Wie den (spärlichen) Informationen des Landkreises und den öffentlichen Aussagen der Trägergesellschaft zum Thema „Zukunft des Regionalen Gesundheitszentrums (RGZ) in Norden“ in den letzten Wochen zu entnehmen ist, ist der weitere Betrieb des RGZ ab dem 1.1.2026 derzeit ungesichert.
Hintergrund : Landkreis und Klinikträgergesellschaft sehen einen Weiterbetrieb nach dem 31.12.2025 an zusätzliche Zuschüsse gebunden. Die erzielten Erlöse des RGZ seien nicht kostendeckend. Trotz der vom Träger betonten und bestätigten sehr guten Annahme der verbliebenen medizinischen Angebote durch Norder Patienten und die kooperierenden niedergelassenen Ärzte schließt der Landkreis eine Fortsetzung des Angebots ohne zukünftige Zuschüsse als “nicht wirtschaftlich” aus.
Als (einzige) Quelle der fehlenden Mittel verweist der Landkreis trotz der bestätigten großen Bedeutung der Einrichtung für die Versorgung im Einzugsbereich Norden auf das Land und den Bund, von denen er im Zuge der Umsetzung der Krankenhausreform neue Fördermittel erwartet. Entsprechende Förderanträge seinen in Vorbereitung, können aber derzeit aufgrund der nicht abgeschlossenen Fördervorgaben noch nicht gestellt werden.
Zu den bisherigen und erhofften weiteren Fördermitteln sollte man wissen :
Die externen Mittel, die seit dem Start der „Transformation“ des Norder Krankenhauses zu einem RGZ seit Mitte 2023 in Anspruch genommen wurden, wurden zweckgebunden und damit befristet gewährt: Für die mittlerweile abgeschlossene Umwandlung zum RGZ gab es RGZ-Förderung des Landes. Außerdem gab es Mittel aus der (Krankenhaus-) Schließungsförderung gemäß dem Krankenhausfinanzierungsgesetz des Bundes. In geringerem Umfang flossen darüberhinaus Mittel für die Teilnahme des RGZ am AOK-Modellversuch „Statamed”, die allerdings mit dem ersten Quartal 2026 ausläuft.
(Förder-)mittel zur fortlaufenden Unterstützung eines defizitären Betriebs von stationären Einrichtungen sind hingegen weder im Rahmen der Krankenhausreform des Bundes bezweckt noch im Rahmen der derzeit erfolgenden Umsetzung in Niedersachsen. Mit der Reform (die ab 2027 greift) soll und wird es zu Änderungen an der Erlöslage aus dem laufenden Betrieb kommen: Bekanntlich ist eine teilweise Abkehr von den Fallpauschalen und — für sektorenübergreifende Einrichtungen wie das RGZ — eine Finanzerung der Betriebskosten über degressive Tagespauschalen vorgesehen. Wie genau sich dies auf die Betriebserlöse zukünftig auswirken wird, ist derzeit noch nicht seriös kalkulierbar.
Weder für die Übergangszeit bis 2027 noch für die Zeit nach dem Wirksamwerden der Reform gibt es von Bund und Land jedoch Mittel mit der Zielvorgabe, defizitäre Einrichtungen (sei es auch nur befristet) zu unterstützen.
Der Träger muß sich daher fragen lassen:
Ist er selbst bereit, das verbliebene medizinische Angebot am Standort Norden unter diesen Umständen ab Januar 2026 sicherzustellen ? Wenn ja : wie soll das geschehen ? Stellt der Träger selbst Mittel ein, um die erwarteten Defizite ausgleichen zu können ? (Für die Standorte Aurich und Emden auf dem Weg zur Zentralklinik wird ja so verfahren: deren Angebote werden mit hohen Zuschüssen durch den Kreis erhalten). Werden noch Erweiterungen oder Veränderungen an den Angeboten des RGZ vorgenommen, um der mangelnden Wirtschaftlichkeit zu begegnen ? Und wie begegnet der Landkreis dem bereits angekündigten Wegfall der KV-Bereitschaftspraxis am Standort Norden im Falle einer kompletten Schließung des ehemaligen Krankenhauses ?
Vor diesem Hintergrund hat der Förderverein im März die nachfolgend abgedruckte Anfrage an den Landkreis gerichtet. In der vergangenen Woche erreichte uns darauf auch eine Antwort des Landrats, die wir hier ebenfalls dokumentieren und zu der wir kurzfristig noch einmal Stellung beziehen werden.
Schreiben an den Landkreis zur Sicherstellung des RGZ-Betriebs