­pra­xen ohne­hin bereits seit Jah­ren tun.

 Aller­dings : wäh­rend die­se Pra­xen der­zeit noch mit gutem Grund direkt am Kran­ken­haus ste­hen, malt man für die Zukunft ein Sze­na­rio aus, in dem es  auch ohne geht. Die Aus­sa­gen im Not­fall­kon­zept sind hier auf­fäl­lig unklar : Pati­en­ten, die ins Kran­ken­haus müs­sen, wer­den von den Tre­sen in Aurich, Nor­den und Emden immer nach Uth­wer­dum trans­fe­riert. Die, die am Tre­sen als Kan­di­da­ten für eine „wahr­schein­lich ambu­lan­te Ver­sor­gung“ aus­ge­macht wer­den, kom­men in die „Rund um die Uhr-Not­fall­am­bu­lanz“ – was sug­ge­riert, daß hin­ter dem Tre­sen fort­lau­fend eine ech­te Behand­lung pas­siert. Zu die­sem  ent­schei­den­den Punkt  hieß es jedoch : Es kann aber auch sein, daß die­se Behand­lung in der KV-Bereit­schaft­dienst­pra­xis erfolgt. Die hat bekannt­lich nicht 7*24 geöff­net und wird auch nicht abseits der Zen­tral­kli­nik betrie­ben werde.

Eine sol­che „Not­fall­tria­ge­pra­xis“ ist kein rea­lis­tisch umsetz­ba­res Modell. Es stellt sofort die Fra­ge nach der Akzep­tanz und der Inan­spruch­nah­me. Denn : Wie oft  wer­den sub­jek­tiv emp­fun­de­ne  erns­te Not­fäl­le wohl den Umweg über einen rei­nen Tre­sen in Nor­den machen, wenn sie zumin­dest damit rech­nen, zur Behand­lung ins Kran­ken­haus zu müs­sen ? Und wie wie lan­ge wird sich der Kli­nik­trä­ger drei geplant defi­zi­tä­re Vor-Ort-Depen­dan­cen mit (mehr oder weni­ger) Dia­gno­se­ka­pa­zi­tä­ten einer Not­auf­nah­me leis­ten wol­len, wenn  die dau­er­haft nicht wie eine Not­auf­nah­me ange­nom­men wird? Bei­spie­le für die bal­di­ge Rück­schrump­fung sol­cher „Tre­sen“ in rei­ne Arzt­pra­xen mit den nor­ma­len Sprech­zei­ten gibt es rund um ande­re Kli­nik­schlie­ßun­gen / Zusam­men­le­gun­gen reich­lich. Selbst bei der ange­kün­dig­ten Absichts­er­klä­rung  der ZK und ihres kom­mu­na­len Trä­gers, dafür dau­er­haft Defi­zi­te tra­gen zu wol­len : ob die KV, die den von ihr zu tra­gen­den Anteil an Ärz­te­per­so­nal  von drei Bereit­schafts­dienst­pra­xen auf vier Not­fall­tria­ge­pra­xen  auf­sto­cken müß­te, das auch dau­er­haft zu betrei­ben bereit wären, ist eben­falls  frag­lich. Bereits heu­te wird offen ange­zwei­felt, daß die MVZ, die ja eben­falls an den alten Kli­nik­stand­or­ten blei­ben sol­len, zukünf­tig noch für die Ärz­ten attrak­tiv sind. Sofern sie näm­lich auf Beleg­bet­ten und Kli­nik­in­fra­struk­tur  ange­wie­sen sind, gibt es für sie star­ke Moti­ve, sich  zukünf­tig direkt in Kli­ni­k­nä­he anzusiedeln.

Fazit

Es ist daher kein Zufall, daß das Pro­jekt  „Not­fall­tria­ge­pra­xen“ erst ein­mal als „Pilot­pro­jekt“ ange­gan­gen wird. Die­ses Vor­ha­ben ist – was eine tat­säch­li­che Pati­en­ten­ver­sor­gung angeht — eine Tot­ge­burt. Trotz­dem will man es (über die Erhe­bung von Zah­len zur Inan­spruch­nah­me, zur den „gefil­ter­ten“ und an den ambu­lan­ten Bereich zurück­ver­wie­se­nen Not­fall­pa­ti­en­ten und zu den lau­fen­den Kos­ten)  „pilo­tie­ren“- um es am Ende , mit Aus­wer­tungs­da­ten beglei­tet, einer Bruch­lan­dung zuzu­füh­ren?  Das kann man ehr­li­cher­wei­se auch gleich las­sen. Aber das Schü­ren von unbe­grün­de­ten Erwar­tun­gen ist ja inte­gra­ler Bestand­teil des Kran­ken­haus­schlies­sens, wäh­rend in den Häu­ser der Abbau vor­an­ge­trie­ben wird.

