RGZ-Weiterbetrieb ab 2026 in Frage gestellt : Anfrage an den Landkreis zur Sicherstellung

Wie den (spär­li­chen) Infor­ma­tio­nen des Land­krei­ses und den öffent­li­chen Aus­sa­gen der Trä­ger­ge­sell­schaft zum The­ma „Zukunft des Regio­na­len Gesund­heits­zen­trums (RGZ)  in Nor­den“  in den letz­ten Wochen zu ent­neh­men ist, ist der wei­te­re Betrieb des RGZ ab dem 1.1.2026 der­zeit ungesichert.

 Hin­ter­grund : Land­kreis und Kli­nik­trä­ger­ge­sell­schaft sehen einen Wei­ter­be­trieb nach dem 31.12.2025 an zusätz­li­che Zuschüs­se gebun­den. Die erziel­ten Erlö­se des RGZ sei­en nicht kos­ten­de­ckend. Trotz der vom Trä­ger beton­ten und bestä­tig­ten sehr guten Annah­me der ver­blie­be­nen medi­zi­ni­schen Ange­bo­te durch Nor­der Pati­en­ten und die koope­rie­ren­den nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te schließt der Land­kreis eine Fort­set­zung des Ange­bots  ohne zukünf­ti­ge Zuschüs­se als “nicht wirt­schaft­lich” aus. 

Als (ein­zi­ge) Quel­le der feh­len­den Mit­tel ver­weist der Land­kreis trotz der bestä­tig­ten gro­ßen Bedeu­tung der Ein­rich­tung für die Ver­sor­gung im Ein­zugs­be­reich Nor­den auf  das Land und den Bund, von denen er im Zuge der Umset­zung der Kran­ken­haus­re­form neue  För­der­mit­tel erwar­tet. Ent­spre­chen­de För­der­an­trä­ge sei­nen in Vor­be­rei­tung, kön­nen aber der­zeit auf­grund der nicht abge­schlos­se­nen För­der­vor­ga­ben noch nicht gestellt werden. 

Zu den bis­he­ri­gen und erhoff­ten wei­te­ren För­der­mit­teln soll­te man wissen : 

Die exter­nen Mit­tel, die seit dem Start der „Trans­for­ma­ti­on“ des Nor­der Kran­ken­hau­ses zu einem RGZ seit Mit­te 2023 in Anspruch genom­men wur­den, wur­den zweck­ge­bun­den und damit befris­tet gewährt: Für die mitt­ler­wei­le abge­schlos­se­ne Umwand­lung zum RGZ gab es RGZ-För­de­rung des Lan­des. Außer­dem gab es Mit­tel aus der (Kran­ken­haus-) Schlie­ßungs­för­de­rung gemäß dem Kran­ken­haus­fi­nan­zie­rungs­ge­setz des Bun­des. In gerin­ge­rem Umfang flos­sen dar­über­hin­aus Mit­tel für die  Teil­nah­me des RGZ am AOK-Modell­ver­such „Sta­ta­med”, die aller­dings mit dem ers­ten Quar­tal 2026 ausläuft.

(Förder-)mittel zur fort­lau­fen­den Unter­stüt­zung eines defi­zi­tä­ren Betriebs von sta­tio­nä­ren Ein­rich­tun­gen sind hin­ge­gen weder im Rah­men der Kran­ken­haus­re­form des Bun­des bezweckt noch im Rah­men der der­zeit erfol­gen­den Umset­zung in Nie­der­sach­sen. Mit der Reform (die ab 2027 greift) soll und wird es zu Ände­run­gen an der Erlös­la­ge aus dem lau­fen­den Betrieb kom­men: Bekannt­lich ist eine teil­wei­se Abkehr von den Fall­pau­scha­len und — für sek­toren­über­grei­fen­de Ein­rich­tun­gen wie das RGZ — eine Finan­ze­rung der Betriebs­kos­ten über degres­si­ve Tages­pau­scha­len vor­ge­se­hen. Wie genau sich dies auf die Betriebs­er­lö­se zukünf­tig aus­wir­ken wird, ist der­zeit noch nicht  seri­ös kalkulierbar.

Weder für die Über­gangs­zeit bis 2027 noch für die Zeit nach dem Wirk­sam­wer­den der Reform gibt es von Bund und Land  jedoch Mit­tel mit der Ziel­vor­ga­be, defi­zi­tä­re Ein­rich­tun­gen (sei es auch nur befris­tet) zu unterstützen.

Der Trä­ger muß sich daher fra­gen lassen:

Ist er selbst bereit, das ver­blie­be­ne medi­zi­ni­sche Ange­bot am Stand­ort Nor­den unter die­sen Umstän­den ab Janu­ar 2026 sicher­zu­stel­len ?  Wenn ja : wie soll das gesche­hen ?  Stellt der Trä­ger selbst Mit­tel ein, um die erwar­te­ten Defi­zi­te aus­glei­chen zu kön­nen ? (Für die Stand­or­te Aurich und Emden auf dem Weg zur Zen­tral­kli­nik wird ja so ver­fah­ren: deren Ange­bo­te wer­den mit hohen Zuschüs­sen durch den Kreis erhal­ten). Wer­den noch Erwei­te­run­gen oder Ver­än­de­run­gen an den Ange­bo­ten des RGZ vor­ge­nom­men, um der man­geln­den Wirt­schaft­lich­keit zu begeg­nen ? Und wie begeg­net der Land­kreis dem bereits ange­kün­dig­ten Weg­fall der KV-Bereit­schafts­pra­xis am Stand­ort Nor­den im Fal­le einer kom­plet­ten Schlie­ßung des ehe­ma­li­gen Krankenhauses ?

Vor die­sem Hin­ter­grund hat der För­der­ver­ein im März die nach­fol­gend abge­druck­te Anfra­ge an den Land­kreis gerich­tet. In der ver­gan­ge­nen Woche erreich­te uns dar­auf auch eine Ant­wort des Land­rats, die wir hier eben­falls doku­men­tie­ren und zu der wir kurz­fris­tig noch ein­mal Stel­lung bezie­hen werden.

Schrei­ben an den Land­kreis zur Sicher­stel­lung des RGZ-Betriebs

2025–04-10-Antwortschreiben-LK-Aurich

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