Heiko Schmelzle : Krankenhausgestützte Notfallversorgung ohne Krankenhaus?

In einer Pres­se­mit­tei­lung vom 12.05.2018 erin­nert der Nor­der Bür­ger­meis­ter Hei­ko Schmelz­le nicht nur an die emi­nent wich­ti­ge Funk­ti­on, die eine sta­tio­nä­re Gesund­heit­ver­sor­gung am Stand­ort Nor­den für die hie­si­ge Bevöl­ke­rung und auch für den Tou­ris­mus in Nor­den und der umlie­gen­den Küs­ten­re­gi­on hat. Er kri­ti­siert auch, daß die aktu­ell vor­ge­stell­ten Plä­ne für eine Regio­nal­kli­nik de fac­to eine kran­ken­haus­ge­stütz­te Not­fall­ver­sor­gung ohne ein Kran­ken­haus vor­se­hen — und damit abseh­bar zu erheb­li­chen Ver­sor­gungs­eng­päs­sen in der Not­fall­ver­sor­gung füh­ren müß­ten. Der För­der­ver­ein ver­öf­fent­licht die Pres­se­er­klä­rung anbei : 

” Eine wohn­ort­na­he Kran­ken­haus­ver­sor­gung — ist für Fami­li­en mit Kin­dern  — aber gera­de auch für älte­re Bür­ge­rin­nen und Bür­ger sowie Gäs­te – von hoher Bedeu­tung. Nor­den-Nord­deich ist gera­de bei älte­ren Men­schen als Wohn­ort und Feri­en­de­sti­na­ti­on beliebt — dies zeigt sich auch an der Alters­struk­tur der Bevöl­ke­rung. Und mit zuneh­men­dem Alter wird ein wohn­ort­na­hes Kran­ken­haus — ins­be­son­de­re im aku­ten Not­fall — immer wich­ti­ger.  Dar­um set­ze ich mich als Bür­ger­meis­ter und Bür­ger der Stadt Nor­den für den Erhalt des Kran­ken­hau­ses vor Ort ein”, erklärt Schmelz­le.

Bei der Vor­stel­lung des Zukunfts­kon­zep­tes für die Kli­ni­ken Aurich, Emden und Nor­den wur­de das Sze­na­rio 3 (Erhalt des Kli­ni­kums Emden und Neu­bau einer Regio­nal­kli­nik im Süd­brook­mer­land anstel­le der bis­he­ri­gen bei­den UEK-Kli­nik­stand­or­te) unter den gege­be­nen Umstän­den als das wahr­schein­lichs­te Sze­na­rio vor­ge­stellt. In die­sem Fall wür­den die bis­he­ri­gen Kli­nik­stand­or­te in Aurich und Nor­den geschlos­sen. Die Geschäfts­füh­rung der Trä­ger­ge­sell­schaft spricht davon, dass es dann an den bis­he­ri­gen UEK-Stand­or­ten auch wei­ter­hin eine sek­tor­über­grei­fen­de Not­fall­ver­sor­gung geben wird. Es stellt sich mir jedoch die Fra­ge, wie eine kran­ken­haus­ge­stütz­te (ambu­lan­te) Not­fall­ver­sor­gung in Nor­den dar­ge­stellt wer­den kann, wenn das ört­li­che Kran­ken­haus nicht mehr exis­tie­ren soll­te. Wie soll es für den Kran­ken­haus­trä­ger bei den aktu­ell gel­ten­den recht­li­chen Rah­men­be­din­gun­gen mög­lich sein, ohne ein bestehen­des Kran­ken­haus am Stand­ort Nor­den die ver­spro­che­ne Not­fall­ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten?   Hier­für muss es eine Lösung geben. Sonst ver­blie­ben für die ambu­lan­te Not­fall­ver­sor­gung ledig­lich die ambu­lant täti­gen nie­der­ge­las­se­nen Ärz­te. Und es ist ja all­ge­mein bekannt, dass die­se in Nor­den bereits jetzt über die Belas­tungs­gren­ze hin­aus aus­ge­las­tet sind. Dies zeigt sich durch einen Auf­nah­me­stopp für neue Pati­en­ten bei vie­len Haus­ärz­ten und durch War­te­zei­ten bei rou­ti­ne­mä­ßi­gen Facharztterminen.

Dies muss allen Betrof­fe­nen – aber auch den poli­ti­schen Ent­schei­dungs­trä­gern – bewusst sein.

Nach Para­graph 4 Abs. 2 Satz 2 des nds. Kran­ken­haus­ge­set­zes (NKHG) muss der Kran­ken­haus­plan des Lan­des Nie­der­sach­sen die Zie­le der Raum­ord­nung beach­ten, die Grund­sät­ze und sons­ti­gen Erfor­der­nis­se der Raum­ord­nung berück­sich­ti­gen und eine orts­na­he Not­fall­ver­sor­gung gewährleisten.Die Schlie­ßung von Kran­ken­häu­sern in zwei Mit­tel­zen­tren (Aurich &  Nor­den) sowie der Neu­bau einer Regio­nal­kli­nik an einem Ort ohne den Sta­tus eines Mit­tel­zen­trums und ohne ent­spre­chen­de Infra­struk­tur steht ohne­hin im Wider­spruch zu den ver­bind­li­chen Aus­sa­gen des Lan­des-Raum­ord­nungs­pro­gramm Nie­der­sach­sen (LROP**).

Das Kran­ken­haus ist für Nor­den als Mit­tel­zen­trum von gro­ßer Bedeutung:

als größ­ter Arbeit­ge­ber und als wich­ti­ger Stand­ort­fak­tor unter ande­rem im Wett­be­werb bei der Gewin­nung von Fach­kräf­ten. Nach dem LROP sind der­ar­ti­ge zen­tral­ört­li­che Ein­rich­tun­gen und Ange­bo­te des geho­be­nen Bedarfs im Rah­men der Stär­kung des “Zen­tra­le-Orte-Sys­tems” zu sichern und zu entwickeln.”

** Aus­zug aus Wiki­pe­dia zur Bedeu­tung des LROP ledig­lich zur Kennt­nis: „Mit ver­bind­li­chen Aus­sa­gen zu raum­be­deut­sa­men Nut­zun­gen und deren Ent­wick­lun­gen dient das Lan­des-Raum­ord­nungs­pro­gramm dazu, die oft­mals wider­strei­ten­den wirt­schaft­li­chen, sozia­len, kul­tu­rel­len und öko­lo­gi­schen Inter­es­sen an den Raum festzulegen.”

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