Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte

Berlin (hib/PK) – Der unlängst im Bundestag beschlossene Verzicht auf die Sozialversicherungspflicht von Honorarnotärzten trägt nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherstellung der Rettungsdienste insbesondere in ländlichen Räumen bei. Es habe sich gezeigt, dass im Rettungsdienst die Versorgung nicht mehr ausreichend über festangestellte Ärzte erbracht werden könne, sodass viele Träger auf Honorarärzte zurückgriffen, heißt es in Antwort (18/11142) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Träger hätten zugleich beklagt, dass die Rentenversicherung davon ausgehe, dass die Honorarnotärzte sozialversicherungspflichtig seien. Die meisten Honorarnotärzte lehnten es jedoch ab, die bisher auf selbstständiger Basis erbrachten Rettungsdienste in einer Festanstellung zu leisten, denn die meisten dieser Ärzte seien hauptberuflich bereits anderweitig beschäftigt, entweder sozialversicherungspflichtig in einem Krankenhaus oder freiberuflich als niedergelassener Arzt.

Nur wenige Notärzte seien ausschließlich als Honorarärzte im Einsatz. Die Honorarnotärzte lehnten die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ab, weil dies mehr Aufwand und weniger Flexibilität mit sich bringe, heißt es in der Antwort weiter. Dies habe zu der Ausnahmeregelung geführt, die mit der Reform des Heil- und Hilfsmittelgesetzes (18/11205) beschlossen wurde. Die jetzt gefundene Lösung sehe vor, dass Einnahmen aus einer notärztlichen Tätigkeit im Rettungsdienst von der Beitragspflicht in der Sozialversicherung ausgenommen seien, wenn die Mediziner daneben noch als Beschäftigte oder niedergelassene Ärzte tätig sind.

Der Förderverein stellt sich vor

Insbesondere durch wirtschaftlichen Druck kommt es zu einer Konzentration in der Krankenhauslandschaft. Die Etablierung „marktwirtschaftlicher Steuerungselemente“ in der deutschen Gesundheitspolitik, geht dabei besonders zu Lasten kleinerer Krankenhäuser, die dadurch systematisch in ökonomische Schräglage geraten und von Schließungen bedroht sind. Dies ist vor allem eine politische Absicht, da generell auf Großkliniken und Zentralisierung gesetzt wird. Kleinere Krankenhäuser sollen „vom Markt“ genommen werden. Wir, der Förderverein bekennen uns dagegen zu einer flächendeckenden stationären Krankenversorgung. Um diese zu erreichen, muss eine gesundheitliche Grundversorgung vorgehalten werden, welches Aufgabe der kommunalen Daseinsvorsorge ist. Die Verteilung medizinischer Schwerpunkte auf einzelne Standorte, ist deshalb nach wie vor sinnvoll.

Vor diesem Hintergrund will der Verein die Ubbo-Emmius-Klinik am Standort Norden begleiten und fördern. Gelungen war das beispielsweise im Sommer 2012. Die Verantwortlichen hatten geplant, am Norder Krankenhausstandort die Operationsbereitschaft nachts und am Wochenende zu streichen.

Durch Aktionen mit starker Beteiligung der Bevölkerung wurde erreicht, dass die OP-Bereitschaft erhalten wurde. Wir wollen auch in Zukunft das Krankenhaus in Norden fördern und positiv begleiten. Deshalb wurde der „Förderverein für die Ubbo-Emmius-Klinik am Standort Norden“ am 6. November 2013 gegründet.



 

Missverständlicher Leserbrief ?

Nachgefragt

Ende Januar sorgte ein Leserbrief der Tageszeitung „Ostfriesischer Kurier“ für Aufregung in Norden. Der Vater eines sechsjährigen Kindes beschwerte sich darin, dass die Notfallaufnahme des Norder Krankenhauses nicht in der Lage war, das Kind zu behandeln. Erforderlich wäre eine Infusion gewesen, die allerdings nur in Aurich hätte gegeben werden können. „Wir fragen uns“, so der Vater in dem Leserbrief, „wie ein Krankenhaus noch eine Daseinsberechtigung haben will und ständig darauf pocht, so wichtig für die Versorgung vor Ort zu sein, wenn einem Patienten nicht einmal eine Infusion gelegt werden kann, sondern er weggeschickt wird. Zudem mussten wir im Nachgang erfahren, dass in Norden nach 20 Uhr gar keine Patienten mehr aufgenommen werden.

Norder Notaufnahme in vollem Umfang funktionsfähig

Angelike Stockinger-Sürth, Vorstandmitglied des UEK-Fördervereins, hatte sich Ende Januar persönlich dieses Falles angenommen und beim Norder Krankenhaus nachgefragt. Wie Geschäftsführer Claus Eppmann erklärte, sei die Sorge, dass die Notfallversorgung der Bevölkerung bei der UEK in Norden nach 20 Uhr nicht gewährleistet ist, nach „diesem missverständlichen Leserbrief“ zwar nachvollziehbar, aber nicht zutreffend. Tatsächlich werden Patienten ohne Wenn und Aber rund um die Uhr im Krankenhaus Norden versorgt, betonte Eppmann. Die Notaufnahme der Klinik ist in vollem Umfang funktionsfähig und Anlaufstelle für unsere Patienten. Selbstverständlich sind 24 Stunden am Tag ärztliche Behandlungen möglich, werden Patienten bei Bedarf stationär aufgenommen.