Der­weil : Abbau der bestehen­den Not­auf­nah­men geht sei­nen Gang 

Vor lau­ter Eupho­rie gerät die har­te Rea­li­tät in den Not­auf­nah­men ganz aus dem Blick. In der rea­len Kli­nik­welt wird auch an die­sem Fach­be­reich im Zuge der Vor­be­rei­tung der ZK gespart, über Har­mo­ni­sie­rung und Digi­ta­li­sie­rung der Not­auf­nah­men wird die Arbeit der dort arbei­ten­den Ärz­te und Pfle­ge­kräf­te immer wei­ter ver­dich­tet. Stel­len­nach­be­set­zun­gen nach Weg­gang oder Aus­schei­den von Mit­ar­bei­tern unter­blei­ben bzw wer­den schlep­pend ange­gan­gen.  (mehr Digi­ta­li­sie­rung, Robo­ter­ein­satz.. sind die Schlag­wor­te für die Zukunft)

Mit­ar­bei­ter des Emder Kran­ken­hau­ses haben über eine hohe Arbeits­be­las­tung geklagt und von mas­sen­haf­ten Über­stun­den und Ver­tre­tungs­schich­ten berich­tet. Als Grund nann­ten sie hohes Pati­en­ten­auf­kom­men, Aus­wei­tung des Auf­ga­ben­spek­trums (Bsp Kin­der mit­zu­ver­sor­gen ohne päd­ia­tri­sche Kennt­nis­se) , zu wenig Per­so­nal. Die Beset­zung offe­ner  Stel­len ver­lau­fe schlep­pend, allein auf der Inne­ren feh­len 3 Assistenzarztstellen.

Es gibt Pro­ble­me, Pati­en­ten mit bestimm­ten Erkran­kun­gen an die für sie mitt­ler­wei­le ein­zig ein­schlä­gig ver­ant­wort­li­che) Inne­re in Aurich zu ver­le­gen (Bei­spiel Kar­dio-Pati­en­ten), Inten­siv Aurich häu­fig abge­mel­det, in der Fol­ge „Stau“ in der Emder Not­auf­nah­me und sei­ner­seits Abmel­dung von der Not­fall­be­hand­lung. Es wur­de die begrün­de­te Befürch­tung geäu­ßert, dass bei Ver­schlech­te­run­gen der äuße­ren Lage (zB. vier­te Wel­le, mehr Not­fall­pa­ti­en­ten) ein „Kip­punkt“ erreicht wer­den kön­ne, da kei­ne Ver­bes­se­run­gen erkenn­bar in Sicht seien.

* Das hat nicht nur mit dem bekann­ten Phä­no­men zu tun, daß die Inan­spruch­nah­me der Not­auf­nah­men der Kli­ni­ken durch die Pati­en­ten enorm zuge­nom­men hat und dar­un­ter auch ver­mehrt Fäl­le sind, die kei­ne kli­ni­sche Behand­lung benö­ti­gen. Für die Kran­ken­häu­ser ist die Behand­lung von Not­fall­pa­ti­en­ten durch die Ver­gü­tungs­re­geln nicht kos­ten­de­ckend. Denn Leis­tun­gen der Daseins­vor­sor­ge, die sie in den Not­auf­nah­men erbrin­gen, scha­den ihnen wirt­schaft­lich. Auch im Rah­men des Pro­jekts Zen­tral­kli­nik wur­de von Beginn an die fes­te Absicht bekun­det, von den Defi­zi­ten her­un­ter­zu­kom­men, die im Rah­men der Not­auf­nah­men ent­ste­hen. Die Reor­ga­ni­sa­ti­on der kli­ni­schen Not­fall­am­bu­lan­zen , wie sie der­zeit im Vor­griff auf die Zen­tral­kli­nik betrie­ben wird,  rich­tet sich – ganz unb­hän­gig von den immer wie­der beschwo­re­nen Baga­tell­fäl­len, Urlau­bern oder Men­schen ohne Haus­arzt in der Not­auf­nah­me – auf die per­so­nel­le und kos­ten­mä­ßi­ge „Opti­mie­rung“ die­ses Bereichs. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert