Ausnahmeregelung für Honorarnotärzte
Berlin (hib/PK) — Der unlängst im Bundestag beschlossene Verzicht auf die Sozialversicherungspflicht von Honorarnotärzten trägt nach Ansicht der Bundesregierung zur Sicherstellung der Rettungsdienste insbesondere in ländlichen Räumen bei. Es habe sich gezeigt, dass im Rettungsdienst die Versorgung nicht mehr ausreichend über festangestellte Ärzte erbracht werden könne, sodass viele Träger auf Honorarärzte zurückgriffen, heißt es in Antwort (18/11142) der Regierung auf eine Kleine Anfrage (18/11022) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.… Weiterlesen