NDR: Bürgerbegehren Pro & Contra
Als “rechtsmissbräuchlich” haben Kommunalrechtler einen konkurrierenden Antrag auf Bürgerbegehren durch Befürworter der Zentralklinik bezeichnet. Begründet wird diese Einschätzung unter anderem damit, dass Bürgerbegehren als ein außerparlamentarische Verfahren gedacht sind, die im Konfliktfall, Entscheidungen kommunaler Parlamente auch aufheben können. Bürgerentscheide, die dem Sinne nach gültige Beschlüsse der obersten politischen Organe einer Kommune bestätigen, seien deshalb nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die Verwirrung mit zwei Bürgerbegehren zum gleich Thema, war rechtlich jedoch nicht zu beanstanden, da es offensichtlich eine Gesetzeslücke gibt, die derartiges möglich macht.… Weiterlesen