Alles richtig gemacht und doch war es wohl falsch

In dem Antwortschreiben der UEK-Geschäftsführung, welches auch von Dr. Astrid Gesang unterzeichnet wurde, heißt es weiter: Der in dem Leserbrief beschriebene Vorgang habe sich nicht in der Notfallambulanz der UEK ereignet, sondern in der Bereitschaftsdienstpraxis der niedergelassenen Ärzte, die sich auf dem Gelände der UEK Norden befindet. Genau dieser Weg sei in solchen Fällen auch der richtige. Der Bereitschaftsdienst habe dann – vollkommen nachvollziehbar – den Patienten in die Kinderklinik nach Aurich geschickt. Anders als in Aurich, sei die Kinderstation in Norden eine Abteilung, die von niedergelassenen Belegärzten geführt wird und deshalb auch nur zu bestimmten Zeiten aufnahmebereit ist.

Soweit alles nachvollziehbar und richtig dargestellt. Dennoch sei die Frage erlaubt, was wohl geschehen wäre, wenn nicht das Kind, sondern der Vater die Infusion benötigt hätte. Dieser hätte wohl eher nicht zur Kinderstation nach Aurich geschickt werden können und man darf annehmen, dass es im Norder Krankenhaus selbstverständlich einen Arzt gegeben hat, der fähig und auch berechtigt ist, eine Infusion zu legen.

Geschäftsmodell Gesundheit

Buchvorstellung

Unser Gesundheitswesen entwickelt sich mehr und mehr zu einer Gesundheitsindustrie, bei der die Erwirtschaftung von Erlösen der zentrale Antrieb ist. Bereits 2014 erschien im Suhrkamp Taschenbuch Verlag „Geschäftsmodell Gesundheit – Wie der Markt die Heilkunst abschafft“ von Prof. Dr. med. Giovanni Maio. Dieses Buch des Arztes und Professors für Bio- und Medizinethik an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg ist ein Plädoyer für den Weg zu einer Heilkunst, die den Patienten als Menschen und nicht als „Kunden“ im Blick hat, die Gesundheit nicht als Ware verkauft, sondern die medizinische Versorgung als Sorge um den Kranken und nicht als Dienstleistung versteht.

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Norder Bürgermeister zur Klinik in Norden

Am 2. August 2016 hatte der Förderverein für den Erhalt des Norder Krankenhauses die drei Kandidaten für das Amt des Norder Bürgermeisters zu einem öffentlichen Gesprächsabend über die Planungen zur Zentralklinik eingeladen. Im Mittelpunkt stand die Frage, wie die Kandidaten zum Norder Krankenhaus stehen. Mit 60,17 Prozent der Stimmen wurde schließlich Heiko Schmelzle (CDU) von den Bürgern zum neuen Norder Bürgermeister gewählt. Sein Statement als Bürgermeister-Kandidat können Sie sich im nebenstehenden Video-Clip anschauen (ca. 9 Minuten)

Beschäftigte übernehmen ein Krankenhaus

Im brandenburgischen Spremberg gibt es ein Krankenhaus mit einer einzigartigen Eigentümerstruktur. 51 Prozent der Geschäftsanteile gehören den Beschäftigten. Hier gibt es mehr Pflegepersonal und die Zuwendung zu den Patienten wird groß geschrieben, Laut AOK-Krankenhaus-Navigator ist das Krankenhaus die beliebteste Klinik in ganz Ostdeutschland.

Bei Deutschlandradio Kultur berichtete Sandra Voß über ein Modell, welches Zukunft haben könnte. (9 Minuten)

https://wp.foerderverein-uek-norden.de /wp-content/uploads/2017/02/Beschäftigte-übernehmen-ein-Krankenhaus.mp3

NDR: Bürgerbegehren Pro & Contra

NDR Video Windhundverfahren, aktuell auf Youtube, Jürgen Wiekmann (Link)


Als „rechtsmissbräuchlich“ haben Kommunalrechtler einen konkurrierenden Antrag auf Bürgerbegehren durch Befürworter der Zentralklinik bezeichnet. Begründet wird diese Einschätzung unter anderem damit, dass Bürgerbegehren als ein außerparlamentarische Verfahren gedacht sind, die im Konfliktfall, Entscheidungen kommunaler Parlamente auch aufheben können. Bürgerentscheide, die dem Sinne nach gültige Beschlüsse der obersten politischen Organe einer Kommune bestätigen, seien deshalb nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die Verwirrung mit zwei Bürgerbegehren zum gleich Thema, war rechtlich jedoch nicht zu beanstanden, da es offensichtlich eine Gesetzeslücke gibt, die derartiges möglich macht. Damit das Beispiel aus Ostfriesland nicht Schule macht, sehen Kommunalrechtler eine Regelungsbedarf, ggf. mit präzisierten Ausführungsbestimmungen.

Umstritten war auch das sogenannte „Windhund-Verfahren“. Danach sollte jene Frage berücksichtigt werden, dessen Initiatoren als erstes die erforderliche Anzahl an Unterschriften vorlegen kann. Dieses Windhund-Verfahren ist inzwischen zugunsten der Kritiker der Zentralklinik ausgegangen. Ein Bürgerentscheid zu diesem Projekt wird noch vor der Sommerpause 2017 erwartet. Ein Bericht von Silke Rudolf bei „Hallo Niedersachsen“.