In einer Pressemitteilung vom 12.05.2018 erinnert der Norder Bürgermeister Heiko Schmelzle nicht nur an die eminent wichtige Funktion, die eine stationäre Gesundheitversorgung am Standort Norden für die hiesige Bevölkerung und auch für den Tourismus in Norden und der umliegenden Küstenregion hat. Er kritisiert auch, daß die aktuell vorgestellten Pläne für eine Regionalklinik de facto eine krankenhausgestützte Notfallversorgung ohne ein Krankenhaus vorsehen — und damit absehbar zu erheblichen Versorgungsengpässen in der Notfallversorgung führen müßten. Der Förderverein veröffentlicht die Presseerklärung anbei :
” Eine wohnortnahe Krankenhausversorgung — ist für Familien mit Kindern — aber gerade auch für ältere Bürgerinnen und Bürger sowie Gäste – von hoher Bedeutung. Norden-Norddeich ist gerade bei älteren Menschen als Wohnort und Feriendestination beliebt — dies zeigt sich auch an der Altersstruktur der Bevölkerung. Und mit zunehmendem Alter wird ein wohnortnahes Krankenhaus — insbesondere im akuten Notfall — immer wichtiger. Darum setze ich mich als Bürgermeister und Bürger der Stadt Norden für den Erhalt des Krankenhauses vor Ort ein”, erklärt Schmelzle.
“Bei der Vorstellung des Zukunftskonzeptes für die Kliniken Aurich, Emden und Norden wurde das Szenario 3 (Erhalt des Klinikums Emden und Neubau einer Regionalklinik im Südbrookmerland anstelle der bisherigen beiden UEK-Klinikstandorte) unter den gegebenen Umständen als das wahrscheinlichste Szenario vorgestellt. In diesem Fall würden die bisherigen Klinikstandorte in Aurich und Norden geschlossen. Die Geschäftsführung der Trägergesellschaft spricht davon, dass es dann an den bisherigen UEK-Standorten auch weiterhin eine sektorübergreifende Notfallversorgung geben wird. Es stellt sich mir jedoch die Frage, wie eine krankenhausgestützte (ambulante) Notfallversorgung in Norden dargestellt werden kann, wenn das örtliche Krankenhaus nicht mehr existieren sollte. Wie soll es für den Krankenhausträger bei den aktuell geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen möglich sein, ohne ein bestehendes Krankenhaus am Standort Norden die versprochene Notfallversorgung zu gewährleisten? Hierfür muss es eine Lösung geben. Sonst verblieben für die ambulante Notfallversorgung lediglich die ambulant tätigen niedergelassenen Ärzte. Und es ist ja allgemein bekannt, dass diese in Norden bereits jetzt über die Belastungsgrenze hinaus ausgelastet sind. Dies zeigt sich durch einen Aufnahmestopp für neue Patienten bei vielen Hausärzten und durch Wartezeiten bei routinemäßigen Facharztterminen.
Dies muss allen Betroffenen – aber auch den politischen Entscheidungsträgern – bewusst sein.
Nach Paragraph 4 Abs. 2 Satz 2 des nds. Krankenhausgesetzes (NKHG) muss der Krankenhausplan des Landes Niedersachsen die Ziele der Raumordnung beachten, die Grundsätze und sonstigen Erfordernisse der Raumordnung berücksichtigen und eine ortsnahe Notfallversorgung gewährleisten.Die Schließung von Krankenhäusern in zwei Mittelzentren (Aurich & Norden) sowie der Neubau einer Regionalklinik an einem Ort ohne den Status eines Mittelzentrums und ohne entsprechende Infrastruktur steht ohnehin im Widerspruch zu den verbindlichen Aussagen des Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP**).
Das Krankenhaus ist für Norden als Mittelzentrum von großer Bedeutung:
als größter Arbeitgeber und als wichtiger Standortfaktor unter anderem im Wettbewerb bei der Gewinnung von Fachkräften. Nach dem LROP sind derartige zentralörtliche Einrichtungen und Angebote des gehobenen Bedarfs im Rahmen der Stärkung des “Zentrale-Orte-Systems” zu sichern und zu entwickeln.”
** Auszug aus Wikipedia zur Bedeutung des LROP lediglich zur Kenntnis: „Mit verbindlichen Aussagen zu raumbedeutsamen Nutzungen und deren Entwicklungen dient das Landes-Raumordnungsprogramm dazu, die oftmals widerstreitenden wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen und ökologischen Interessen an den Raum festzulegen.”