Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte

Ber­lin (hib/PK) — Der unlängst im Bun­des­tag beschlos­se­ne Ver­zicht auf die Sozi­al­ver­si­che­rungs­pflicht von Hono­rar­not­ärz­ten trägt nach Ansicht der Bun­des­re­gie­rung zur Sicher­stel­lung der Ret­tungs­diens­te ins­be­son­de­re in länd­li­chen Räu­men bei. Es habe sich gezeigt, dass im Ret­tungs­dienst die Ver­sor­gung nicht mehr aus­rei­chend über fest­an­ge­stell­te Ärz­te erbracht wer­den kön­ne, sodass vie­le Trä­ger auf Hono­rar­ärz­te zurück­grif­fen, heißt es in Ant­wort (18/11142) der Regie­rung auf eine Klei­ne Anfra­ge (18/11022) der Frak­ti­on Bünd­nis 90/Die Grünen.… Weiterlesen