Als “rechtsmissbräuchlich” haben Kommunalrechtler einen konkurrierenden Antrag auf Bürgerbegehren durch Befürworter der Zentralklinik bezeichnet. Begründet wird diese Einschätzung unter anderem damit, dass Bürgerbegehren als ein außerparlamentarische Verfahren gedacht sind, die im Konfliktfall, Entscheidungen kommunaler Parlamente auch aufheben können. Bürgerentscheide, die dem Sinne nach gültige Beschlüsse der obersten politischen Organe einer Kommune bestätigen, seien deshalb nicht im Sinne des Gesetzgebers. Die Verwirrung mit zwei Bürgerbegehren zum gleich Thema, war rechtlich jedoch nicht zu beanstanden, da es offensichtlich eine Gesetzeslücke gibt, die derartiges möglich macht. Damit das Beispiel aus Ostfriesland nicht Schule macht, sehen Kommunalrechtler eine Regelungsbedarf, ggf. mit präzisierten Ausführungsbestimmungen.
Umstritten war auch das sogenannte “Windhund-Verfahren”. Danach sollte jene Frage berücksichtigt werden, dessen Initiatoren als erstes die erforderliche Anzahl an Unterschriften vorlegen kann. Dieses Windhund-Verfahren ist inzwischen zugunsten der Kritiker der Zentralklinik ausgegangen. Ein Bürgerentscheid zu diesem Projekt wird noch vor der Sommerpause 2017 erwartet. Ein Bericht von Silke Rudolf bei “Hallo Niedersachsen”.