Politik bekennt sich nicht zum Erhalt der Klinikstandorte

Mit Befrem­den hat der För­der­ver­ein der UEK Nor­den zur Kennt­nis genom­men, dass auf der Kreis­tags­sit­zung am 6. 9.2017 der Kon­sor­ti­al­ver­trag ver­län­gert wur­de und Claus Epp­mann mit der Erstel­lung eines neu­en Kon­zep­tes beauf­tragt wur­de. Damit wird der Geschäfts­füh­rer bestä­tigt, der bis­lang für die Schlie­ßung der drei Kran­ken­häu­ser stand und die Umset­zung der Zen­tral­kli­nik in vie­len öffent­li­chen Dis­kus­sio­nen als alter­na­tiv­los dar­ge­stellt hat.

Die Poli­tik hat weder ein kla­res Bekennt­nis für den Erhalt der Kli­nik­stand­or­te abge­ge­ben, noch hat sie kon­kre­te Vor­ga­ben an den zukünf­ti­gen Geschäfts­füh­rer gestellt. Statt­des­sen hat sie der Trä­ger­ge­sell­schaft den Auf­trag zu einer „ergeb­nis­of­fe­nen“ Lösung über die zukünf­ti­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung erteilt und sich somit erneut aus der Ver­ant­wor­tung gezogen. 

Der För­der­ver­ein hät­te statt­des­sen erwar­tet, dass 

  • der Kon­sor­ti­al­ver­trag und die Trä­ger­ge­sell­schaft — wie es bei einem Bür­ger­vo­tum für den Erhalt der Kran­ken­häu­ser vor­ge­se­hen war – zum Jah­res­en­de auf­ge­löst wor­den wäre.
  • die Ver­trä­ge mit der lang­jäh­rig an der UEK täti­gen Wirt­schafts­prü­fungs- und bera­tungs­ge­sell­schaft BDO auf­ge­kün­digt wor­den wären, da die­se Gesell­schaft maß­geb­lich an der Mise­re der UEK betei­ligt ist.
  • der Ver­trag mit dem von der BDO ver­mit­tel­ten Geschäfts­füh­rer Claus Epp­mann auf­ge­kün­digt wor­den wäre und die Geschäfts­füh­rung mit ver­än­der­ter Ziel­vor­ga­ben neu auf­ge­stellt wor­den wäre.
  • unmit­tel­bar nach dem Bür­ger­ent­scheid bereits ein Kon­zept zur Sanie­rung der Kli­ni­ken in Aurich und Nor­den beauf­tragt und erstellt wor­den wäre. Die Fer­tig­stel­lung eines Kon­zep­tes erst fast 1 Jahr nach dem Bür­ger­be­geh­ren ist zu spät – die­se Auf­ga­be könn­te und müss­te deut­lich schnel­ler abzu­schlie­ßen sein.

Soweit dem För­der­ver­ein bekannt ist, steht immer noch im Kon­sor­ti­al­ver­trag, dass eine Zentral­kli­nik in Georgs­heil gebaut wer­den soll. 

Wie kann nach dem Bür­ger­be­geh­ren die Mehr­heit der Poli­ti­ker im Kreis­tag für die Fort­füh­rung die­ses Kon­sor­ti­al­ver­tra­ges stim­men? Ist den Kreis­tags­po­li­ti­kern der Inhalt des Ver­tra­ges über­haupt bekannt? 

Der För­der­ver­ein for­dert die Ver­öf­fent­li­chung des Tex­tes des Konsortialvertrages.

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