Das KHVVG („Krankenhausversorgungsverbesserungsgesetz“), Kernstück der Lauterbachschen Krankenhausreform, wurde bekanntlich im Oktober durch den Bundestag mit der (seinerzeit noch bestehenden) Mehrheit der Regierungsparteien SPD, Grüne und FDP verabschiedet. Aktuell steht eine Entscheidung im Bundesrat offen: Nämlich, ob zu dem Gesetz (das nicht zustimmungspflichtig seitens der Bundesländer ist) dennoch noch ein Vermittlungsausschuß angerufen werden soll. Dazu gibt es im Kreis der Bundesländer (Stand Mitte November) eine ungefähre Pattsituation. Einige CDU/CSU-geführte Länder wollen den Vermittlungsausschuß , v.a. NRW und Bayern, mit der Intention, die Reform gemäß ihren Vorstellungen nachzubessern. Im Vordergrund stehen dabei zwei Themen :
1. Die Folgen für die zukünftigen Angebote der einzelnen Kliniken in den Ländern sind zwar erheblich (existenziell für die Häuser!), allerdings bisher noch keineswegs transparent. Folgeabschätzungen und dazu bereitgestellte Tools für die Planung auf Landesebene wurden erst nach dem Bundestagsbeschluß und auch nur in vorläufigen Varianten bereitgestellt. Daher der (von uns geteilte) Vorwurf des (durchaus gewollten) “Blindflugs”, der den Ländern hier abverlangt werde.
2. Die bisherigen Pläne zur Finanzierung der Reform werden als unzureichend wahrgenommen. Trotz immer massiverer wirtschaftlicher Schwierigkeiten , denen sich Krankenhäuser aller Größenordnungen aktuell im Rahmen der derzeit gültigen Klinikfinanzierung ausgesetzt sehen und trotz der sich rapide häufenden Insolvenzen und Schließungen von Kliniken will Bundesgesundheitsminister Lauterbach keine finanziellen Zusagen in Sachen KH-Unterstützung für die „Übergangszeit“ bis zum Wirksamwerden der Reform geben. Außerdem soll der „Innovationsfonds“ für die eigentlichen Reform, aus dem die Mittel für die Umstrukturierung fließen, zur Hälfte durch Versichertenbeiträge der gesetzl. Kassen aufgebracht werden.
Hier machen aktuell v.a. die CDU/CSU-regierten Länder Druck und fordern mindestens Nachbesserungen finanzieller Art. Auch die Kassen, die Krankenhausgesellschaften und die kommunalen Spitzenverbände laufen aktuell Sturm gegen die Umsetzung des Gesetzes in der bestehenden Form.
Einige Bundesländer wollen hingegen nach bisherigen Informationen die Reform so schnell wie möglich in der bestehenden Version umsetzen, in diesem Sinne hat sich bislang auch der niedersächsische Sozialminister Philippi geäußert.
Obwohl grundlegende wirtschaftliche und versorgungsmäßige Auswirkungen der Reform (nicht nur) für unsere Region bis zum 22.11. nicht valide ermittelt sein werden, obwohl also wesentlichen Eckdaten unklar sind, will Biedersachsen eine “Augen zu und durch”-Linie fahren: Noch am 7.11. bestätigte Philippi anläßlich einer aktuellen Stunde zum Thema KH-Reform im Landtag NDS, daß noch zu überprüfen bleibe, „ob die Niedersächsischen Krankenhäuser die neuen Qualitätskriterien einhalten können. Und, ob die Ausnahmeregelungen für eine flächendeckende Versorgung ausreichen. Außerdem, ob die Vorhaltevergütung die Einnahmesituation der Niedersächsischen Krankenhäuser verbessert“. Selbst im Hinblick auf die Kernfrage, ob „sich auch nach Einführung der Leistungsgruppen eine flächendeckende Versorgung in Niedersachsen ergibt“, fühlte er sich noch nicht zu einer gesichert Bewertungen in der Lage.
Der Förderverein hingegen schon : Wir gehen davon aus, daß die Bundesreform und die durch die Enquetekommission für Niedersachsen vorbereitete Krankenhausreform dieses Ziel nicht nur verfehlen werden, sondern daß es überdies im Zuge von Zentralisierung und fortschreitender Ökonomisierung stattdessen zu einer weiteren Verschlechterung der medizinischen Versorgung kommen wird.
Der Förderverein untertützt deshalb den Appell des Bündnisses Klinikrettung